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Geflüchtete mit Deutschland-VisumTürkei verweigert Ausreise

Im Rahmen des Flüchtlingspakts sollen Syrer aus der Türkei legal nach Deutschland kommen können. In Dutzenden Fällen hält die Türkei sie aber im Land fest.

dpa | Die Türkei hat Dutzenden syrischen Flüchtlingen die Ausreise verweigert, obwohl Deutschland ihnen bereits ein Visum erteilt hatte. Seit Inkrafttreten des Flüchtlingspakts hätten die türkischen Behörden 52 syrischen Flüchtlingen die Ausreise nach Deutschland nicht genehmigt, teilte das Bundesinnenministerium der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit. „Gründe für die Verweigerung der Ausreisegenehmigung wurden bisher nicht genannt.“

Bei 292 Syrern sei die Ausreise dagegen erlaubt worden. Sie seien seit April in die Bundesrepublik übergesiedelt. Zuletzt ging ein Flug von Istanbul aus am vergangenen Donnerstag.

Die Ausreisegenehmigung ist der letzte Schritt vor der legalen Übersiedlung nach Deutschland. Zuvor werden die Flüchtlinge überprüft, ihnen werden Visa erteilt und sie werden auf Flüge gebucht.

Nach Angaben aus EU-Kreisen hat die Migrationsbehörde (DGMM) der Türkei bei einem Treffen in Ankara vergangene Woche eingeräumt, dass hochqualifizierte Flüchtlinge nicht ausreisen sollten.

Bereits im vergangenen Monat hatte das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR die Türkei aufgerufen, gut ausgebildeten Syrern wie Ingenieuren oder Ärzten nicht die Weiterreise in die EU zu verwehren. Der „Spiegel“ hatte zuvor berichtet, die Türkei lasse im Zuge des Flüchtlingspakts keine gut ausgebildeten Syrer wie Ingenieure, Ärzte oder Facharbeiter in die EU ausreisen. Stattdessen schicke Ankara viele „schwere medizinische Fälle oder Flüchtlinge mit sehr niedriger Bildung“.

Der im März zwischen der Türkei und der EU geschlossene Flüchtlingspakt sieht vor, dass die Türkei für jeden Syrer, den sie von den griechischen Ägäis-Inseln zurücknimmt, einen anderen Syrer auf legalem Weg in die EU schicken darf.

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4 Kommentare

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  • bevor noch mehr latrinenparolen unters volk geworfen werden...

    und @velofisch

    was heißt da ohne grund?

    die geflüchteten sind ohne gültiges visum in die türkei eingereist bzw. haben sich in dieser ohne selbiges aufgehalten... in 'schland würde das nicht sehr viel anders gesehen, wollten geflüchtete mit gültigem visum für wohinauchimmer ausreisen wollen.... die landen im regelfall im abschiebeknast und nicht im flieger nach wohinauchimmer.

    die türken waren früher (ende letztes jahrtausend in Istanbul selbst miterlebt) so freundlich, sich mit einer am flughafen zu entrichtenden strafgebühr pro illegalen tag+illegale person zufriedenzugeben - was schon mal ins geld gehen konnte.

    souveräne staaten dürfen so was - es sei denn, sie vereinbaren mit+untereinander ganz im detail, wann und für wen das nicht gelten soll. und selbst dann befindet immer noch der ausreisestaat darüber, ob der einzelfall unter die vereinbarung fällt oder nicht.

    und die lehr' aus der geschicht'?

    asyl+flüchtlingsrecht stärken statts es immer mehr zur disposition einzelner mehr oder weniger durchgeknallter nationalstaaten zu stellen!

    wobei ich 'schland eher den mehr als den weniger durchgeknallten zurechne.

  • "die Türkei lasse im Zuge des Flüchtlingspakts keine gut ausgebildeten Syrer wie Ingenieure, Ärzte oder Facharbeiter in die EU ausreisen."

     

    ja, Ärzte werden in D wesentlich dringender gebraucht als in Flüchtlingslagern.

     

    Was für ein perverser Vorwurf an die Türkei.

  • Jetzt sich hier darüber zu beschweren, daß die Türkei die "Guten" behält (entweder um sie selbst zu nutzen oder zumindest um Deutschland mit seinem Fachkräftemangel ™ zu erpressen) und dafür die "schlechten" ausreisen läßt (um sie selbst los zu werden und Deutschland damit zu "ärgern") scheint zunächst naheliegend.

    Wenn man an der Empörung ein bißchen kratzt, zeigt sich die Schäbigkeit der darunterliegenden gesamteuropäischen "Guter Flüchtling - schlechter Flüchtling"-Haltung. Die Flüchtlinge werden wahlweise als Erpressungspotential, politisches Faustpfand, Humankapital zu Billigpreis oder Manövriermasse zum Auspielen der anderen Abgehängten gegeneinander mißbraucht.

    WI-DER-LICH.

  • Fremden Staatsbürgern, die ein gültiges Visum für ein anderes Land aufweisen, die Weiterreise dorthin zu verbieten und sie ohne Grund festzuhalten verstösst gegen die Menschenrechte und das Völkerrecht.

    Wo bleibt die Reaktion aus Berlin? Schliesslich haben diese Leute nicht irgendein Visum, sondern ein deutsches Visum. Da ist die Bundesregierung in der Verantwortung.