Freihandelsabkommen EU-Japan: Wichtige Details bleiben offen
Europa und Japan stehen vor der Gründung einer riesigen Freihandelszone ab 2019. Die Frage von Schiedsgerichten wurde ausgeklammert.
Die Einigung sei nicht nur wirtschaftlich, sondern auch strategisch bedeutend, schrieben EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und der japanische Ministerpräsident Shinzo Abe in einer gemeinsamen Stellungnahme.
In deutlicher Anspielung auf die Politik von US-Präsident Donald Trump hieß es, das Abkommen zeige der ganzen Welt, dass sich die EU und Japan der „Versuchung des Protektionismus“ widersetzten.
Der seit 2013 vorbereitete Freihandelspakt zwischen den beiden mächtigen Wirtschaftsräumen soll Zölle und andere Handelshemmnisse abbauen, um Wachstum und neue Jobs zu schaffen. Japan ist nach den USA und China die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt und damit ein äußerst interessanter Absatzmarkt für europäische Unternehmen.
Zusammen zählen die EU und Japan mehr als 600 Millionen Einwohner. An der Wirtschaftskraft gemessen könnte durch das Abkommen die größte Freihandelszone der Welt entstehen. Die beiden Partner sind derzeit zusammen für knapp 30 Prozent der weltweiten Wirtschaftsleistung verantwortlich.
Schwierig waren die Verhandlungen vor allem in Bereichen wie Fahrzeugindustrie und Landwirtschaft. Deswegen mussten etliche Kompromisse gefunden werden. Den Verhandlungsdokumenten zufolge hat Japan beispielsweise akzeptiert, dass der europäische Zoll auf japanische Autos von derzeit zehn Prozent erst sieben Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens komplett abgebaut sein wird. Die Regierung in Tokio handelte im Gegenzug unter anderem Schutzklauseln für japanische Bauern aus.
Ganz ausgeklammert wurde letztendlich der Streit um Regelungen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Staaten. Dieser war entstanden, nachdem die EU angekündigt hatte, dass die früher üblichen, aber als intransparent kritisierten Schiedsgerichtsverfahren nicht mehr akzeptiert werden sollen. Wenn, dann soll es einen neuen Investitionsgerichtshof mit öffentlich bestellten Richtern und einer Berufungsinstanz geben.
Damit das Abkommen zwischen der EU und Japan in Kraft treten kann, muss es noch von den Regierungen der EU-Staaten und dem EU-Parlament gebilligt werden. Dies soll im Laufe des kommenden Jahres erfolgen.
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