Förderung von grüner Fernwärme: Der „Booster“ blockiert
Eine neue Förderung des Bundes soll „grüne“ Wärmenetze voranbringen. Doch die verantwortliche Behörde kommt bei den Anträgen nicht hinterher.
Doch nun wird das gut gemeinte Förderprogramm zur Blockade für viele Projekte. Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) kommt bei der Bearbeitung der Anträge nicht hinterher. Da Unternehmen nach den Richtlinien erst nach Erhalt der Förderzusage Aufträge vergeben dürfen, hängen viele fertig geplante Projekte nun in der Warteschleife.
Nach Zahlen der Behörde sind seit dem Start der Förderrichtlinie Mitte September bereits 315 Anträge eingegangen. „Allein im Dezember 2022 wurden fast so viele Anträge gestellt wie im gesamten Jahr 2021 im Vorgängerprogramm“, teilte ein Sprecher mit. Diese hohen Zahlen führten „leider zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung“. Das liege auch daran, dass es sich bei den beantragten Maßnahmen „in der Regel um hochkomplexe Projekte handelt“.
Der enorme Erfolg des Programms hat vor allem zwei Gründe. Erstens ist die Förderung mit bis zu 40 Prozent Investitionszuschuss sehr attraktiv. Zweitens brauchte es von den ersten Veröffentlichungen bis zum Inkrafttreten fast zwei Jahre – was dazu führte, dass in Erwartung des neuen Programms mancher Investor mit seinem Vorhaben abwartete.
Weitere Anträge werden erwartet
Aufgrund der mangelnden Kapazitäten des Bafa sind viele Förderzusagen nun erst im Sommer zu erwarten. Da erst anschließend die Aufträge vergeben werden dürfen, sind die Projekte zur nächsten Heizsaison nicht mehr umzusetzen. Besonders bitter ist das für Unternehmen, die sogar bereit wären, auf eigenes Risiko vorab Aufträge zu vergeben, um keine Zeit zu verlieren. Doch damit würden sie sich selbst aus dem Förderprogramm kegeln.
Fertig geplante Wärmenetze werden somit durch die Regularien und fehlende Kapazitäten beim BAFA auf die lange Bank geschoben. Der Verband kommunaler Unternehmen rechnet auch weiterhin „mit einer enormen Anzahl an Antragsstellungen“. „Das sollte in der Personalplanung sowie beim Aufbau von Bearbeitungskapazitäten berücksichtigt werden“, so ein VKU-Sprecher.
Anfrage daher beim Bafa: Gibt es wirklich keine pragmatische Lösung, um zumindest jenen Unternehmen, die bereit sind auf eigene Faust schon vorab loszulegen, den Weg freizumachen? Die Behörde teilt mit, man könne durchaus „in besonderen, eiligen Fällen“ den Antragstellern „einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn auf eigenes Risiko“ ermöglichen. Das nenne sich dann „unverbindliche Inaussichtstellung“. In diesem Fall trage der Antragsteller jedoch das Risiko, dass sein Förderantrag nicht oder nur teilweise genehmigt werden könnte.
Den Durchbruch wird aber auch diese Option kaum bringen. Denn erstens ist das Vorgehen auf explizite Ausnahmefälle beschränkt. Und zweitens ist der Effekt in der Praxis gering, weil die Behörde auch in diesem Fall „zumindest kursorisch die Förderfähigkeit der beantragten Maßnahme prüfen“ müsse, wie das Bafa erklärt. Weil aber auch das angesichts der Personalsituation in vielen Fällen bis zum Sommer dauern dürfte, wäre nichts gewonnen.
Somit droht der „Booster“ zumindest für die nächste Heizsaison zum Rohrkrepierer zu werden.
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