Folgen von Social-Media-Nutzung: Zuckerberg verteidigt Meta im Prozess um Suchtpotenzial
Online-Plattformen wird in einer US-Klage vorgeworfen, dass ihre Dienste süchtig machten. Nun trat Meta-Chef Mark Zuckerberg in den Zeugenstand.
dpa | Facebook-Gründer Mark Zuckerberg hat in einem potenziell folgenschweren US-Prozess zum Suchtpotenzial von Social Media die Vorgehensweise seines Unternehmens verteidigt. So sagte Zuckerberg, dass der Facebook-Konzern Meta keine Ziele für Nutzungszeiten seiner Apps mehr setze, wie das Wall Street Journal von dem Gerichtsprozess in Los Angeles berichtete.
Der Meta-Chef räumte auch ein, dass auf Dienste des Konzerns wie Instagram zum Teil auch Nutzer unter 13 Jahren zugreifen, obwohl das gegen die Nutzungsbedingungen verstößt. Ihre Accounts würden entfernt, wenn das auffalle, sagte er laut dem Fernsehsender CNBC.
In dem Prozess wirft die 20-jährige Klägerin, die nur unter den Initialen KGM auftritt, Online-Plattformen vor, sie hätten ihre Dienste absichtlich so gestaltet, dass Nutzer süchtig danach werden. Dabei geht es zum Beispiel um die Funktion, bei der man immer weiter zum nächsten Beitrag scrollen kann. Die Frau fing ihren Angaben zufolge bereits als Kind an, die Plattformen zu nutzen – und führt ihre Depressionen und Angstzustände darauf zurück.
Die Klage richtet sich gegen Googles Videoplattform Youtube und den Foto- und Videodienst Instagram, der zum von Zuckerberg geführten Konzern Meta gehört. Die Unternehmen hinter den ursprünglich ebenfalls verklagten Konkurrenten Snapchat und Tiktok waren durch einen Vergleich dem Prozess entgangen. Der Ausgang des Verfahrens könnte wegweisende Wirkung für Hunderte weitere Klagen ähnlicher Art haben.
Konzern weist Vorwürfe zurück
Meta wies bereits zu Beginn des Verfahrens jegliche Verantwortung zurück. Die Geschworenen stünden in Los Angeles vor der Frage, ob Instagram ein wesentlicher Faktor für die psychischen Probleme der Klägerin gewesen sei, hieß es in einer Stellungnahme des Konzerns. „Das Beweismaterial wird demonstrieren, dass sie schon lange, bevor sie überhaupt soziale Medien nutzte, vor vielen erheblichen und schwierigen Herausforderungen stand.“ Zu Prozessbeginn hatten die Meta-Anwälte argumentiert, die psychischen Probleme der Klägerin gingen auf Misshandlungen und instabile Verhältnisse in der Familie zurück.
Meta verweist auch auf über die Jahre eingeführte Maßnahmen zum Schutz junger Nutzer wie spezielle Accounts für Teenager und Aufsichtsfunktionen für Eltern.
Zum Prozessauftakt wies auch ein Anwalt der Google-Videoplattform Youtube die Vorwürfe zurück. Die Klägerin sei nicht süchtig nach Youtube – und die Plattform gehöre auch nicht zur Kategorie Social Media, sondern sei eher ein Streamingdienst wie Disney+ oder Netflix, sagte er laut Medienberichten. Auch gebe es keine Hinweise auf exzessiven Konsum von Youtube-Videos durch die Klägerin. Von 2020 bis 2024 habe sie im Schnitt 29 Minuten pro Tag die Plattform genutzt, sagte er der Website Courthouse News Service zufolge.
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert