Frauenquote in Spanien: Die Hälfte der Macht für Frauen
Spaniens Regierung will ein Gesetz zur annähernd paritätischen Besetzung von Führungspositionen in Politik und Wirtschaft verabschieden.
Politik und Wirtschaft sollen künftig paritätisch besetzt sein. Sánchez will deshalb am Dienstag ein neues Gleichstellungsgesetz im Kabinett verabschieden lassen. Dort sitzen 14 Ministerinnen und 8 Minister.
Das neue Gesetz sieht vor, dass das Management von börsennotierten Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mindestens 50 Millionen Euro zu 40 Prozent aus Frauen bestehen muss. Und in der Politik sollen künftig streng paritätische Listen verpflichtend sein. Das neue Gesetz soll noch vor den Wahlen Ende des Jahres durchs Parlament gebracht werden.
Dort sieht es in Sachen Frauenanteil bereits jetzt gar nicht schlecht aus. Mit 44 Prozent weiblichen Abgeordneten liegt das Land auf der Iberischen Halbinsel derzeit in Sachen Frauenanteil an zweiter Stelle in Europa, nur von Schweden mit 47 Prozent übertroffen. Zum Vergleich: In Österreich sitzen 40,4 Prozent Frauen im Nationalrat und weit abgeschlagen der deutsche Bundestag mit gerade einmal 31,5 Prozent weiblichen Abgeordneten.
Ziele für Wirtschaftsunternehmen noch immer ehrgeizig
Anders in der Wirtschaft: In den Aufsichtsräten der spanischen börsennotierten Unternehmen saßen nach einer internationalen Vergleichsstudie des Consultingsunternehmens Deloitte 2021 26,3 Prozent Frauen, in Österreich waren es 28,2 Prozent, im Deutschland 28,9 Prozent und in den USA nur 23,9 Prozent. Einzig Frankreich mit 43,2 Prozent Frauen in Aufsichtsräten und Norwegen mit 42,6 Prozent lagen 2021 über der 40-Prozent-Marke, die Sánchez jetzt für Spanien anstrebt.
In den Vorständen der Großunternehmen sieht es noch schlechter aus. Dort sitzen in den Unternehmen des spanischen Aktienindexes IBEX 35 nur 18,8 Prozent Frauen, beim DAX sind es 22,1 Prozent und beim österreichischen ATX kümmerliche 8,3 Prozent.
Das Gesetz der spanischen Linksregierung folgt in Sachen Wirtschaft weitgehend der Richtlinie zur Förderung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern der Europäischen Union aus dem Vorjahr. Diese sieht vor, dass bis 2026 mindestens 40 Prozent der Posten der nicht geschäftsführenden Mitglieder von Leitungsorganen mit Angehörigen des unterrepräsentierten Geschlechts zu besetzen sind.
Wenn Mitgliedstaaten sich dafür entscheiden, sowohl geschäftsführende als auch nicht geschäftsführende Mitglieder von Leitungsorganen einzubeziehen, muss das Ziel 33 Prozent bis 2026 betragen.
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