Ex-Flughafenchef kriegt eine Million: Ins Schwarze getroffen

Das Landgericht Berlin spricht dem Ex-Flughafenchef Rainer Schwarz eine Million Euro zu. Seine Kündigung sei nicht gerechtfertig gewesen.

Kriegt sein Gehalt bis 2016: Ex-Flughafenchef Schwarz. Bild: dpa

BERLIN (dpa) | Es ist ein Erfolg vor Gericht für den früheren Berliner Flughafenchef Rainer Schwarz. Er soll für die Zeit nach der Kündigung noch rund eine Million Euro bekommen. Das Landgericht Berlin sprach Schwarz am Donnerstag diese Gehaltszahlungen bis Vertragsende im Mai 2016 zu.

Für die Opposition in Berlin und Brandenburg zeigt das Urteil, dass der Flughafen-Aufsichtsrat beim missglückten Projekt Hauptstadtflughafen versagt hat. Die beklagte Flughafengesellschaft kann innerhalb eines Monats Berufung einlegen. Sie will sich erst äußern, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.

Der Aufsichtsrat des Unternehmens hatte Schwarz eine Mitschuld für die mehrmals verschobene Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens gegeben. Bis heute ist der Flughafen in Schönefeld nicht in Betrieb, weil die Brandschutzanlage nicht funktioniert.

Der Aufsichtsrat entließ Schwarz im Januar 2013, es folgte die fristlose Kündigung im Juni 2013 und aus Rechtsgründen eine zweite im Februar 2014. Schwarz klagte dagegen. Das Landgericht erklärte die Kündigungen für unwirksam. "Es besteht kein wichtiger Kündigungsgrund", sagte Richter Björn Retzlaff. Der heute 57 Jahre alte Schwarz habe keine "schwerwiegenden Fehler" begangen, die eine Kündigung gerechtfertigt hätten.

Das Gericht habe geprüft, ob Schwarz in den Monaten vor der Absage der Flughafeneröffnung im Mai 2012 den Aufsichtsrat ausreichend informiert habe und ob er seiner Führungsverantwortung nachgekommen sei.

Nach Feststellung des Gerichts wusste der Aufsichtsrat ab Februar 2012, dass der Flughafen zumindest nicht mit dem regulären Brandschutzkonzept in Betrieb gehen würde. "Dass die Lage kritisch war, war dem Aufsichtsrat klar", sagte der Richter.

Im Rückblick sei der Kampf um die Eröffnung im März 2012 verloren gewesen. "Man kann aber nicht ausschließen, dass es im März noch Hoffnung gab, vielleicht mit Behelfsmaßnahmen die Eröffnung hinzubekommen", meinte Retzlaff. Dies sei Schwarz zugutezuhalten.

Das Urteil sei eine Ohrfeige für den Aufsichtsrat, erklärte Jutta Matuschek von der Berliner Linke-Fraktion. Überraschend habe das Gericht dem Geschäftsführer einen sehr weitreichende Ermessensspielraum zugebilligt. "Das grenzt an einen Freibrief für Tagträumerei und Selbstbedienung", fügte sie hinzu. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Ramona Pop erinnerte daran, dass Schwarz erst ein Jahr nach der Terminabsage gekündigt worden sei. "Da darf man sich über dieses Urteil jetzt nicht wundern."

Für die CDU-Fraktion in Brandenburg hielt der Verkehrspolitiker Rainer Genilke fest: "Wenn Herrn Schwarz juristisch keine Pflichtverletzungen nachgewiesen werden können, ist das ein neuer Beleg dafür, dass der Aufsichtsrat über die massiven Probleme am Flughafen informiert war. Der Aufsichtsrat ist seiner Kontrollfunktion nicht ausreichend nachgekommen."

Nach der Entscheidung stehen Schwarz für die Zeit von März 2014 bis Mai 2016 monatlich 29 263 Euro zu, außerdem eine Nachzahlung von rund 269 000 Euro für die acht Monate zuvor. Weitere 139 000 Euro müssen für die betriebliche Altersvorsorge entrichtet werden.

Schwarz hat inzwischen wieder eine neuen Aufgabe: Am 1. Dezember wird er Geschäftsführer des Flughafens Rostock-Laage. Sollte das Urteil vom Donnerstag rechtskräftig werden, würde das Rostocker Gehalt mit den Ansprüchen gegenüber dem Berliner Ex-Arbeitgeber verrechnet, sagte der Anwalt von Schwarz, Peter Rölz.

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