Geldverschwendung bei Bundesbehörden: Millionen für den Rentenausweis

Der Rechnungshof kritisiert Geldverschwendung bei Bundesbehörden. Auf seiner Liste: Rentenausweise, Gratis-Zigaretten und eine Autobahn.

Sonnenaufgang über einer Autobahn

Teure Pläne: Die Autobahn 8 in Oberbayern steht auch im Bericht des Rechnungshofs Foto: dpa

Der Rechnungshof hat wieder zugeschlagen: Am Dienstag veröffentlichte er seinen Jahresbericht, in dem er auflistet, wo Bundesbehörden Geld verschwenden und wo sie sich Steuereinnahmen entgehen lassen. Die Ergebnisse gehen jetzt an den Haushaltsausschuss des Bundestags, der in den kommenden Monaten beraten wird, in welchen Fällen die Bundesregierung reagieren muss. Unter anderem werden folgende Vorwürfe der Rechnungsprüfer auf der Tagesordnung der Abgeordneten stehen:

Rentenausweise

Einmal im Jahr bekommen Senioren mit der Post ihren aktuellen Rentenausweis. Er ist aus Papier und muss selbst ausgeschnitten werden. Ab 2018 soll das Dokument stabiler werden. Der Ausweis ist dann schon beschnitten, mit Folie beschichtet – und viel teurer: Statt 25.000 Euro wird die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in Zukunft bis zu 1,8 Millionen Euro im Jahr dafür ausgeben. Grundlage für die Entscheidung war eine Marktforschungsumfrage unter genau zwanzig Rentnern, die das Papierformat zu billig und das Ausschneiden zu altmodisch fanden.

Zigaretten

„Solange man lebt, soll man rauchen“, heißt es in einem Film von Helge Schneider. Das gilt besonders für rund 11.000 Angestellte von Tabakherstellern: Zusätzlich zum Lohn bekommen sie regelmäßig Gratis-Zigaretten, die von der Tabaksteuer ausgenommen sind. Mindereinnahmen für den Staat: 6 Mil­lio­nen Euro im Jahr. Die Regelung stammt aus der Zeit nach dem 1. Weltkrieg und sollte ursprünglich dazu beitragen, dass Arbeiter in den Fabriken weniger Zigaretten klauen. Der Rechnungshof hält das für überholt: Es sei „nicht die Aufgabe des Steuerzahlers, die Tabakindustrie vor Straftaten ihrer eigenen Beschäftigten zu schützen“. Sollten Arbeiter in Zigarettenfabriken tatsächlich zu viel klauen, sei es Aufgabe der Unternehmen, „selbst entsprechende Vorsorge“ zu treffen.

Steuererklärung

Eigentlich müssen Personengesellschaften ihre Steuererklärungen seit 2011 elektronisch abgeben. Bei Unternehmen mit mehr als 500 Gesellschaftern gibt es aber ein Problem: Die Finanzämter sind technisch nicht in der Lage, deren Steuererklärungen auch elektronisch anzunehmen. Stattdessen müssen die Gesellschaften ihre Daten ausdrucken und per Post schicken, die Beamten tippen sie dann per Hand wieder ein. Bei einem Finanzamt dauerte es in der Folge ein Jahr lang, 380 Eingabebögen einer Firma mit 1.200 Gesellschaftern zu erfassen. Durch Tippfehler entgingen dem Staat dabei auch noch 400.000 Euro an Steuern. Das Finanzministerium hat das Problem auf dem Schirm, kann es nach eigenen Angaben aber kurzfristig nicht lösen. Die Sache sei technisch zu kompliziert.

Autobahn

In Bayern ist es eine beliebte Freizeitbeschäftigung, auf dem Weg nach Österreich oder Kroatien hinter dem Inntal im Stau zu stehen. Das Bundesverkehrsministerium will daher die A8 von Rosenheim bis zur Bundesgrenze sechsspurig ausbauen. Die Kosten für 70 Kilometer Straße: 1,2 Milliarden Euro. Laut Rechnungshof ginge es auch billiger. Sechs Spuren seien nur bis zum Chiemsee nötig, dahinter reichten vier Spuren mit Freigabe des Standstreifens bei viel Verkehr. Das Ministerium sagt, bei dieser Lösung steige die Unfallgefahr. Dem Rechnungshof fehlt dafür aber der Nachweis.

Satellitencontainer

Die Bundeswehr ist miserabel ausgerüstet? Na ja. Nach Ansicht des Rechnungshofs ist sie in manchen Bereichen eher zu gut ausgestattet. Zum Transport von Satellitenempfängern in die Einsatzländer hat die Armee vor fünf Jahren Spezialcontainer im Wert von 450.000 Euro beschafft. Seitdem stehen die Behälter mit Steckdosen, Licht und Heizung ungenutzt an Standorten in Deutschland herum. Nach Angaben der Bundeswehr sind sie schlicht zu groß für die Transportflüge in den Einsatz.

Hartz IV

Der Rechnungshof fordert mehr Härte gegen selbstständige Hartz-IV-Empfänger. Wer als Selbstständiger zu wenig Geld zum Leben verdient, kann mit dem Arbeitslosengeld II aufstocken. Bedingung ist eigentlich die Perspektive darauf, dass die Geschäfte bald besser laufen. Nach Ansicht des Rechnungshofs legen die Jobcenter darauf aber zu wenig Wert und zahlen Mini-Selbstständigen stattdessen oft jahrelang Hartz IV. „Für eine Weiterbewilligung reichte den Jobcentern in der Regel, dass die Selbstständigen die Erwartung erklärten, ihre Einkünfte zukünftig steigern zu können“, schreiben die Rechnungsprüfer. Sie fordern, dass Betroffene in Zukunft schneller gezwungen werden, sich lukrativere Jobs zu suchen.

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