Finanzierung des Entlastungspakets: „Wir gehen auf Nummer sicher“
Regierungschefin Franziska Giffey (SPD) will den Nachtragshaushalt noch vor dem Verfassungsgerichtsurteil zur Pannenwahl von 2021 beschließen lassen.
Bislang wollte der Senat den Entwurf für den Nachtrag am 8. November beschließen. Das Abgeordnetenhaus hätte dann in seiner letzten Sitzung vor Weihnachten am 15. Dezember darüber abgestimmt. Dieser Terminplan wurde aber festgelegt, bevor das Verfassungsgericht vergangene Woche ankündigte, sein Urteil zur Pannenwahl vom September 2021 am 16. November verkünden zu wollen.
Giffey ging zwar nach eigenen Worten davon aus, dass das Abgeordnetenhaus auch nach dem Urteil noch Gesetze beschließen darf – auch der Haushaltsplan wird als Gesetz beschlossen. Falls es aber anders läuft, soll die neue Planung Sicherheit bringen. Andernfalls fehle das Geld, um Berlin sicher durch den Krisenwinter zu bringen. „Das Entlastungspaket muss zu 100 Prozent sicher klappen“, sagte Giffey. Der Nachtragshaushalt habe zentrale Bedeutung: „Wir wollen die Beschlussfassung zu einem Zeitpunkt treffen, bei dem klar ist, dass Parlament und Senat auch agieren können.“
Sondersitzung in den Ferien
Das soll mit Sondersitzungen von Parlament und Senat möglich werden: Am 1. November, in den eigentlich sitzungsfreien Herbstferien, will der Senat per Videokonferenz tagen. Wie groß die Veränderungen gegenüber dem bisherigen, erst im Juni beschlossenen regulären Landeshaushalt genau sein werden, wird sich laut Giffey in dieser Woche klären.
Wann das Parlament zusätzlich tagt, war am Dienstag noch offen. Giffey zufolge haben aber die Koalitionsfraktionen Sondersitzungen zugestimmt, zwischen denen nach ihren Angaben 48 Stunden liegen müssen. Zwei Sitzungen sind nötig, weil ein Haushalt nur in zwei Lesungen beschlossen werden kann. Für den Tag nach dem Urteil, den 17. November, kündigte Giffey eine Regierungserklärung an. Dann tagt das Abgeordnetenhaus in regulärer Sitzung.
Das Berliner Verfassungsgericht hatte Ende September bei der mündlichen Verhandlung zu den Wahlpannen von 2021 deutlich gemacht, dass es zu einer kompletten Wiederholung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Bezirksparlamenten kommt. Offiziell war das eine „vorläufige Einschätzung“. Aber die Wortwahl von Gerichtspräsidentin Ludgera Selting ließ wenig Zweifel daran, dass das Urteil in diese Richtung gehen wird. Bei der Verhandlung machte das Gericht zwar klar, dass Senat und Abgeordnetenhaus weiter handlungsfähig und seine bisherigen Entscheidungen gültig sind. Auf die Zeit zwischen Urteil und Neuwahl, die mutmaßlich am 12. Februar ansteht, bezog sich diese Aussage aber nicht.
Die CDU-Fraktion, größte Oppositionskraft im Abgeordnetenhaus, reagierte damit, Giffeys Senat mangelnde Voraussicht vorzuwerfen, was nun in Hektik münde. „Das ist fahrlässig und tatenlos“, äußerte sich der haushaltspolitische Sprecher der Fraktion, Christian Goiny. Aus Sicht der CDU war „seit Wochen völlig klar“, dass der Senat zur Entlastung der Berliner schnell einen Nachtragshaushalt vorlegen müsse. „Trotz unserer Mahnungen und Forderungen ist nichts passiert“, sagte Goiny. Wäre man der CDU gefolgt, hätte der Haushaltsentwurf am Dienstag im Senat beschlossen und schon Donnerstag ins Parlament eingebracht werden können. „Wir werden nicht zulassen, dass die parlamentarische Kontrolle mangels Zeit zu kurz kommt“, kündigte der CDU-Politiker an.
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