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Gekündigte Anti-Corona-DemonstrantinKein Berufsverbot

Jan Kahlcke
Kommentar von Jan Kahlcke

Auch wenn das Futter für Verfolgungswahn bietet: Eine Anti-Corona-Demonstrantin, die einen Test verweigert, ist in einem Altenheim nicht tragbar.

Ob da auch was über körperliche Unversehrtheit drinsteht? Sitzblockade mit Grundgesetz Foto: Christoph Soeder/dpa

F ristlose Kündigung nach Hygiene-Demo – das ist gefundenes Fressen für Verschwörungsgläubige. Das klingt nach Berufsverbot für Systemkritiker*innen. Denn als solche verstehen sich ja nicht wenige der Coronaskeptiker*innen, die ihre Zweifel an der Natur – oder gar der Existenz – des Virus und den daraus abzuleitenden Konsequenzen derzeit auf die Straße tragen.

Dafür müssen sie nicht einmal selbst Nazis sein, vielen genügt das Gefühl, mit diesen irgendwie mehr gemein zu haben als mit der großen Mehrheit der Bevölkerung, die das „System“, also die parlamentarische Demokratie, bei allen Mängeln im großen Ganzen doch ganz gut finden.

Und tatsächlich mag eine fristlose Kündigung auf den ersten Blick rabiat wirken. Zu verstehen ist sie aus der konkreten Situation: Nirgendwo sind Menschen den Gefahren der Coronapandemie so wehrlos ausgeliefert wie in Alten- und Pfegeheimen, nirgendwo ist deshalb die Verantwortung für ihren Schutz größer. Das belegen die ganz nüchternen Sterbezahlen. Daran werden auch die größten Verschwörungsmystiker*innen nichts drehen können, höchstens achselzuckend sagen: Die wären ja eh’ bald gestorben.

Wenn nun eine Altenheim-Mitarbeiterin sich bei der zentralen Anti-Corona-Demonstration zwischen Tausenden gedrängelt hat, die den Verzicht auf Atemmasken zu ihrem zentralen Programmpunkt gemacht haben, dann muss man davon ausgehen, dass sie sich dem maximalen Infektionsrisiko ausgesetzt hat.

Wer nicht duldet, dass ihm ein Tröpfchen Spucke entnommen wird, muss arg ideologisch verbohrt sein

Sogar ohne Krankheitssymp­tome wäre es von der Arbeitgeberin vernünftig, einen Coronatest zu verlangen, bevor die Mitarbeiterin wieder den Hochsicherheitstrakt Altenheim betritt. Nachdem die Mitarbeiterin krank geworden ist, wäre es geradezu fahrlässig, darauf zu verzichten – und gegebenenfalls sogar justiziabel, falls es in der Folge zu einem Corona-Ausbruch in der Einrichtung käme.

Schließlich ist ein Coronatest ein sehr milder Eingriff, anders als eine Röntgenaufnahme keine Körperverletzung und anders als ein Aids-Test nicht mit potenziell stigmatisierenden Folgen behaftet. Wer nicht duldet, dass ihm ein Tröpfchen Spucke entnommen wird, muss schon arg ideologisch verbohrt sein – und wäre damit in der gegenwärtigen Lage auch dauerhaft ein erhebliches Sicherheitsrisiko.

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Jan Kahlcke
Redaktionsleiter
Jan Kahlcke, war von 1999 bis 2003 erst Volontär und dann Redakteur bei der taz bremen, danach freier Journalist. 2006 kehrte er als Redaktionsleiter zur taz nord in Hamburg zurück
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13 Kommentare

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  • eine kündigung, weil/nachdem eine angestellte sich krank-gemeldet hat?



    hmnuja.

    • @christine rölke-sommer:

      Nicht weil krankgemeldet, weil test verweigert.

      • @Rider:

        Kommentar entfernt. Bitte beachten Sie die Netiquette.

    • @christine rölke-sommer:

      Was würden Sie von einem Koch sagen, der nach einem Ereignis, das eine Salmonelleninfektion nahelegt, und nachdem er sich wegen Durchfall krankgemeldet hat, einen Salmonellentest verweigert?

      Würden Sie in dem Restaurant essen, in dem dieser Koch arbeitet?

      Aber die Menschen im Altenheim haben nicht einmal die Wahl.

      • @tomás zerolo:

        wieso sollte ich in dem restaurant nicht essen? - der koch arbeitet doch gerade nicht! oder werden seit neuestem salmonellen dadurch übertragen, dass das restaurant dem erkranktennicht dort arbeitenden koch noch nicht gekündigt hat?



        so viel zu Ihrem beispiel. das uns nur eines lehrt: mann beachte die reihenfolge der ereignisse und frage dann einen infektiologin, was das im jeweiligen fall bedeutet.

        • @christine rölke-sommer:

          Ein Restaurant, das einen Koch beschäftigt, dem diese elementare Einsicht fehlt? Eher nicht, für mich.

          Guten Appetit!

          • @tomás zerolo:

            welche elementare einsicht fehlt ihm denn?



            er hat durchfall+hat sich krank-gemeldet. das muß erst mal reichen. den rest klärt er mit seinem hausarzt+ggf dem gesundheitsamt.

            • @christine rölke-sommer:

              Dass er in seiner Position eine Mitverantwortung für die Gesundheit seiner Gäste trägt.

              Oder, um zurück zum Fall zu kommen: angesichts der besonderen Gefährdung der Bewohner*innen des Heims ist die Bereitschaft für einen Test das mindeste, was ich erwarten würde. Erst recht nach einer (freiwilligen) Teilnahme an einer Demo, in der ausdrücklich die Sicherheitsmassnahmen verweigert werden.

      • 0G
        01349 (Profil gelöscht)
        @tomás zerolo:

        Kann man nicht vergleichen: bei Salmonellen ist man möglicherweise noch lange nach der Genesung infektiös.

        Bei C. hingegen ist die Infektiosität nach dem Abklingen der Erkältungssymptome durch. Auch wenn dann der Test noch positiv ist (-> Drosten).

        Wozu also dieser Test, außer dass sich der Arbeitgeber damit Informationen über den Immunstatus der Mitarbeiterin erschleicht?

    • 0G
      01349 (Profil gelöscht)
      @christine rölke-sommer:

      Danke für den Einwurf; dass sie sich krankgemeldet hatte, hatte ich wohl irgendwie überlesen.

      Damit wirkt ihr Verhalten schon viel weniger empörend.

    • @christine rölke-sommer:

      Nein eine Kündigung weil die Angestellte in Probezeit, nach Besuch einer Massenveranstaltung und anschließender Krankmeldung, einen Coronatest verweigert, obwohl sie in einem Risikobereich arbeitet.

      • @Rudeboy.69:

        oh-oh! das ist ziemlich viel schuß/schluß ins blaue hinein.



        gesichert wissen wir: sie hat 1 schicht getauscht - sie war im verlängerten wochenende, sie hat sich wegen erkältung krankgemeldet. und: 1 kollege hat erzählt, sie hätte wollen... DAS nun ist kein wissen, sondern 1 verdacht/verdächtigung.



        da ist - probezeit mal außen vorgelassen - sehr die frage, ob die fristlose gerechtfertigt ist, weil corona-test abgelehnt. denn erst mal ist die frau ja wohl krankgeschrieben, arbeitet also sowieso nicht.



        oder finden Sie, dass leutz mit erkältung nach einnahme von wick-medinight oder dergleichen ruhig in nem altenheim arbeiten sollen?

  • Eine Kündigung während der Probezeit ist doch legitim. Man hat festgestellt, dass der Arbeitnehmende nicht ins Unternehmen passt.