Förderstopp für Klimaanpassung: Heiße Heime
Der Paritätische Gesamtverband kritisiert den Förderstopp für Klimaanpassungen sozialer Einrichtungen. Manche Häuser haben nun Pläne, aber kein Geld.
Der Paritätische Gesamtverband kritisiert den Förderstopp für Klimaanpassungsmaßnahmen sozialer Einrichtungen. Er fordert eine Klärung der Zuständigkeit für die Finanzierung.
„Soziale Einrichtungen stehen bereits heute vor spürbaren Herausforderungen durch zunehmende Hitzeperioden oder Starkregen“, sagt Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Damit sie sich darauf einstellen können, brauchen sie verlässliche Förderstrukturen.“
Das Bundesumweltministerium hat schon 2025 keine neue Förderung von Anpassungsmaßnahmen sozialer Einrichtungen ausgeschrieben und wird das voraussichtlich auch 2026 nicht tun, wie ein Sprecher der taz bestätigte. Laufende Projekte werden weiter gefördert.
Betroffen vom Förderstopp sind vor allem Einrichtungen, die zunächst dabei unterstützt wurden, einen Anpassungsplan zu schreiben, aber jetzt kein Geld für die Umsetzung haben. Dazu gehört das Mütterzentrum Langen, das unter anderem einen Mittagstisch für Ältere, eine Kita und eine Krippe anbietet.
Mütterzentrum ist auf Förderung angewiesen
„Wir wollten gucken, was wir für die Babys und die Älteren tun können“, erzählt Monika Maier-Luchmann vom Mütterzentrum. „Als wir vor 20 Jahren in das Haus eingezogen sind, waren wir ganz begeistert von der Südterrasse, aber in den letzten Jahren war es im Sommer oft unerträglich heiß“, berichtet sie. Wenn die Raumtemperatur zu hoch sei, dürften Kinder dort zudem nicht schlafen. „Dann müssten wir schließen und die Kinder abgeholt werden.“
Neben Schulungen und Aktionsplänen will das Mütterzentrum einen Laubengang an der Südseite des Hauses bauen, das Dach begrünen und schattenspendende Bäume pflanzen. „Aber wir haben große Schwierigkeiten, Mittel in der Größenordnung mit Spenden zusammenzubekommen“, sagt Maier-Luchmann. Sie seien deswegen auf die Förderung angewiesen.
Dem Umweltministerium zufolge wird das Förderprogramm derzeit vom Bundesrechnungshof geprüft. Es ist schon länger unklar, ob der Bund sich groß angelegt finanziell beteiligen darf. Verfassungsrechtlich ist das Ländersache. Um Klimaanpassung gemeinsam zu finanzieren, müsste sie als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz aufgenommen werden. Im Koalitionsvertrag kündigte Schwarz-Rot an, das zu „prüfen“.
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