Geflüchtete in Ägypten: Illegal nach Eritrea abgeschoben

Erneut hat Ägypten am Donnerstag offenbar Geflüchtete per Zwang nach Eritrea ausgeflogen. Die Praxis verstößt gegen internationales Recht.

Der linke Mann trägt einen Anzug, hat einen Schnauzer und schaut leicht apathisch, der rechte Mann trägt ebenfalls Anzug und lächelt

Eritreas Präsident Isaias Afwerki und Ägyptens Präsident Abdel-Fattah al-Sisi 2019 Foto: Mena/imago-images

KAIRO/TUNIS taz | Ägypten verschärft seine Abschiebepolitik gegenüber Geflüchteten. Erstmals seit 13 Jahren schiebt das Land offenbar wieder Menschen direkt in die Militärdiktatur Eritrea ab. Am Mittwoch wurden sieben Personen vom Küstenort Quseir nahe der Touristenhochburg Hurghada in ein Krankenhaus in Safaga gebracht und einem PCR-Test unterzogen. Am Donnerstag wurden sie nach Kairo transferiert und sollten noch am Abend per Direktflug nach Asmara abgeschoben werden. Die Gruppe war am Samstag in einen Hungerstreik getreten, um die Abschiebung zu verhindern.

Schon am 31. Oktober hatte die Regierung erstmals acht Eri­tree­r*in­nen in einem Flug der ägyptischen Fluglinie EgyptAir nach Asmara ausfliegen lassen. Seit ihrer Ankunft in Eritreas Hauptstadt gelten die acht Menschen – darunter mindestens vier Minderjährige – als verschwunden.

In den letzten Jahren waren in Ägypten internierte Eri­tree­r*in­nen oft nach Äthiopien abgeschoben worden, nicht aber nach Eritrea. Die letzte öffentlich gewordene Massenabschiebung nach Eritrea fand 2008 statt. Kurz nach dem damaligen Kairo-Besuch des eritreischen Diktators Isayas Afewerki sollen bis zu 1.200 Menschen in das Land am Horn von Afrika abgeschoben worden sein.

Das Regime in Eritrea gilt als eines der brutalsten des gesamten Kontinents. Seit den 1990er Jahren fliehen Menschen unaufhörlich aus dem kleinen Land und entziehen sich damit dem Militärdienst, der von Frauen und Männern oft unbefristet eingefordert wird. Zwangsarbeit, Vergewaltigung und Folter gehören in Eritreas Armee zum Alltag.

EU will „Partnerschaft“ mit Kairo ausbauen

Die acht im Oktober Abgeschobenen gehören zu einer Gruppe von 18 Menschen im Alter zwischen zwei und 70 Jahren, die seit Oktober 2019 in einer Polizeistation in Quseir inhaftiert waren. Schon im August hatte die eritreische Botschaft in Kairo vorläufige Reisedokumente für die 18 Menschen ausgestellt. Eine Ausweisung nach Asmara stehe unmittelbar bevor, wurde ihnen damals mitgeteilt.

Versuche mehrerer Menschenrechtsgruppen, Ägypten von einer Aussetzung des Abschiebebefehls zu überzeugen und der Gruppe Zugang zum UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR zu gewähren, schlugen fehl. Im September war die Abschiebung von zwei seit 2012 und 2013 in Kairo inhaftierten Eritreern in letzter Minute verschoben worden. Die beiden von der Haft gezeichneten Männer sitzen daher weiterhin im Qanater-Gefängnis im Norden Kairos.

Der Fall der im Oktober Abgeschobenen wirft derweil ein Schlaglicht auf Ägyptens rigorose Haft- und Abschiebepolitik gegenüber Geflüchteten, ist die gegen internationales Flüchtlings- und Menschenrecht verstoßende Inhaftierung und Abschiebung der 18 Eri­tree­r*in­nen doch kein Einzelfall. Ägyptische Behörden lassen Geflüchtete teils jahrelang internieren und verweigern ihnen systematisch den Zugang zum UNHCR – der einzigen Institution im Land, um Asyl zu beantragen.

Die Haftbedingungen sind dabei katastrophal. Meist sitzen sie in maßlos überfüllten Zellen ein, ohne ausreichende Versorgung mit Nahrung oder Medikamenten. Auch haben sie oft keinen Zugang zu grundlegendem Rechtsbeistand. Wie viele Geflüchtete aus Eritrea und anderen Staaten in Ägypten inhaftiert sind oder abgeschoben werden, ist unklar.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten kooperieren dennoch immer umfassender mit dem Militärregime von Staatspräsident Abdel Fattah al-Sisi in Sachen Grenzauslagerung nach Nordafrika. Während Deutschland seit 2014 die ägyptische Grenzpolizei ausbildet, kündigte die EU-Innenkommissarin Ylva Johansson erst am Dienstag im Rahmen ihres Kairo-Besuchs an, die „Partnerschaft“ mit Kairo in diesem Bereich weiter intensivieren zu wollen.

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