Finanzierung von Hebammen: Lauterbach geht auf Forderungen ein
Der Bundesgesundheitsminister verkündet, dass Hebammen nun doch im Pflegebudget bleiben sollen. Außerdem sollen Klinikaufenthalte reduziert werden.
dpa/afp Nach dem Streit um die künftige Finanzierung von Hebammen in Krankenhäusern ist Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf die Forderungen der Berufsverbände eingegangen. Demnach sollen Hebammen auch künftig im sogenannten Pflegebudget bleiben. „Geburtshilfe und Kinderheilkunde dürfen nicht dem Spardiktat des alten Krankenhaussystems unterworfen sein.“
Zuvor hatte sich Unmut an Lauterbachs Plänen für eine Krankenhausreform entzündet, weil Hebammen fürchteten, ab 2025 aus dem Pflegebudget zu fallen. Der Deutsche Hebammenverband sprach davon, dass die Pläne „katastrophale Auswirkungen auf die klinische Geburtshilfe“ hätten.
Die FDP-Fraktion schloss sich der Kritik an. „Wir halten das für einen Fehler“, schrieb die pflegepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Nicole Westig in einem Positionierungspapier laut Bild-Zeitung. „Damit werden keine Anreize gesetzt, Hebammen verstärkt in die stationäre Betreuung zu bringen.“ Das Gesundheitsministerium solle „Maßnahmen ergreifen, die die Zahl der Hebammen auf den entsprechenden Stationen steigert und nicht reduziert“.
Klinikaufenthalte reduzieren
Lauterbach kündigte außerdem an, ambulante Operationen künftig anders zu vergüten und so zu erreichen, dass die Zahl unnötiger Krankenhausaufenthalte reduziert wird. „Wir wollen Patientinnen und Patienten die Klinikaufenthalte ersparen und gleichzeitig das Personal dort entlasten“, sagte Lauterbach der Rheinischen Post zu Plänen für eine umfassende Krankenhausreform.
„Dafür stellen wir das System so um, dass sich eine unnötige Krankenhausaufnahme bei einfachen Eingriffen künftig nicht mehr lohnt“, sagte der Minister. „Der Anteil vollstationärer Behandlungen ist bei uns im internationalen Vergleich immer noch viel zu hoch.“ Das müsse sich im Sinne der Patienten und des Krankenhauspersonals ändern.
Viele Behandlungen, die bisher stationär gemacht würden, sollten in Zukunft ambulant erbracht werden. Und auch für stationäre Patienten sei die Übernachtung nicht nötig, wenn der Patient dies wünsche und medizinisch nichts dagegen spreche, sagte der Minister. „Das entlastet Pflege und Ärzte. Die Übernachtung im Krankenhaus ist nicht zwangsläufig Teil guter Medizin“, sagte Lauterbach.
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