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Gebühren für Waffenbe­sit­ze­r*in­nenJetzt auch in Niedersachsen

Niedersachsen führt für die Überprüfung von Waf­fen­be­sit­ze­r*in­nen Gebühren ein. In anderen norddeutschen Ländern gibt es sie bereits.

Was so alles auftaucht: Kurzwaffen und Munition in der Aservatenkammer des Landkreises Osnabrück Foto: dpa/Friso Gentsch

Göttingen taz | Niedersachsens Waf­­fen­be­­sit­­ze­­r*in­­nen werden künftig die Gebühren von regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen in Rechnung gestellt. Bisher waren diese meist kostenfrei. Das Land hat zum 1. Oktober seine Gebührenordnung angepasst. Hintergrund ist eine Änderung des Waffengesetzes im Jahr 2008. Bis dahin wurden die Gebühren in einer Kostenverordnung des Bundes geregelt. Seitdem waren die Länder gefordert, eigene Regelungen zu schaffen.

In den meisten norddeutschen Bundesländern ist das, früher oder später, auch geschehen. Die Regelungen sind jedoch völlig unterschiedlich. In Bremen etwa zahlen Menschen, die legal eine Waffe besitzen, für unangekündigte Kontrollen vor Ort, wie Waffen aufbewahrt werden, 139 Euro. In Niedersachsen kostet das Überprüfen des Waffenschranks zwischen 45 und 300 Euro. In Hamburg kann das Prozedere bis zu 430 Euro kosten.

Das Waffengesetz sieht zudem vor, dass Waffen­besitzer*in­nen in regelmäßigen Abständen, aber mindestens alle drei Jahre, auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung kontrolliert werden müssen. Das kostet in Mecklenburg-Vorpommern 35 Euro, in Niedersachsen bis zu 50 Euro und in Hamburg je nach Aufwand sogar bis zu 190 Euro. In Schleswig-Holstein seien sowohl die Sicherheitsüberprüfungen als auch die Kontrolle der Waffenaufbewahrung kostenfrei, heißt es aus dem Innenministerium.

Die Gebührenänderung in Niedersachsen betrifft alle Personen, die im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis, also etwa einer Waffenbesitzkarte, sind. Das sind in der Regel Jäger*innen, Waffensammler*in­nen und Sportschütz*innen. Laut dem Nationalen Waffenregister sind in Niedersachsen rund 123.400 Menschen im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis, Stand September dieses Jahres sind 613.348 Waffen gemeldet.

Sport­schüt­z*in­nen sind enttäuscht

Die Sport­schüt­z*in­nen sind über die neue Gebührenordnung nicht glücklich. Zwar seien für einige Kontrollen bereits Gebühren erhoben worden, es seien aber weitere Posten hinzugekommen. Außerdem seien bestehende teurer geworden.

„Wir sind enttäuscht, dass die Landesregierung neue Kostenfaktoren für den Schießsport erhoben hat“, sagt Ulrich Nordmann, Landesgeschäftsführer des niedersächsischen Sportschützenverbandes. Zwar wurde angekündigt, dass es Änderungen in der Gebührenordnung geben würde, jedoch gab es keine Informationen über Umfang und Höhe.

Neben den Kosten, die die Sport­le­r*in­nen persönlich tragen, seien auch die Preise der regelmäßigen Schießstandkontrollen auf bis zu 1.000 Euro angehoben worden. Für manche Vereine sei das kaum zu stemmen, sagt Nordmann. So mancher werde sich überlegen, ob er den Sport noch ausüben will.

Dass die Kosten vom Steuerzahler auf die Waffen­besitzer*innen umgelegt werden, findet Roman Grafe von der Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen“ richtig. Ihr Ziel ist das komplette Verbot von „tödlichen“ Sportwaffen. „Dass Sportschützen bis zu diesem Verbot an den gesellschaftlichen Kosten ihres gefährlichen Hobbys beteiligt werden, erscheint uns vernünftig“, sagt Grafe.

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