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Eva Oer über das Strandgebühren-UrteilMeer für alle

Ein Strand vor der Haustür ist kein schweres Joch. So benehmen sich aber viele der Küstengemeinden, wenn man ihnen an die Gebühren will: Aber wovon sollen wir denn nur die Strände pflegen?, jaulen die Kommunen. Gute Frage – aber eine, die man nicht mit Maschendraht­zäunen und 3,50 Euro pro Spazier­gänger, Schwimmer und Strandfläzer beantworten sollte.

Umso besser, dass die Richter des Bundesverwaltungsgerichts nun entschieden haben, dass in der Gemeinde Wangerland mitnichten die ganzen neun Kilometer Strand mit Maschendrahtzaun abgesperrt werden dürfen. Eintritt darf nur dort genommen werden, wo es einen Mehrwert in Form von zum Beispiel Umkleidekabinen, Restaurants und Kiosken gibt.

Das Urteil ist ein klarer Fortschritt gerade auch für die Bewohner der umliegenden Gemeinden: Es kann doch nicht ernsthaft sein, dass Familien aus dem Nachbarort zunächst überlegen müssen, ob sie sich einen schnellen Sprung in die See leisten können. Denn anders als die Wangerländer selbst haben sie für den Strandbesuch zu zahlen. Das aber ist kaum zu vermitteln: Wälder, Berge und Seen sind doch auch größtenteils offen zugänglich – wenn man sich nicht gerade ein kostenpflichtiges Seefreibad aussucht.

Dementsprechend spannend wird nun, wie die Küstenorte mit dem Urteil umgehen: Stellen sie jetzt überall ein paar klapprige Umkleidekabinen auf, um weiter absperren und kassieren zu können?

Das wäre sehr dumm: Die Strände sind die Grundlage für den Tourismus in den betroffenen Gemeinden – warum also diese eine Besonderheit durch Maschendraht verschandeln? Das bisschen Meer sollten sie nicht durch Absperrungen verunstalten, sondern versuchen, die Küste offenzuhalten für Anwohner und Besucher. Klar kostet es Geld, Strände zu reinigen und aufzuschütten – aber wenn eine Gemeinde von ihrer Küstenlage profitiert, sollte sie das Jammern besser sein lassen.

Wirtschaft + Umwelt

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