Gentrifizierung in Bremen: Amt treibt Mieten in die Höhe
Beim Bremer Amt für Soziale Dienste kommt zur Berechnung des Unterhalts für Kinder ein „Mietspiegel“ zum Einsatz. Dabei gibt es keinen offiziellen.
Um den Unterhalt für ein Kind festzusetzen, berücksichtigt das AfSD den Besitz des Unterhaltszahlers, wozu auch Immobilien gehören. Die Höhe der Zahlungen hängt von vielen Faktoren ab. Einer davon ist der potenziell erreichbare Quadratmeter-Preis, den ein*e Hausbesitzer*in bei Vermietung einnehmen könnte.
Für eine Berechnung eignet sich der sogenannte „Mietspiegel“ einer Stadt. Der Mietspiegel schlüsselt offiziell den durchschnittlichen Kaltmietzins pro Quadratmeter Wohnfläche für Wohnungen unterschiedlichster Ausstattung und Lage in einer Stadt auf. Er dient oft als Begründungsmittel für Mieterhöhungen und wird von Städten in Zusammenarbeit mit Mieter- und Vermieterverbänden aufgestellt. Auch zur Berechnung der Höhe von Unterhaltszahlungen wird er herangezogen.
Für Holger Wieland stellt das allerdings ein Problem dar: In Bremen gibt es keinen offiziellen Mietspiegel, denn es gibt für Städte und Landkreise keine Verpflichtung, einen aufzustellen. Um nun den Unterhalt für Wielands Kind festzustellen, bedient sich das AfSD der Internetseite von immowelt.de und übernimmt dort sowohl den dort verwendeten Begriff „Mietspiegel“ als auch die dort angegebene erzielbare Miete auf dem Wohnungsmarkt.
Die Mieten werden teurer
Wieland sagt, in seinem Fall setze das AfSD einen Quadratmeter-Kaltmietepreis von 14,12 Euro ein. Das sei so nicht haltbar. „Ich wohne hier in meinem Haus und vermiete nur einen Teil“, sagt er. Bei den Räumen, die er tatsächlich vermiete, liege der Quadratmeterpreis allerdings nur bei etwa 8 Euro.
„Durch diese Einstufung vom AfSD sehe ich mich gezwungen, schrittweise die Mieten im Haus auf 14 Euro pro Quadratmeter anzuheben. Das möchte ich nicht“, sagt er. Das AfSD leiste der Gentrifizierung im Bremer Viertel dadurch bewusst Vorschub. „Die Durchmischung des Quartiers geht weiter verloren, das finde ich sehr bedauernswert.“
„Wenn es in einer Stadt keinen offiziellen Mietspiegel gibt, dann ist es üblich, die Daten solcher Seiten heranzuziehen“, sagt Bernd Schneider, Pressesprecher der Senatorin für Soziales, Anja Stahmann (Grüne). So stehe es auch in den Urteilen zum Unterhaltsrecht. Für das Bremer Viertel läge der Quadratmeterpreis zwischen 8 und 14 Euro. „Es kommt natürlich auf die Lage des Hauses an“, sagt Schneider.
„Aber es wird eigentlich weder der niedrigste noch der höchste Wert herangezogen bei unseren Berechnungen hier in Bremen.“ Die Berechnung habe außerdem eine ganz grundsätzliche Funktion: „Bis zum Punkt, an dem der Mindestunterhalt gezahlt wird, wird der Unterhaltspflichtige dazu aufgefordert, sein Einkommen zu erhöhen – wie auch immer er das macht“, sagt Schneider.
Frieden durch Mietspiegel?
Möglicherweise würde ein offizieller Mietspiegel die Gemüter beruhigen, nur den gibt es in Bremen bisher nicht. „Es gibt durchaus Gründe dafür, dass kein Mietspiegel in Bremen erhoben wurde“, sagt Jens Tittmann, Sprecher der Bausenatorin Maike Schaefer (Grüne). Ein Mitspiegel habe so seine Vor- und Nachteile: „Über Jahre können sich die Mieten in einem Viertel hochschaukeln, wenn immer der Mietspiegel als Referenz gilt“, so Tittmann.
Aber er biete auch Schutz für Mieter. Momentan werde in Workshops und Arbeitsgruppen geprüft, ob Bremen daher doch einen Mietspiegel bekommen sollte. „Momentan sind wir da in der Entscheidungsfindung“, sagt Maike Schaefer. „Gemeinsam mit Experten, beispielsweise vom Deutschen Städtetag, prüfen wir das Für und Wider.“
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