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Festnahmen nach Angriff in LondonTerrorgefahr im Karneval

Polizisten überwältigten den Angreifer vom Freitag. Nun gab es eine zweite Festnahme. Aber vor Europas größtem Straßenfestival in London bleibt die Sorge groß.

ap | Die Londoner Polizei hat am Sonntag einen zweiten Mann im Zusammenhang mit einem Zwischenfall am Buckingham-Palast verhaftet, der inzwischen als terroristische Tat eingestuft wird. Der 30-Jährige werde der Beteiligung an terroristischen Aktivitäten verdächtigt, teilte Scotland Yard mit.

Am Samstag hatten Anti-Terror-Experten den am Freitagabend verhafteten 26-jährigen Mann verhört, der nach Darstellung der Polizei mit seinem Auto am Freitagabend ein Polizeifahrzeug nahe der Residenz von Königin Elizabeth II. absichtlich rammte. Bei der Konfrontation mit Polizisten habe er dann nach einem „1,20 Meter langen Schwert“ gelangt. Er habe wiederholt „Allahu Akbar“ („Gott ist groß“) gerufen.

Der Mann sei auf Grundlage der Anti-Terror-Gesetzgebung, dem sogenannten Terrorism Act 2000, festgenommen worden, hieß es. Demnach fällt in Großbritannien unter Terrorismus, wenn jemand beispielsweise schwerwiegende Gewalt gegen eine Person verübt oder deren Leben in Gefahr bringt. Als Terrorismus werden auch Aktionen eingestuft, die die Öffentlichkeit oder einen Teil der Öffentlichkeit einschüchtern oder das Handeln von Regierungen und Regierungsorganisationen beeinflussen sollen.

Unterdessen rief die Polizei vor einem großen Straßenkarneval in London die Bevölkerung zu Wachsamkeit auf. Die Terrorgefahr in Großbritannien bleibe hoch, teilte der Kommandeur der Londoner Anti-Terror-Einheit, Dean Haydon, am Samstag mit.

Die Polizei setzte nach eigenen Angaben ein bislang beispielloses Aufgebot in Marsch, um am Sonntag und Montag den Straßenkarneval in Notting Hill im Westen Londons zu schützen. Nach Angaben der Veranstalter wurden zur größten Straßenparty Europas rund zwei Millionen Menschen erwartet. Nach Angaben der Sunday Times waren rund 8.000 Polizisten im Einsatz. Sorge habe vor Angriffen mit Messern oder Säure bestanden.

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1 Kommentar

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  • 8G
    85198 (Profil gelöscht)

    Nachfrage: Widerstandshandlungen gegen den Staat - im Falle eines Demokratieverlustes (Syrien, Türkei, Polen, Ungarn, Venezuela, USA) alles Terrorismus?

    Im Grundgesetz ist zumindest noch vom Recht auf Widerstand die Rede. Ob etwas darunter fällt, entscheidet im Fall des Falles das Verfassungsgericht. Zumindest der politischen Theorie nach.