Freihandel zwischen Japan und EU: Und jetzt kommt „Jefta“
Das geplante Abkommen wiederholt viele Fehler alter Verträge. Es fällt dabei hinter die Zugeständnisse zurück, die bei Ceta erkämpft wurden.
Offizielle Informationen, worauf sich die Delegationen aus der EU und Japan in den bisher 17 Verhandlungsrunden schon geeinigt haben, gibt es nicht. Sigmar Gabriel hatte zwar als Wirtschaftsminister die „Geheimverhandlungen“ über TTIP und Ceta kritisiert und erklärt: „So kann man natürlich mit einer informierten Öffentlichkeit nicht umgehen.“ Doch auch bei diesen Verhandlungen sind die Dokumente geheim. Aus dem deutschen Wirtschaftsministerium heißt es dazu, man sei zwar „auf möglichst hohe Transparenz bedacht“, aber die Zuständigkeit sei leider „bei der EU-Kommission angesiedelt“.
Doch der taz liegen jetzt als bisher einzigem deutschen Medium Unterlagen vor, die die EU-Kommission den Mitgliedstaaten unter strengen Vertraulichkeitsauflagen zur Verfügung stellt. Diese belegen, dass auch die inhaltlichen Zusagen der Vergangenheit offenbar nicht eingehalten werden.
Denn für das Ceta-Abkommen mit Kanada hatten EU und Bundesregierung stets mit dem Argument geworben, damit werde ein neuer „Goldstandard“ für künftige Handelsabkommen etabliert, hinter den man nicht mehr zurückfallen werde. Das Bundeswirtschaftsministerium bestätigte das am Montag noch einmal. „Grundsätzlich gilt, dass die hohen Standards, die wir bei Ceta verankern konnten, Grundlage für alle weiteren Abkommen sind“, sagte Ministeriumssprecher Andreas Audretsch der taz. „Das gilt selbstverständlich auch für die Verhandlungen mit Japan.“
Alessa Hartmann von „Powershift“
Nun sind die Verbesserungen, die bei Ceta erreicht wurden, nach Ansicht vieler Kritiker keineswegs ausreichend; ob das Abkommen in allen nationalen Parlamenten eine Mehrheit bekommt, ist nach wie vor offen. Doch selbst hinter diesen Standard fallen die bisherigen Verhandlungsergebnisse mit Japan teilweise zurück.
Besonders umstritten war etwa die sogenannte regulatorische Zusammenarbeit – ein Verfahren, das Wirtschaftsvertretern eine frühzeitige und enge Einbindung in geplante Gesetzesvorhaben garantiert und damit ein neues, effektives Einfallstor für Lobbyisten schafft. Bei Ceta war nach heftiger Kritik eingefügt worden, dass die regulatorische Zusammenarbeit nur „auf freiwilliger Basis“ stattfindet und jederzeit einseitig beendet werden kann.
Im konsolidierten Text des entsprechenden Kapitels im EU-Japan-Abkommen von Februar 2017 findet sich solche Einschränkung hingegen nicht. „Die geplante regulatorische Zusammenarbeit in dem Abkommen mit Japan ist noch schlimmer als in Ceta“, folgert Alessa Hartmann von der freihandelskritischen Organisation Powershift, die den Text bereits analysiert hat.
Ebenfalls heftig umstritten war in den bisherigen Abkommen der Schutz von ausländischen Investoren. Ihnen wird in vielen bestehenden Handelsabkommen das Recht eingeräumt, gegen politische Entscheidungen, die ihre Gewinne mindern, vor speziellen Schiedsgerichten zu klagen. Bei Ceta war – vor allem auf Druck der deutschen Sozialdemokraten – erstmals durchgesetzt worden, dass solche Verfahren nicht von beliebigen Wirtschaftsanwälten geleitet werden, sondern dass die Juristen öffentlich bestellt werden, die Verfahren transparent sind und eine Revision möglich ist.
Zwei gegensätzliche Vorschläge
Ob die EU dieses Verfahren auch gegenüber Japan durchsetzen kann, ist fraglich. Bisher gibt es für diesen Teil des Vertrags nur zwei gegensätzliche Vorschläge. Japan will am alten System privater und intransparenter Schiedsgerichte festhalten; die EU hat einen Text eingebracht, der sich am öffentlichen Ceta-Verfahren orientiert.
Das war allerdings schon in der 14. Verhandlungsrunde im Dezember 2015. Seitdem herrscht offenbar Stillstand bei dieser zentralen Frage. Die EU-Kommission gibt sich dennoch zuversichtlich. „Unser Ziel ist es, Japan die Vorteile unseres reformierten Ansatzes zu erklären“, sagte Kommissionssprecher Reinhard Hönighaus der taz. „Wir hoffen, bald eine Einigung zu erzielen.“
In anderen Aspekten des Investitionsschutzes besteht bereits Einigkeit. Doch auch dort fällt Jefta hinter Ceta zurück. So war im Abkommen mit Kanada zwar an der sehr breit interpretierbaren Formulierung festgehalten worden, dass ein Verstoß gegen die Verpflichtung zu „gerechter und billiger Behandlung“ („fair and equitable treatment“) eine Klage der Investoren ermöglicht. Allerdings war durch eine Reihe von Aussagen erläutert worden, was darunter zu verstehen ist – und es war eine regelmäßige Überprüfung vereinbart worden, wie diese Regel genutzt wird.
Im Entwurf des EU-Japan-Vertrags findet sich keine solche Überprüfung. Und die klarstellenden Erläuterungen fallen weniger streng aus: Während bei Ceta eine „gezielte Diskriminierung“ aus unrechtmäßigen Gründen verboten ist, fehlt bei Jefta das Wort „gezielt“. Nach Einschätzung von ExpterInnen wären Klagen damit leichter möglich. Alessa Hartmann sieht die neuen Rechte der Investoren generell kritisch. „Mit dem geplanten Abkommen werden die Klagerechte für japanische Konzerne dramatisch ausgeweitet“, sagt sie. „Bei einer Wirtschaftsmacht, die dreimal größer ist als die kanadische, ist das eine erschreckende Perspektive.“
Ob und wann es dazu kommt, ist offen. Das liegt nicht etwa an öffentlichen Protesten; die Öffentlichkeit hat das Abkommen mit Japan bisher kaum auf dem Schirm. Haupthemmnis für Fortschritte sind derzeit Sorgen japanischer Bauern vor der Übermacht der EU-Agrarwirtschaft.
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