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Faktencheck zur Öffnung der EheEhe für alle statt Ehe light

Gleichgeschlechtliche Beziehungen sollen heterosexuellen gleichgestellt werden. Jetzt auch mit dem Recht, gemeinsam Kinder zu adoptieren.

Da liegen zwar drei Ringe, Poly-Ehen sind aber (noch) verboten Foto: dpa

Die Ehe für alle soll kommen. Was steckt eigentlich dahinter? Was könnte sich ändern? Der Faktencheck:

Institut Ehe: Ursprünglich war die Ehe als Verbindung zwischen Frau und Mann vorgesehen. Seit dem Jahr 2001 können sich homosexuelle Paare „verpartnern“ und sind damit weitgehend heterosexuellen Ehepaaren gleichgestellt. Die sogenannte Homo-Ehe wird daher vielfach auch als „Ehe light“ bezeichnet.

Name: Aus den Bezeichnungen Homo-Ehe, „Ehe light“ oder Eingetragene Partnerschaft soll die „Ehe für alle“ werden. Dadurch wird die Ehe entbiologisiert: Sie gilt für alle Geschlechter.

Rechte und Pflichten: Die Ehe für alle soll für absolute Gleichstellung aller Eheleute sorgen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung. Damit erhalten beide Eheleute dieselben Rechte und Pflichten. Zu den Rechten gehört beispielsweise die Familienversicherung einer Eheperson bei der Krankenversicherung der anderen Eheperson. Zu den Pflichten zählt die finanzielle Absicherung. Das heißt, im Falle von längerer Arbeitslosigkeit einer Eheperson muss die andere finanziell für sie aufkommen.

Steuerrecht: Steuerlich werden Homo-Paare in Eingetragenen Partnerschaften bereits genauso veranlagt wie Hetero-Ehepaare, inklusive des umstrittenen Ehegattensplittings. Hier dürfte sich nichts ändern.

Erbrecht: Auch hier sind Homo-Paare Hetero-Paaren weitgehend gleichgestellt.

Rentenanspruch: Stirbt ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin, haben homosexuelle Hinterbliebene einen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.

Adoptionsrecht: Hier sind Homo-Paare Hetero-Paaren noch nicht gleichgestellt. So dürfen Homo-PartnerInnen seit 2013 zwar das Kind oder Adoptivkind ihrer Partnerin oder ihres Partners adoptieren. Die gemeinsame Adoption eines Kindes ist nach wie vor nicht möglich.

Scheidung: Hier gelten dieselben Regelungen wie bei einer Scheidung bei Hetero-Paaren: Ein nachehelicher Unterhalt ist dann zu zahlen, wenn eine Eheperson beispielsweise wegen der Kinderbetreuung den Job aufgegeben hat. Ebenso müssen dann gegebenenfalls Rentenpunkte übertragen werden.

Polyamorie: Die Ehe für alle ist nicht die „Ehe mit allen“, wie SPD-Kanzlerkandidat einmal ungeschickterweise sagte. Wer jetzt glaubt, die Ehe für alle öffne Vielehen (so wie jüngst die Dreierehe in Kolumbien) oder anderen polyamorösen Beziehungen die gesetzlichen Tore, wird enttäuscht.

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