Ex-Warlord im Kongo: Freigesprochen und abgeschoben
Mathieu Ngudjolo, der nach seinem Freispruch in Den Haag erfolglos Asyl beantragte, ist gleich nach der Ankunft in Kinshasa verschleppt worden.

Mathieu Nhudjolo lauscht seinem Freispruch beim Internationalen Strafgerichtshof. Bild: dpa
BERLIN taz | Der bisher einzige freigesprochene Häftling des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag ist gegen seinen Willen in sein Heimatland Kongo abgeschoben worden, wo er um sein Leben fürchtet. Mathieu Ngudjolo wurde nach seiner Ankunft in Kongos Hauptstadt Kinshasa am Montag an einen unbekannten Ort verschleppt, sagte die Juristenvereinigung ACAJ (Kongolesischer Verband für den Zugang zur Justiz) am Dienstag.
„Er stieg aus und man zwang ihn in ein Auto und er fuhr weg“, sagte ACAJ-Vorsitzender George Kapiamba. „Wir haben keine Informationen über seinen Aufenthaltsort.“
Ngudjolo führte währen des Kongokrieges die Miliz FNI (Nationalistische Kräfte für Integration) im Distrikt Ituri, die für brutale Massaker an Angehörigen des Hema-Volkes verantwortlich gemacht wird. Er wurde später in die Regierungsarmee integriert, aber 2008 verhaftet und nach Den Haag ausgeliefert, wo ihm wegen eines FNI-Massakers an mehreren hundert Menschen im Dorf Bogoro am 24. Februar 2003 der Prozess gemacht wurde. Im Dezember 2012 wurde er freigesprochen.
Weil er im Prozess Kongos Regierung belastet hatte – die 2003 die FNI unterstützte – wollte Ngudjolo nicht in die Heimat zurück und beantragte Asyl in den Niederlanden, was ihm verwehrt wurde. Der Strafgerichtshof sagte, er sei für seinen Schutz nicht mehr zuständig.
Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch kritisierte die Abschiebung und forderte das Büro des Strafgerichtshofs in Kinshasa sowie die dortige Botschaft der Niederlande dazu auf, Ngudjolos Schicksal im Auge zu behalten. Kongos Regierungssprecher Lambert Mende wies die Kritik zurück und sagte, Ngudjolo sei bloß zu einem „Debriefing“ beim Geheimdienst gebracht worden.
Leser*innenkommentare
PolitDiscussion
Ein Gerichtshof, der sich für die Menschenrechte der durch ihn Beurteilten, in diesem Fall Freigesprochenen, nicht zuständig fühlt, ist offenbar desinteressiert an den Menschenrechten. Apart, dass dieser Gerichtshof dann dennoch Menschenrechtsverletzungen verurteilen soll!
Dr. McSchreck
@PolitDiscussion das ist doch Quatsch. Es hat noch nie ein Strafgericht gegeben, das sich für die weiteren Belange eines freigesprochenen Angeklagten interessiert hätte. Dafür sind nun mal andere Stellen zuständig, in den Niederlanden wie überall auf der Welt.