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Gema gewinnt teilweiseYoutube ist eine „Störerin“

Die Gema hat sich vor Gericht teilweise gegen Youtube durchgesetzt. Künftig muss Youtube Videos löschen, die Urheberrechte verletzen.

Die strittigen Videos bleiben gesperrt. Bild: dapd

HAMBURG taz | Die Verwertungsgesellschaft Gema ist das Feindbild vieler Musikkonsumenten. Diese machen die in Berlin ansässigen Organisation verantwortlich dafür, dass unzählige Videos für deutsche Internetnutzer gesperrt sind. Es gibt wohl nur wenige Institutionen im Lande, die ein schlechteres Image haben.

Dieser Ruf wird kaum besser werden, obwohl oder gerade weil die Gema am Freitag vor dem Landgericht Hamburg einen Teilerfolg errungen hat. Die Urheberrechtskammer des Gerichts entschied, YouTube müsse mehr tun als bisher, um urheberrechtlich geschützte Lieder zu sperren.

Das Gericht verpflichtet YouTube allerdings nicht, hochgeladene Videos vorab zu prüfen. Das Unternehmen hafte „für Urheberrechtsverletzungen durch von Nutzern hochgeladene Videos nur dann“, wenn es „in Kenntnis der Rechtsverletzung gegen bestimmte Verhaltens- und Kontrollpflichten verstößt“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Erst „nach einem Hinweis auf eine Urheberrechtsverletzung trifft den Portalbetreiber die Pflicht, das betroffene Video unverzüglich zu sperren“. Es sei der Beklagten „zuzumuten, nach Erhalt eines Hinweises auf eine Urheberrechtsverletzung durch den Einsatz einer Software“ künftige Uploads zu verhindern, egal um welche Versionen eines Stücks es sich dabei handle.

Sieben von 12

Streng genommen geht es in dem Hamburger Verfahren um eine ausgewählte Liste von zwölf Songs, darunter „Rivers of Babylon“ von Boney M. und „Zwei kleine Italiener“, einen Schlager, den vor einem halben Jahrhundert Conny Froboess sang. YouTube muss nun sieben der beanstandeten Stücke löschen. In fünf weiteren Fällen wiesen die Richter der Antrag zurück, weil die entsprechenden Videos für die Kammer auf der Plattform nicht mehr auffindbar waren.

Dem Verfahren wird eine Signalwirkung für den Grundsatzstreit zwischen Gema und YouTube zugeschrieben. Die in Hamburg verhandelte Klage der Gema ist seit Ende 2010 anhängig. Eine Vereinbarung zwischen den Parteien war bereits 2009 ausgelaufen. Ebendeshalb gibt es nach Ansicht der Gema keine rechtliche Grundlage dafür, dass auf YouTube Clips von Songs verfügbar sind, für die die Verwertungsgesellschaft die Rechte wahrnimmt. Mit zwei Musikstreamingdiensten hat sich die Gema dagegen bereits geeinigt: mit Simfy und Deezer.

Der Münsteraner Medienrechtler Thomas Hoeren hatte schon vor dem Urteil im Deutschlandfunk prophezeit, die Causa werde bis zum Bundesgerichtshof gehen: „Es wird noch viele Urteile geben und viele Diskussionen.“ Obwohl die Gema sich über einen Teilerfolg freuen darf, steht das Urteil von Freitag im Einklang mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der kürzlich in einem vergleichbaren Fall die Klage einer belgischen Verwertungsgesellschaft abgewiesen hatte.

Diese hatte einem sozialen Netzwerk sogenannte proaktive Prüfungspflichten auferlegen wollen – Pflichten, die nach Auffassung der Hamburger Richter auch YouTube nicht hat.

Ein Kernproblem besteht für die Gema weiterhin darin, dass sie in der Öffentlichkeit als bürokratisches Monster wahrgenommen wird, YouTube steht dagegen als eine Art sympathischer Underdog da. Dass das Unternehmen zu Google gehört, einem Unternehmen, das das Institut für Medien und Kommunikationspolitik in Berlin in einem Ranking gerade als drittgrößten Medienkonzern der Welt eingestuft hat, gerät manchmal aus dem Blick.

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22 Kommentare

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  • B
    Bachsau

    @Dennis: Keine Ahnung, aber Hauptsache 'ne Meinung was?

    VIVA und MTV sind Privatsender, die nichts mit der GEZ zu tun haben. Die Finanzieren sich über Werbung, und bezahlen davon die Senderechte. Informier dich wenigstens, bevor du was "diskriminierend" findest.

  • D
    Dennis

    Was hat die GEMA davon, dass sie Musikvideos sperren lässt. Denken die, ich gehe in den Laden und kaufe die? Bei VIVA und MTV darf jeder Mist gesendet werden, auch den, was man nicht sehen will. Und dafür zahlt man GEZ-Gebühren, um so ein Irrsinn zu finanzieren. Ich finde so etwas diskriminierend.

  • R
    routier

    Gibt doch genug kostenlose Software -hier mal keine Namen, dass man über ein anderes Land sich einloggen kann. Kapiert doch jeder Trottel und die Gema kann zuhause in die Röhre kucken.

     

    Einfach nicht drum kümmern -lang lebe das freie Internet.

    Bei der Qualität von youtube kann man sich mal was ansehn, aber doch nicht runterladen

    ciao

  • H
    Horsti

    Youtube sollte sich aus Deutschland zurückziehen. Dann wäre vermutlich Panik bei der Musikindustrie und den sog. Rechtekontrolleuren der GEMA.

  • S
    Saugnapf

    War vom Hamburger Landgericht nicht anders zu erwarten.

    Das war schon immer die juristische Klagemauer der Rechtsentwerter und ihrer Lakaien.

  • V
    vulkansturm

    Wenn das mit der Filtersoftware, mit der das erneute Hochladen von gesperrten Videos verhindert werden soll, konsequent umgesetzt wird, dann dürfte die Empörung groß sein.

    Die Wählerschaft der Piraten könnte sich glatt verdoppeln.

    Die Piraten sollten sich bei dem Gericht für die Wahlhilfe bedanken.

  • K
    Krawallursache
  • KS
    Karl Sonnenschein

    Verdeckte Taliban in Hamburg scheitern bei Internet Zensur.

     

    Heino und Freddy Quinn auf Youtube noch immer erreichbar.

     

    http://www.youtube.com/watch?v=Y-BEdcRdclE

     

    Ja so blau, blau, blau blueht der Enzian ...

    Holaria, holari jo, ...

     

    Karl Sonnenschein,

    Schwerverbrecher

  • M
    Marcel

    was hier leider gar nicht erwähnt wird, ist die tatsache, dass viele videos von den urhebern oder deren plattenfirmen selbst von der gema blockiert werden, obwohl diese ausdrücklich zu promozwecken ins netz gestellt werden. es ist absurd, ein video auf grund von urheberrechtsverletzungen zu blockieren, obwohl der urheber selbst darauf besteht, dass es gesehen wird...

  • M
    Mjh

    Sogar der Sony music Europa Chef meinte schon wörtlich "die GEMA nervt" :o

    Wenn die GEMA also sogar von ihren potentiellen Interessens-Gruppen, die sie angeblich vertreten nicht mehr unterstützt wird, wie lange wird es sie dann wohl noch geben? Hoffentlich nicht mehr lange...

  • M
    Michael

    Zitat: "Gema gewinnt teilweise gegen Youtube" - Google-Tochter ist eine „Störerin“"

     

    Genauso hätte es heissen können: "Youtube gewinnt teilweise gegen Gema" - Gema ist für Youtube eine 'Störerin' ".

     

    Was sollen solche tendenziösen Überschriften?

  • GB
    Gema Bierholen

    Dabei ist die GEMA fürs Internet doch gar nicht zuständig: "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und MECHANISCHE Vervielfältigungsrechte" ...

  • DW
    Das wird schon noch

    Absolut richtig: GEMA gehört abgeschafft. FSK auch, denn das ist Zensur. Diese Einrichtungen sind zutiefst undemokratisch. Aber warten wir mal noch einige Jahre. Lange werden sich die sich nicht mehr halten. Da sitzen zu viele Betonköpfe und die sterben ja langsam aus, auch weil sich die Gesellschaft in dieser Hinsicht gerade ransant verändert.

  • B
    Bachsau

    Google sollte seine deutsche Niederlassung einfach schließen, und alles als US-Unternehmen anbieten. Dann brauchen sie sich um sowas nicht mehr zu kümmern.

  • B
    Bachsau

    Herr, schmeiß Hirn vom Himmel. Wann hört diese Freiheitsberaubung auf? PIRATEN in den Bundestag!

  • 1I
    1. Instanz

    was 1. Instanz sagt, stimmt meist nicht und ist noch lange nicht rechtskräftig… zumal als LG HH.

  • T
    Thomas

    Youtube für D. ganz sperren und hoffen das die Menschen endlich gegen diese nutzlose Gema auf die Straße gehen.

    Gema abschaffen und eine neue Formierung erschaffen die sich mit modernen Medien auseinandersetzen kann...bei der Gema sitzen doch so Deppen im Vorstand die der Meinung sind "Das Internet wird sich nciht durchsetzen" -.-

  • V
    vjr

    GEMA, die Rüberin? GEMA sperrt offensichtlich, und widerrechtlich, auch private Videos, ohne jeden Bezug zu von GEMA beanspruchten Verwertungsrechten.

    So kürzlich ein Video einer Theatervorführung, die meine schweizer Freunde auf YouTube veröffentlicht haben, um ihre Arbeit bekannt zu machen.

    Müssen sie nun GEMA verklagen, damit sie sie ihrer Arbeit nicht beraubt?

  • H
    Hans

    Proxtube

  • MN
    Mein Name

    Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und (!) mechanische Vervielfältigungsrechte (!) geht mir auf den Sack, jedenfalls im Internet.

  • H
    Hatem

    Gute Entscheidung im Sinne der Urheber und gegen die "Alles umsonst"-Nassauer.

  • JG
    Johann Gerdes

    Die Zeit Online schreibt, alle 12 bleiben verboten. Der Spiegel Online sagt genau das Gegenteil. Scheint ja ein sehr kompliziertes Urteil zu sein oder hat der Korrespondetin wieder nicht bis zum Schluss gewartet?

     

    Anm. der Redaktion: Kurz nach der Urteilsverkündung hatten mehrere Medien Falschmeldungen – bei taz.de war das aber nicht der Fall. Der Bericht ist allerdings im Laufe des Nachmittags mit weiteren Details ergänzt worden.