piwik no script img

EuGH urteilt zum UrheberrechtNiemals zulasten der Pressefreiheit

Pressefreiheit vor Urheberrecht – so lautet ein Urteil des EuGH. Im Rechtsstreit mit „Spiegel Online“ könnte Volker Beck dennoch gewinnen.

Darf „Spiegel Online“ das Manuskript von Volker Beck veröffentlichen? Foto: dpa

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das EU-Urheberrecht pressefreundlich ausgelegt. Dennoch wird der Ex-Grünen-Abgeordnete Volker Beck am Ende vermutlich seinen Rechtsstreit mit Spiegel Online gewinnen.

Konkret geht es um einen Text, den Beck 1988 für den Sammelband „Der pädosexuelle Komplex“ geschrieben hat. Darin hielt er die „Entkriminalisierung von Pädosexualität“ (also von Sex mit Kindern) für „dringend erforderlich“.

Beck hat sich längst von dem Text distanziert. Allerdings hatte er zu seiner Verteidigung auch behauptet, der Herausgeber des Sammelbandes habe den Text gegen seinen Willen nachträglich im Sinn verfälscht. Als 2013 das Originalmanuskript auftauchte, stellte Spiegel Online fest, dass Becks zentrale Aussage keineswegs verfälscht worden war. Als Beleg verlinkte das Medium sowohl auf das Originalmanuskript als auch auf die veröffentlichte Fassung von Becks Aufsatz.

Verweis aufs Urheberrecht

Gegen diese Verlinkung wehrte sich Beck unter Verweis auf sein Urheberrecht. Er habe das Manuskript inzwischen auf seiner eigenen Homepage veröffentlicht – allerdings auf jeder Seite mit der Anmerkung versehen: „ICH DISTANZIERE MICH VON DIESEM BEITRAG. VOLKER BECK“. Einer anderen Art der Veröffentlichung stimme er nicht zu. In den unteren Instanzen hatte Beck mit dieser Argumentation Erfolg. Der Bundesgerichtshof (BGH) bat im Sommer 2017 den EuGH um Auslegung der EU-Urheberrechts-Richtlinie, weil das deutsche Gesetz auf dieser beruht.

Der EuGH entschied nun, dass die nationalen Gesetzgeber und Gerichte keine neuen Ausnahmen vom Urheberrecht zugunsten der Pressefreiheit erfinden dürfen. Allerdings seien die in der Richtlinie vorgesehenen Ausnahmen so auszulegen, dass Presse- und Meinungsfreiheit „Vorrang“ haben vor dem Urheberrecht. Konkret betrifft dies vor allem das Recht auf „Berichterstattung über Tagesereignisse“ und das Zitatrecht, wobei Zitate auch verlinkt werden dürfen, so der EuGH.

In beiden Fällen darf das fremde Werk (hier Becks Manuskript) von dem Medium allerdings nur dann und so weit benutzt werden, wie dies „erforderlich“ ist. Im konkreten Fall dürfte die Erforderlichkeit einer Volltextveröffentlichung der beiden Texte durch Spiegel Online fraglich sein, weil Volker Beck die Manuskripte ja bereits selbst veröffentlicht hat. Letztlich müssen dies aber wieder die deutschen Gerichte entscheiden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • Ach Volker. Lasset. Besser is das.

    unterm——Volkers 👄 - is at hand —



    “Wenn über eine Sache - erst einmal Gras gewachsen ist.



    Kommt sicher irgendson 🐪 - Was es wieder runter frißt!“

    Quelle: Uns Ol - der da liggers durch die Bank richtig lag.



    Nunja - Eitle SelbstbeSpiegel'ung - war dem lebensklugen nicht eigen.

    kurz - Wer so häufig - so derart dämlich - auf gau platt:



    “…daß ihn die Schweine beißen…“ - mit der Nase ans Fett kommt.



    Newahr. Der - Sollte - Einfach mal aufhören - So derart peinlich -



    Rumzuramentern. Wollnichwoll. 👻

    • @Lowandorder:

      Na ok ok. Deswegen vllt - mein lieber Schwan - ala Schavan - ja daan:

      “Nach dem Abitur 1980 in Sindelfingen und folgendem Zivildienst studierte Beck Kunstgeschichte, Geschichte und Germanistik an der Universität Stuttgart, beendete sein Studium jedoch nach vier Jahren ohne Abschluss.“

      kurz - Endlich - endlich mal was chrystal klar met - zum Abschluß bringen wa. Ha no. Ooch wieder wahr. ☔️ & ja soo nett.