Geplante Krankenhausreform: Gutachten gegen Lauterbach

Ein Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die geplante Kranken­haus­reform verfassungswidrig ist. Der Gesundheitsminister gibt sich gelassen.

Portrait von gesundheitsminister Karl Lauterbach

Begrüßt es, dass die Länder Rechtsaspekte der Krankenhausreform prüfen ließen: Minister Lauterbach Foto: Kay Nietfeld/dpa

BERLIN taz | Drei Lan­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­rIn­nen legten am Donnerstag im Streit über die Krankenhausreform nach. Ein von ihnen beauftragtes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Vorschläge, die der Reform zugrunde liegen, verfassungswidrig sind. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach vom üblichen Gutachterstreit.

Im Dezember legte eine vom Bundesgesundheitsministerium beauftragte Ex­per­tIn­nen­kom­mis­si­on einen Vorschlag für eine Reform der Krankenhausvergütung vor. Der Vorschlag beinhaltet nicht nur eine teilweise Abkehr von den seit Jahren kritisierten Fallpauschalen. Die Vergütung soll künftig außerdem an klare Qualitätsvorgaben geknüpft werden.

Dafür sollen Krankenhäuser in Leistungsbereiche und Versorgungslevel eingestuft werden. Hintergrund der Reform sind die Finanznot vieler Kliniken, der gravierende Personalmangel und die in Studien festgestellten Qualitätsunterschiede gerade bei aufwändigen Behandlungen.

Einzelne Länder, allen voran Bayern, hatten direkt bei Bekanntwerden der Reformvorschläge kritisiert, dass die Kompetenzen der Länder verfassungswidrig beschnitten würden. Die Ge­sund­heits­mi­nis­te­rIn­nen aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein – allesamt CDU/CSU-geführt – haben schließlich das Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.

AOK-Gutachten mit gegenteiligem Ergebnis

Der Gutachter Ferdinand Wollenschläger, Rechtsprofessor an der Universität Augsburg, kam zu dem Schluss, dass die Vorschläge der Regierungskommission massive Auswirkungen auf die Krankenhausplanungskompetenz der Länder hätten. Der Gutachter empfiehlt, der Bund solle es bei einer reinen Vergütungsneurelegung belassen und weitergehende Reformen den Ländern überlassen. Selbst eine Formulierung von Rahmenvorgaben durch den Bund sei mit verfassungsrechtlichen Risiken behaftet.

„Der Bund ist in dieser Frage einfach übergriffig gegenüber den Ländern“, sagte Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) bei der Vorstellung des Gutachtens. Sein Ministerium habe selbst in den vergangenen drei Jahren eine Krankenhausreform erarbeitet, so Laumann, an der sich der Bund hätte besser orientieren sollen. Es sei „unverhandelbar, dass die Länder entscheiden, wo welche Versorgung vorgehalten wird“, sagte Klaus Holetschek aus Bayern, wo sich die CSU aktuell im Wahlkampf befindet.

Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) betonte: „Wir sind heute nicht hier, weil wir die Krankenhausreform verhindern wollen.“ Dass sie auf der Planungskompetenz der Länder beharrten, habe nicht nur juristische Gründe, sondern auch inhaltliche. Die regionalen Unterschiede – etwa zwischen dünn besiedelten Flächenstaaten und Stadtstaaten – würden ein länderspezifisches Vorgehen notwendig machen.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßte es, dass die Länder rechtliche Aspekte der Reform prüfen ließen. „Das vorgelegte Rechtsgutachten befasst sich aber mit überholten Reformplänen der Krankenhausreform und wird von anderen Gutachtern auch so nicht bestätigt.“ Ein von der AOK beauftragtes Gutachten war zu einem gegenteiligen Ergebnis gekommen.

Tom Bschor, Leiter der Regierungskommission, die die Reformpläne erarbeitet hatte, sagte auf taz-Anfrage, dass im aktuellen Ausarbeitungsprozess der Bund und „im Grunde alle Länder“ konstruktiv zusammenarbeiteten und das Ergebnis noch gar nicht feststünde.

Ein Gesetzentwurf zur Reform der Krankenhausvergütung soll laut Gesundheitsminister Lauterbach bis zum Sommer vorliegen.

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