Ferienwohnungen in Hamburg: Senat sucht schwarze Schafe
Auf 16 Plattformen, die Wohnungen als Ferienunterkünfte anbieten, hat die Stadtentwicklungsbehörde Verstöße gegen das Wohnraumschutzgesetz gefunden.
Darin teilte der Senat mit, dass gegen acht Plattformen ein Anhörungsverfahren eingeleitet wurde, in dem sie sich zu den Vorwürfen äußern können. In einem Fall sei ein Ordnungswidrigkeitsverfahren anhängig. Weitere Angaben zum Verfahren verweigert der Senat.
Das gilt auch für die Namen der betroffenen Vermittlungsplattformen. Diesen wird vorgeworfen, Inserate zu hosten, die keine Registrierungsnummer tragen. Denn seit dem 1. Januar brauchen private Anbieter*innen, die auf einer Vermittlungsplattform für Ferienunterkünfte ihre Wohnung oder einen Teil davon zur kurzzeitigen Vermietung anbieten möchten, eine Kennnummer (taz berichtete).
Diese können sie kostenlos auf dem Internetportal der Stadt beantragen. Nach Auskunft des Bezirksamts Altona waren es bisher 4.065, die meisten davon in Eimsbüttel. Gewerbliche Anbieter wie etwa Hotels benötigen solch eine Nummer nicht.
Zusätzliche Mitarbeiter im Bezirksamt
Die Vermietung einer privaten Wohnung ist nur bis zu acht Wochen im Jahr zulässig. Dadurch möchte das Wohnraumschutzgesetz verhindern, dass Wohnungen überwiegend an Touristen anstatt an Wohnungssuchende vermietet werden. Ziel ist es auch, gegen steigende Mieten zu kämpfen. Für die Kontrolle der Vermittlungsplattformen ist das Bezirksamt Altona zuständig. Zu diesem Zweck wurden bereits im März acht zusätzliche Stellen geschaffen.
Grundsätzlich befürworten Politiker*innen aus unterschiedlichen politischen Lagern die Einführung des Registrierungssystems – so auch der CDU-Abgeordnete Ovens und die Vorsitzende der Linksfraktion, Heike Sudmann. Das Gesetz biete der Teilzeitvermietung von Zimmern oder Wohnungen einen kontrollierten Rahmen, lobt Ovens. „Aber es wurde nicht vernünftig durchdacht.“
Insbesondere das Einziehen der Tourismussteuer, die bei jeder Übernachtung in Hamburg anfällt, sei bürokratisch und aufwendig. „Anstatt diese zu automatisieren, müssen Vermieter*innen den Betrag noch selbst ausrechnen und dann der Stadt überweisen“, kritisiert Ovens.
Airbnb kein schwarzes Schaf
Weil sich der Senat weigert, die Namen der auffällig gewordenen Internetplattformen offenzulegen, wirft ihm Ovens Intransparenz vor. „Wir wissen inzwischen, dass 16 Plattformen betroffen sind – aber wir wissen nicht, welche es sind und wie gravierend das Problem ist“, ärgert sich der CDU-Abgeordnete. Außerdem kritisiert Ovens die ausschließlich zum Zweck der Überwachung geschaffenen Stellen. Eine Weiterentwicklung des Gesetzes sei notwendig.
Die in der Debatte über Homesharing umstrittene Plattform Airbnb gehöre nicht zu den Verdächtigen, versichert Isabelle von Klot, Sprecherin für Airbnb in Deutschland. Airbnb habe mit der Stadt Hamburg kooperiert. Weil das Online-Verfahren „digital, kostenfrei und unbürokratisch“ sei, lasse es sich einfach auf der Airbnb-Plattform umsetzen.
Inzwischen sei dafür ein Pflichtfeld eingerichtet worden: Kein Gegenstand könne auf Airbnb inseriert werden, ohne dieses Kästchen auszufüllen. Von dort führe ein Link zum Registrierungsportal der Stadt. Dieses digitale System ermögliche es auch Airbnb, gegen Verstöße auf der eigenen Webseite vorzugehen.
Zwischen 7.000 und 8.000 Inserate seien bis zum 1. April deaktiviert worden. Davon habe sich die Hälfte bereits mit einer Registrierungsnummer erneut angemeldet. „Airbnb hofft, dass andere Plattformen dem Beispiel folgen“, sagt von Klot.
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