Forderung des Städte- und Gemeindebunds: Arbeitserlaubnis von Anfang an
Der Städte- und Gemeindebund fordert eine sofortige Arbeitserlaubnis für Geflüchtete. Von einem Zwang zu gemeinnütziger Arbeit hält er hingegen wenig.
Nach den bisherigen Regeln dürfen Asylsuchende, die in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen, frühestens nach neun Monaten eine Erwerbstätigkeit oder Ausbildung aufnehmen. Eine Ausnahme gibt es für Geflüchtete mit minderjährigen Kindern, die nach sechs Monaten einen Arbeitsmarktzugang erhalten. Asylbewerber:innen, die nicht verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, müssen drei Monate auf ihre Arbeitserlaubnis warten.
Die von der Union angestoßene Diskussion über eine verpflichtende gemeinnützige Arbeit von Asylbewerber:innen sieht Landsberg skeptisch. Die Erwartungen daran seien „teilweise zu hoch“, sagte er. „Die Kapazitäten sind hier begrenzt, und der bürokratische Aufwand (ist) groß.“ Es gebe auch nicht ausreichende Sanktionsmöglichkeiten für jene, die nicht erschienen. „Es braucht keine Symbolpolitik, sondern pragmatische Ansätze zum Umgang mit den Geflüchteten, die hier sind, und eine Begrenzung des Zuzugs für die Zukunft.“
Diskussion über Zwang zu gemeinnütziger Arbeit
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte Mitte September für sein Bundesland angekündigt, Asylbewerber:inen bis zur Entscheidung über ihren Aufenthaltsstatus verstärkt zu gemeinnütziger Arbeit heranzuziehen. Er forderte, dies auch deutschlandweit umzusetzen. Der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil hatte sich gesprächsbereit gegenüber dem Unionsvorstoß gezeigt.
Im Nachbarland Österreich gibt es inzwischen bereits vergleichbare Planungen. So haben sich der dortige Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) und die Flüchtlingsreferent:innen der Länder bei einem Treffen in der vergangenen Woche in Kärnten darauf geeinigt, dass Asylbewerber:innen, die eine Grundversorgung bekommen, dazu gezwungen werden sollen, künftig im Gegenzug gemeinnützige Arbeit zu leisten.
Wer keine gemeinnützige Arbeit leistet, dem oder der soll die Grundversorgung zur Deckung täglicher Grundbedürfnisse – darunter Verpflegung, Unterkunft und Bekleidungshilfe – gekürzt oder sogar gestrichen werden, so die Pläne der Koalitionsregierung aus ÖVP und Grünen. Allerdings gibt es große rechtliche Bedenken, ob ein solches Vorgehen zulässig wäre.
So hat sich die Stadt Wien bereits gegen eine Arbeitspflicht für Asylwerber:innen ausgesprochen. Die österreichische Hauptstadt fühle „sich der Menschenrechtskonvention verpflichtet“, sagte Wiens Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) dem ORF. Und da stehe unmissverständlich, dass Zwangsarbeit verboten sei. „Damit ist das Thema erledigt“, so Hacker.
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