EuGH urteilt gegen Malta: Gericht verbietet Maltas goldene EU-Pässe
Der EuGH erklärt ein Programm zum Verkauf der Staatsbürgerschaft an „Investoren“ für illegal. Die Pässe machten die Käufer automatisch zu EU-Bürgern.
Malta ist ein Inselstaat im Mittelmeer mit rund 560.000 Einwohnern. Früher gehörte Malta zu Großbritannien, seit 1964 ist es ein unabhängiger Staat. Seit 2004 gehört Malta zur EU.
Im Jahr 2014 begann Malta, seine Staatsbürgerschaft an 1.800 „Investoren“ zu verkaufen. Seit 2020 läuft ein neues Programm für bis zu 1.500 „Investoren“. Man spricht auch von „goldenen Pässen“.
Ein tatsächlicher Aufenthalt war nicht nötig
Das „Staatsbürgerschaftsprogramm für Investoren“ sieht drei finanzielle Vorleistungen vor. Zunächst müssen 600.000 Euro an den maltesischen Staat bezahlt werden. Es geht also nicht um Investitionen in die maltesische Wirtschaft oder die Schaffung von Arbeitsplätzen. Für jeden Familienangehörigen sind weitere 50.000 Euro fällig.
Zweitens muss eine Immobilie (Wohnung oder Haus) in Malta im Wert von mindestens 600.000 Euro nachgewiesen werden. Wahlweise genügt auch eine Mietwohnung mit einer Jahresmiete von mindestens 16.000 Euro. Und drittens müssen 10.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation in Malta gespendet werden.
Zudem wird ein dreijähriger Aufenthalt in Malta verlangt, der bei Zahlung von weiteren 150.000 Euro auch auf ein Jahr verkürzt werden kann. Dabei genügt ein rechtlicher Wohnsitz, tatsächliche Anwesenheit in Malta wird nicht gefordert. Um die maltesische Staatsbürgerschaft auf diesem Weg zu erwerben, muss man nur zwei Mal Malta besuchen, einmal bei der Erfassung biometrischer Daten und dann noch einmal zur Ableistung eines Treue-Eids.
Ein bisschen wählerisch ist Malta dann aber doch. Wer eine Gefahr für die Sicherheit oder das Image des Landes darstellt, soll nicht Bürger Maltas werden. Im März 2022, also nach dem russischen Überfall auf die Ukraine, wurde das Programm für Russen und Belarussen generell ausgesetzt.
Vermarktung der Staatsbürgerschaft gefährdet Vertrauen
Die EU-Kommission leitete 2020 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta ein. Malta verbat sich jedoch die Einmischung. Die Entscheidung über die Staatsangehörigkeit sei ein „Herzstück der nationalen Souveränität“, hieß es in einer Stellungnahme des Landes.
Auch der Ire Anthony Collins, einer der unabhängigen EuGH-Generalanwälte, wandte sich in seinem Schlussantrag gegen die EU-Kommission. Die EU habe keine Zuständigkeit für die Vergabe der Staatsangehörigkeit. Jeder EU-Staat könne deshalb frei entscheiden, nach welchen Kriterien er den Pass vergibt.
Der Europäische Gerichtshof folgte nun aber der EU-Kommission. Das Staatsbürgerschaftsprogramm für Investoren verstoße gegen EU-Recht, insbesondere die Pflicht zu loyaler Zusammenarbeit. Malta vergebe ja nicht nur die eigene Staatsbürgerschaft gegen Geld, sondern zugleich auch die EU-Bürgerschaft, die zu Freizügigkeit in der ganzen EU berechtigt.
Eine „Vermarktung“ der EU-Bürgerschaft gefährde jedoch das Vertrauen der anderen EU-Staaten und damit die Grundlage für die gegenseitige Anerkennung nationaler Entscheidungen, so der EuGH. Die Staatsbürgerschaft dürfe nicht zu einer „bloßen geschäftlichen Transaktion“ werden, sie setze vielmehr ein „Verbundenheits- und Loyalitätsverhältnis“ voraus.
Gegen das EuGH-Urteil sind keine Rechtsmittel mehr möglich. Malta war der letzte EU-Staat, der seine Staatsangehörigkeit verkauft. Zypern hatte ein entsprechendes Programm bereits 2021 beendet, Bulgarien 2022.
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