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GEAS-Asylreform wird umgesetztZwölf Monate Hausarrest für „Dublin-Fälle“

Der Bundestag passt das deutsche Recht an die EU-Asylreform an – und geht noch weiter: Bald könnten Haftzentren für Geflüchtete entstehen.

Dublin-Zentrum in Eisenhüttenstadt Foto: Gordon Welters/kna

Irgendwo zwischen babyblau und ultramarin: Die Wandfarbe ist das einzig auffällige am Dublin-Zentrum in Eisenhüttenstadt. Doch der zweigeschossige Zweckbau ist ein Pilotprojekt für eine der womöglich folgenreichsten Verschärfungen in der deutschen Geflüchtetenpolitik seit langem. Hier und in einer ähnlichen Einrichtung in Hamburg sind Geflüchtete untergebracht, für deren Asylantrag andere EU-Staaten zuständig sind, oder die dort schon Schutz zugesprochen bekamen. In vielen Fällen bekommen sie kaum noch staatliche Unterstützung, um sie zum Gehen zu bewegen.

Mit dem GEAS-Anpassungsgesetz, das der Bundestag am Freitag beschließen wird, soll das Pilotprojekt zum Standard werden. Im Kern geht es dabei um die Anpassung des deutschen Rechts an die große Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die im Juni in Kraft tritt (siehe Infokasten). Doch Union und SPD nutzen den Anlass für weitere Verschärfungen, die weit über das hinausgehen, was die EU vorgibt.

Nach dem Gesetz können bald alle Bundesländer solche Einrichtungen eröffnen wie in Eisenhüttenstadt oder Hamburg. Statt Dublin-Zentren sollen sie dann Sekundärmigrationszentren heißen. Der entscheidende Unterschied: Künftig können die Länder die Be­woh­ne­r*in­nen unter dauerhaften Hausarrest stellen, de facto also inhaftieren. Einen richterlichen Beschluss braucht es dabei nicht, weil die Türen der Einrichtungen nicht verschlossen sind und damit rein rechtlich keine Haft vorliegt. Doch wer gegen die Auflagen verstößt, muss mit harten Strafen rechnen – bis hin zur neuen Asylverfahrenshaft. Die ist auch in rechtlichem Sinn eine Haft und kann nicht nur in Dublin-Fällen angewendet werden, sondern potenziell gegen alle Asylbewerber, in Ausnahmefällen sogar gegen Kinder.

Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)

Kern der Asylreform sind Grenzverfahren in Haftlagern für Menschen aus sicheren Drittstaaten oder Ländern mit niedriger Schutzquote. Betroffene werden bei negativem Bescheid direkt abgeschoben. In Krisensituationen können Standards weiter abgesenkt werden. Durch reduzierte Berichtspflichten werden illegale Pushbacks erleichtert, bei denen Grenz­schüt­ze­r*in­nen die Geflüchteten zurück aufs Meer drängen. Außerdem werden Abschiebelager außerhalb der EU möglich. Ein dringend nötiger verbindlicher Verteilmechanismus für Geflüchtete ist dagegen nicht vorgesehen. Im Juni 2026 tritt die Reform in Kraft. (fre)

Mit den Zentren versucht die Bundesregierung das Dublin-System scharfzustellen, laut dem Asylanträge in den Staaten bearbeitet werden müssen, wo die Geflüchteten zuerst EU-Boden betreten. Weil Deutschland nicht an den Außengrenzen der EU liegt, geht es dabei theoretisch um fast je­de*n Asyl­be­wer­be­r*in hier. In der Praxis lässt sich bisher bei vielen Geflüchteten aber nicht mehr feststellen, welches Land zuständig ist. Und da, wo sich die Zuständigkeit klären lässt, verzögern und blockieren Länder wie Griechenland und Italien bisher systematisch die Abschiebungen.

Familien nur sechs statt zwölf Monate

Mit der GEAS-Reform auf EU-Ebene soll sich das ändern, so die Hoffnung. Staaten an den Außengrenzen sollen Geflüchtete besser registrieren und Betroffene in Dublin-Fällen öfter zurücknehmen. Dann würde Deutschland in großem Maßstab dorthin abschieben können. Und umsetzbar würde dies, weil die Betroffenen in diesen sogenannten Sekundärmigrationszentren festgesetzt sind und damit jederzeit greifbar sind.

All das ist wohlgemerkt die Hoffnung. Ob die Mittelmeerstaaten mit dem neuen GEAS-Regime tatsächlich kooperationsfreudiger werden, bleibt abzuwarten. Außerdem ist nicht ausgemacht, dass alle Bundesländer die Zentren tatsächlich einrichten. Verpflichtet sind sie dazu genauso wenig wie dazu, die Haftbedingungen in den Zentren anzuordnen. Potenziell könnte am Ende aber ein sehr großer Teil der in Deutschland ankommenden Geflüchteten betroffen sein.

Für die SPD war all das schwer zu schlucken, die Verhandlungen zwischen den Regierungsfraktionen im Bundestag zogen sich über Monate. Der SPD-Abgeordnete Hakan Demir sagte der taz dazu: „Wenn die SPD das Gesetz allein ausgearbeitet hätte, sähe es anders aus.“ Er verweist aber darauf, dass seine Fraktion im parlamentarischen Verfahren durchaus noch Verbesserungen erreicht habe. „Wir haben zum Beispiel die Rechte von Kindern und Familien gestärkt.“

Tatsächlich sollen Familien mit Kindern nur 6 Monate in den neuen Zentren festgesetzt werden dürfen, statt 12 Monate wie alle anderen. Und das Gesetz schreibt fest, dass geflüchtete Kinder künftig Zugang zum regulären Gesundheitssystem haben. Bislang hatten sie, wie alle Asylbewerber*innen, für die ersten 36 Monate nur eingeschränkten Zugang. Auch Kinder, die aus der Ukraine geflüchtet sind, sollen von der Neuregelung profitieren.

Arbeitserlaubnis? Nur für wenige

So­zi­al­de­mo­kra­t*in­nen verweisen außerdem auf die ebenfalls im Gesetz vorgesehene Verkürzung bei den Arbeitsverboten für Asyl­be­wer­be­r*in­nen von sechs auf drei Monate. Anders als von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zwischenzeitlich angedeutet, gelten die Lockerungen aber nicht für alle Geflüchtete. Stattdessen sind Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern sowie Dublin-Fälle weiterhin ausgenommen – also potenziell ein Großteil der Geflüchteten.

Ansonsten enthält das Gesetz noch eine Neuregelung der Verfahren für die vergleichsweise wenigen Asylbewerber*innen, die per Flugzeug nach Deutschland kommen. Asylanträge von Menschen aus vermeintlich sicheren Drittstaaten oder Herkunftsländern werden dabei in einem beschleunigten Verfahren geprüft. Auch hierfür werden die Betroffenen de facto inhaftiert.

Die Opposition im Bundestag und Menschenrechtsorganisationen kritisieren das Gesetz scharf. Der Grünen-Obmann im Innenausschuss, Lukas Benner, sagte der taz, das Gesetz sei nicht nur „verfassungsrechtlich höchst bedenklich“, sondern auch „schlicht Etikettenschwindel“. Die innenpolitische Sprecherin der Linken, Clara Bünger, sagte der taz: „Grausamkeiten, die in den Elendslagern auf den griechischen Inseln erprobt wurden, sollen nun auch in Deutschland angewandt werden.“ Und „Pro Asyl“-Geschäftsführer Karl Kopp sagte: „Ein Leben hinter verschlossenen Türen hat desaströse Auswirkungen auf diese Menschen, die nichts verbrochen haben.“

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