Flussvertiefung im Norden: Hohe Hürden für Hafenausbau
Damit auch große Containerschiffe die Häfen erreichen können, sollen Weser und Elbe ausgebaggert werden. Das geht nicht so einfach, sagt der EuGH.
Wie solche Ausnahmen aussehen dürfen, wird demnächst das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zu entscheiden haben. Es wird das Luxemburger Urteil noch in diesem Jahr auf die Pläne zur Vertiefung der Weser und der Elbe anwenden müssen.
Die Vorgaben der EU-Rahmenrichtlinie für Wasserrecht seien keine „allgemeine politische Zielvorgabe“, stellt das höchste europäische Gericht klar. Sie müssen bei jedem Einzelprojekt beachtet werden. Denn bereits geringe Verschlechterungen in Teilbereichen könnten eine Verschlechterung des Gewässerzustands insgesamt bedeuten, dann wäre „eine Genehmigung für ein konkretes Vorhaben zu versagen“.
Trotz dieser Hürde seien Ausnahmen möglich, wenn es um großen Nutzen „für die menschliche Gesundheit, die Erhaltung der Sicherheit der Menschen oder die nachhaltige Entwicklung“ gehe.
Entscheidend ist die Größe des Nutzens
Nach diesen Vorgaben wird nun das BVerwG über die Klagen der Umweltverbände Nabu und BUND gegen die beiden größten Flussausbaggerungsprojekte in Deutschland befinden müssen. Es hatte 2012 und 2013 bei Weser und Elbe Baustopps verhängt, die Hauptverhandlungen ausgesetzt und den EuGH gebeten, vier konkrete Fragen zur definitiven Auslegung der Wasserrechtsrahmenrichtlinie zu beantworten.
Diese Richtlinie verbietet Eingriffe, die den ökologischen Zustand eines Gewässers verschlechtern. Das Bundesverwaltungsgericht hatte wissen wollen, was ein solcher Eingriff ist. Wie ist er exakt vorherzusagen? Wie schwerwiegend muss er sein und wie dauerhaft? Die Antworten muss nun der Senat in Leipzig geben.
Nach den Plänen von Bund und norddeutschen Küstenländern soll auf der Weser nach Bremerhaven die Zufahrt für Containerschiffe mit einem Tiefgang von 13,50 Meter ausgebaggert werden. Bei der Elbe geht es darum, von der Nordsee bis nach Hamburg einen Tiefgang von 14,50 Metern zu ermöglichen. In beiden Fällen befürchten die Umweltverbände Nabu und BUND schwere ökologische Schäden für die Flora und Fauna der beiden Flüsse.
„Das Gericht steht hinter uns“
Der BUND wertet den Spruch des EuGH als Stärkung des Gewässerschutzes. „Wenn wir naturnahe Flüsse statt Kanalisierungen fordern, die Sicherung einer hohen Wasserqualität, des Fischreichtums und die Wiederherstellung von Flussauen, dann steht jetzt das höchste europäische Gericht hinter uns“, erklärte der Vorsitzende Hubert Weiger.
Anders sieht das der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe. Für die Exportnation Deutschland sei es „von entscheidender Bedeutung“, dass die großen Häfen Hamburg und Bremerhaven erreichbar seien, befindet Hauptgeschäftsführer Daniel Hosseus. Deshalb sei das vom EuGH geforderte „übergeordnete öffentliche Interesse“ gegeben. Die Rechtmäßigkeit der Pläne, sagt Hosseus, „steht damit nicht infrage“.
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