Gegen „Gärten des Grauens“: Brandenburg mag kein Grau
Wie in Berlin sind auch in Brandenburg Schotter- und Steingärten durch die Landesbauordnung verboten. Wer aber setzt das Verbot durch?
Jetzt hat es auch die Landesregierung in Brandenburg klargestellt. Während der Fragestunde in der Landtagssitzung am Freitag hatte der kommunalpolitische Sprecher der Grünen, Heiner Klemp, gefragt, ob „Schottergärten“ in Brandenburg zulässig seien. Nein, hatte ihm nach eigenen Angaben Infrastrukturminister Guido Beermann (CDU) geantwortet. Laut Brandenburgischer Bauordnung seien sie unzulässig. Lediglich einzelne Bebauungspläne könnten Ausnahmen ermöglichen.
Klemp zeigte sich daraufhin erfreut. „Damit haben die Bauordnungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte nun auch in Brandenburg eine stabile Grundlage, um gegen die ‚Gärten des Grauens‘ vorzugehen“, teilte er am Sonntag mit. Diese Grundlage basiert in der Regel auf den Landesbauordnungen, die besagen, dass unbebaute Flächen wasseraufnahmefähig sein müssen. Eine Gesetzesänderung, wie sie als einziges Bundesland Baden-Württemberg vorgenommen hat, ist also nicht zwingend, um gegen Schotter- oder Steingärten vorzugehen. Die grün-schwarze Landesregierung in Stuttgart hatte die Gärten im Juli verboten. Umstritten ist allerdings, ob das Verbot nur für neue Steingärten oder auch rückwirkend gilt.
Dass die „Gärten des Grauens“ zum Politikum wurden, ist sicher auch der gleichnamigen Facebook-Seite zu verdanken Die Gruppe will nach eigenen Angaben „durch Aufklärung und Information, durch kreative Vorschläge und mit dem Mittel der Satire (...) gegen die Verschotterung und Versiegelung unserer Städte und Dörfer“ angehen. Auf den Fotos, die auf der Seite gepostet werden, sind oft Grundstücke mit Häusern zu sehen, deren Rollläden heruntergelassen sind. Offenbar ist der Trend zu „pflegeleichten“ Gärten bei Wochenendgrundstücken besonders ausgeprägt.
Das hat auch Georg Kössler, klimapolitscher Sprecher der Berliner Grünen, beobachtet. „Bei meinen Eltern in Mahlsdorf sehe ich diese Gärten nicht, sie sind wohl eher ein Phänomen im wohlsituierten Westberlin“, sagt er. Laut Kössler verbiete auch in Berlin die Bauordnung Steingärten. Er fordert: „Wir brauchen kein neues Gesetz, sondern eine bessere Ausstattung der Bezirksämter.“ Bei Neubauanträgen müsse ein Bauherr nicht nachweisen, wie der Freiraum gestaltet ist. „Das rutscht bei den Ämtern oft durch“, sagt Kössler. „Wahrscheinlich brauchen wir mal einen Stadtrat, der das für sich als Thema erkennt.“
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