■ Gefängnisdirektor vor Gericht: Angeklagt wegen Sex mit Gefangenen
Baden-Baden (dpa) – Eine ehemalige Gefangene des Frauengefängnisses Bühl hat vor dem Landgericht Baden-Baden schwere Vorwürfe gegen den Leiter der Anstalt erhoben. Die Hauptbelastungszeugin, eine 29jährige Frau aus Gambia, sagte gestern aus, der ehemalige Leiter der Haftanstalt habe in den Jahren 1997 und 1998 mehrmals mit ihr Geschlechtsverkehr gehabt. Als Gegenleistung habe er sie verbotenerweise mit ihren Verwandten telefonieren lassen.
Die Zeugin widersprach damit dem vom Dienst suspendierten Gefängnisdirektor. Der hatte ausgesagt, er könne wegen seiner Impotenz und einer schmerzhaften Vorhautverengung keinen Geschlechtsverkehr ausüben. Die Ex-Gefangene bezeichnete den Angeklagten als absoluten Herrscher über das Frauengefängnis. Daß er regelmäßig mit weiblichen Gefangenen sexuellen Verkehr hatte, sei in der Anstalt bekannt gewesen.
Der ehemalige Gefängnisdirektor muß sich nicht nur wegen sexuellen Mißbrauchs verantworten. Ihm werden zudem Bestechlichkeit, Strafvereitelung und unerlaubter Waffenbesitz vorgeworfen.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen