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Frauenrat fordert „Weg mit 219a“Zweiter Verband für Informationsrecht

Die größte Frauen-Lobbygruppe Deutschlands fordert die Abschaffung des Abtreibungsparagrafen 219a. In ihr sind auch konservative Gruppen organisiert.

Auch vor dem Deutschen Ärztetag im Mai forderten Protestierende die Abschaffung von 219a Foto: dpa

Das Ziel einer engagierten Lobby-Organisation ist es, im Sinne ihrer eigenen politischen Interessen Druck zu machen, zum Beispiel auf Abgeordnete. Genau das tat der Deutsche Frauenrat (DF) am Sonntag – und forderte auf seiner Mitgliederversammlung in Berlin die Abschaffung des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch.

Der Paragraf verbietet „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche – darunter fällt allerdings schon, wenn Ärzt*innen auf ihren Webseiten sachlich darüber informieren, dass sie diese durchführen. Die Forderung des Frauenrats ist zeitlich wohlüberlegt: Am kommenden Mittwoch befasst sich der Rechtsausschuss im Bundestag mit dem Gesetz.

„Frauen haben ein Recht auf umfassende Information, gerade wenn es um die schwierige Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch geht“, sagte die DF-Vorsitzende Mona Küppers der taz. Dazu gehörten auch seriöse medizinische Informationen. „Der Paragraf 219a steht diesem Recht aus Sicht des Deutschen Frauenrats entgegen. Heute haben wir unsere Beschlusslage in Sachen sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte ein ganzes Stück modernisiert.“

Der Deutsche Frauenrat ist nicht der erste Verband, der diese Forderung aufstellt – erst Ende April hatte sich ein breites Bündnis aus 26 Verbänden mit einem offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD gewandt, darunter die Arbeiterwohlfahrt, der Humanistische Verband und der Deutsche Juristinnenbund.

Doch diesmal kommt die Forderung aus einer Ecke, die nicht unbedingt zu erwarten gewesen wäre: Als Dachverband vereint der Frauenrat insgesamt 60 Verbände, darunter auch konservative Frauenorganisationen – wie etwa die Frauen-Union, also dem Netzwerk der Frauen in der CDU, oder die Arbeitsgemeinschaft katholischer Frauenverbände und -gruppen. Die Frauen-Union hatte sich in einer Pressemitteilung im Februar explizit für die Beibehaltung des Paragrafen 219a ausgesprochen.

Hilft hoffentlich auf die Spünge

Im Frauenrat waren die Konservativen damit aber offensichtlich in der Minderheit. Der Antrag, die Abschaffung von Paragraf 219a zu fordern, war gleich von mehreren Seiten eingebracht worden und wurde mit großer Mehrheit beschlossen.

„Der DF fordert die Abschaffung des Paragrafen 219a StGB und setzt sich ein für einen uneingeschränkten Zugang zu sachlichen Informationen über legale Schwangerschaftsabbrüche und das Recht auf Selbstbestimmung und freie Arzt- oder Ärztinnenwahl von Frauen“, heißt es in der dazugehörigen Pressemitteilung.

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„Somit kann der DF als Dachverband aller Frauenverbände Position beziehen“, twitterte Katja Grosch, Vorsitzende der Liberalen Frauen, die eine der Antragstellerinnen war. Sie sei „sehr froh“ über die Entscheidung, sagte Grosch der taz. Diese werde der Abschaffung des Paragrafen „hoffentlich auch die Sprünge helfen“.

„Es freut mich sehr, dass der Frauenrat – trotz konservativer Mitgliedsverbände – nun die Streichung fordert“, sagte Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, der taz. „Es verstärkt meinen Wunsch, dass nur Frauen über die Selbstbestimmung von Frauen abstimmen dürften – dann wären Schwangerschaftsabbrüche schon raus aus dem Strafgesetzbuch.“

Nicht zu ignorieren

Ihre Fraktion will nach der Sommerpause einen Antrag einbringen, um Schwangerschaftsabbrüche zu entkriminalisieren – denn diese sind in Deutschland noch immer eine Straftat, wenn auch unter bestimmten Bedingungen in der Regel straffrei.

Die Forderung der „größten Interessensvertretung für Frauen in Deutschland“ zeige deutlich, „wie breit und entschieden der Wille vertreten wird, Einschränkung der Selbstbestimmung von Frauen nicht weiter hinzunehmen“ sagte auch Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, der taz.

Es freut mich sehr, dass der Frauenrat – trotz konservativer Mitgliedsverbände – nun die Streichung fordert

Cornelia Möhring

Diesen Beschluss könne die Bundesregierung nicht einfach ignorieren. „Eine Lösung für uneingeschränkte Informationen über Schwangerschaftsabbrüche aber auch Rechtssicherheit für Ärzt*innen kann ohne das Strafgesetzbuch auskommen“, sagte Schauws. Dazu müsse man eines tun: „Frauen vertrauen.“

Am Mittwochabend wird sich der Rechtsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung mit Paragraf 219a beschäftigen – als Sachverständige sind Jurist*innen, Ärzt*innen sowie Vertreter*innen von Beratungsstellen und der katholischen Kirche angekündigt.

Politikum seit Hänel

Hintergrund der Debatte ist das Urteil gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel, die im November 2017 zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden war, weil sie im Netz öffentlich darüber informiert, dass ungewollt Schwangere in ihrer Praxis einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen können.

Angezeigt hatten sie selbsternannte „Lebensschützer“, also entschiedene Abtreibungsgegner, die den Paragrafen systematisch nutzen und immer wieder Ärzt*innen anzeigen. Hänel hat Rechtsmittel eingelegt.

Seit dem Urteil diskutiert die Politik über Paragraf 219a: Grüne und Linke haben Gesetzentwürfe zur seiner Streichung eingebracht, die FDP will ihn modifizieren und die Information entkriminalisieren. Die SPD will den Paragrafen eigentlich ebenfalls abschaffen, hat aber aus Rücksicht auf den Koalitionspartner Union – der unbedingt an der aktuellen Gesetzeslage festhalten will – den eigenen Antrag auf Eis gelegt.

Bis Herbst soll es eine gemeinsame Lösung geben – ansonsten müsse man sich doch an die „reformwilligen“ Fraktionen wenden, ließen die Sozialdemokrat*innen im April wissen.

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