Ferienwohnung in Berlin: Internetverbot für Ordnungsamt
Das Verbot von Ferienwohnungen steht auf der Kippe: Die Bezirke dürfen nicht auf Internetportalen nach illegalen Angeboten suchen.
Mit einem Paukenschlag durchkreuzt der Landesdatenschutzbeauftragte das Verbot von Ferienwohnungen, das Berlin nach jahrelanger Debatte beschlossen hatte: Er hat verfügt, dass die Bezirke nicht im Internet nach den dort angebotenen Ferienwohnungen suchen dürfen. Damit können die Bezirke das Verbot faktisch nicht mehr durchsetzen, erklärte der im Bezirk Mitte für Soziales und Bürgerdienste zuständige Stadtrat Stephan von Dassel (Grüne) am Donnerstag. Jetzt muss das Abgeordnetenhaus das Gesetz nachbessern.
Mit dem Gesetz sollte vor allem die Nutzung von Mietwohnungen als Ferienwohnungen unterbunden werden. Dies sollte den Mietmarkt entspannen und Preissteigerungen entgegenwirken. Senat und Bezirke gehen davon aus, dass es in Berlin rund 12.000 Wohnungen gibt, die unter das Verbot fallen. Rund 4.000 sollen es allein im Bezirk Mitte sein, auch in Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es überdurchschnittlich viele solcher Angebote für Touristen.
Bis zum 31. Juli hatten die Ferienwohnungsanbieter die Möglichkeit, die Wohnungen bei den Bezirken zu melden, um eine befristete Übergangsgenehmigung für zwei Jahre zu erhalten. Von dieser Möglichkeit machten allerdings nur rund ein Drittel der Betreiber Gebrauch. Bis Ende September gab es insgesamt 6.000 Meldungen, teilweise in Form von Bürgerhinweisen, aber auch durch Antragsteller, die um eine Nachfrist baten. Daher wollten die Bezirke nunmehr die einschlägigen Internetportale systematisch durchforsten, um illegalen Anbietern auf die Spur zu kommen. Von Dassel hatte daher angeregt, dass ein Auftrag für ein Programm ausgeschrieben werde, das diese Daten ermittelt und zuordnet, da bei vielen Angeboten Vermittler wie AirBnB und HouseTrip zwischengeschaltet werden.
Doch Paragraf 5 des Gesetzes, das die Ferienwohnungen verbietet, erlaubt nur die Datenabfrage bei Bürger-, Wirtschafts- und Grundbuchämtern, im Handelsregister und bei der Investitionsbank Berlin. Auf Nachfrage, so der Stadtrat, habe man ihm bei der Senatsverwaltung erklärt, diese Aufzählung sei „abschließend“, eine Nutzung von Internetdaten scheide daher aus.
Von Dassel stellt sich jetzt die Frage, ob dies „Absicht oder Dilettantismus“ bei der Formulierung des Gesetzes gewesen sei. „Die ganze Welt nutzt das Internet, um Ferienwohnungen zu betreiben und zu nutzen, und wir dürfen das nicht.“ Nicht einmal Printmedien könnten herangezogen werden. Das sei „bizarr“. Während die illegalen Anbieter nun darauf hoffen könnten, bis auf Weiteres unentdeckt zu bleiben, seien diejenigen, die ihre Wohnungen gemeldet haben und lediglich eine zweijährige Übergangsfrist erhalten, „die Gelackmeierten“.
Der Stadtrat hat sich in dieser Angelegenheit schriftlich an den zuständigen Senator für Stadtentwicklung, Michael Müller (SPD), sowie an die wohnungspolitischen Sprecher aller Fraktionen im Abgeordnetenhaus gewandt, bislang aber keine Rückmeldung erhalten. Von Dassel fordert, dass das Gesetz so schnell wie möglich rechtssicher nachgebessert wird, da andernfalls das Verbot von Ferienwohnungen faktisch nicht möglich sei.
Eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bestätigte auf taz-Nachfrage den Eingang des Schreibens. Man werde die Problematik prüfen, teilte sie mit. Dabei gehe es sowohl um mögliche Hemmnisse bei der Durchsetzung des Verbots als auch um Belange des Datenschutzes. Für die Betreiber von illegalen Ferienwohnungen dürfte dies eine gute Nachricht sein: Sie haben erst mal nichts zu befürchten.
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