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Geplante Umsatzbeteiligung für VerlageGoogle appelliert an Australien

Australien will Teile der durch Werbung generierten Umsätze Googles und Facebooks an Verlage weitergeben. Der Suchmaschinenbetreiber wehrte sich nun.

Google holt sich die Zustimmung zum Tracking, informiert aber nicht genau, was das bedeutet Foto: Pacific Press Agency/imago

Ganze zwei Wochen benötigte der Google-Mutterkonzern Alphabet, bis er am Wochenende auf den Angriff aus der Verbraucherschutz- und Wettbewerbsbehörde Australiens (ACCC) reagierte. Die hatte am 31. Juli einen seit Monaten angekündigten Entwurf zur Regulierung möglicher Verhandlungen zwischen Medienunternehmen und der Suchmaschine veröffentlicht. Google veröffentlichte einen „offenen Brief an die Australier“, in dem eine unzulässige Bevorzugung von Medien und vorgeblich unkontrollierte Datenweitergaben beklagt werden.

Das Angebot der Suchmaschine und der Videoplattform Youtube würde bei Umsetzung der Pläne „dramatisch schlechter“ werden, heißt es in dem Brief. In einer knappen Stellungnahme der ACCC werden die Vorwürfe als haltlos zurückgewiesen. Facebook sieht bislang von einer Kommentierung ab.

Die erklärte Absicht des ACCC-Entwurfes ist es, Wege zu öffnen, Teile der durch Werbung generierten Umsätze Googles und Facebooks an Verlage weiterzugeben. Anders als beim europäischen Versuch zur Einführung eines Leistungsschutzrechtes soll der Zugriff unabhängig von der konkreten Darstellung journalistischer Inhalte bei Google durch direkte Verhandlungen zwischen Medien und der Suchmaschine erfolgen.

Können die sich binnen Dreimonatsfrist nicht einigen, fällt ein externer Schlichter auf Grundlage der jeweiligen Verhandlungspositionen ein bindendes Urteil. Verhandlungsgegenstand können dabei nicht nur Umsatzbeteiligungen, sondern auch die Verwendung gesammelter Daten der Nutzer*innen sein.

Verantwortlicher Umgang mit Daten

Google wirft der ACCC nun vor, eine Weitergabe der durch die Suchmaschine gesammelten Daten ohne weiteren Schutz und ohne Kontrolle über deren Verwendung erzwingen zu wollen. Das Vertrauen der Nutzer*innen in den verantwortlichen Umgang mit diesen Daten werde so erschüttert. Genau den Umgang mit den Daten hält die ACCC jedoch nicht für sonderlich vertrauenswürdig.

Nur wenige Tage vor Veröffentlichung des Regulierungsentwurfes reichte die Behörde bei einem australischen Bundesgericht Klage gegen Google wegen unzulässiger Mechanismen zur Erhebung dieser Daten ein. Die Zustimmung der Nutzer*innen zum Tracking werde unter Zurückhaltung von Informationen über die Verwendung der Daten erlangt, kritisiert die ACCC. Ebenso seien die Unterrichtungen der Kundschaft über Änderungen in den Nutzungsbedingung zum Schutz der Privatsphäre irreführend.

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