piwik no script img

EuGH-Urteil zu GentechnikEin Streitpunkt ist die Gen-Schere

Gelten die bisherigen Gesetze auch für neue Verfahren zur Genmanipulation? Der Generalanwalt des EuGH sieht Spielraum für die einzelnen EU-Staaten.

Verbände fordern ein Moratorium für durch Mutagenese erzeugte herbizidtolerante Pflanzen Foto: dpa

Karlsruhe taz | An diesem Mittwoch wird der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entscheiden, ob auch „neue Verfahren der Mutagenese“ unter das strenge Gentechnikrecht fallen. Gemeint ist die Veränderung von Pflanzengenen zum Beispiel mit der Genschere CRISPR/Cas 9.

In der Freisetzungsrichtlinie der EU von 2001 ist geregelt, dass „genetisch veränderte Organismen“ (GVO) eine spezielle Zulassung auf Basis einer Umweltverträglichkeitsprüfung benötigen. Zugelassene GVO-Pflanzen müssen im Handel entsprechend gekennzeichnet und in jeder Phase ihrer Vermarktung „rückverfolgbar“ sein.

Allerdings gilt die Richtlinie nicht für Pflanzen, die durch Mutagenese entstanden sind. Von Mutagenese spricht man, wenn das Erbgut verändert wird, ohne Fremd-DNA einzufügen. Gemeint sind zum Beispiel zufällige Veränderungen in der Natur, aber auch konventionelle Verfahren der Züchtung, bei denen die Mutationen durch Einsatz von Chemie oder radioaktiver Strahlung herbeigeführt werden. Der EuGH muss nun entscheiden, ob diese Mutagenese-Ausnahme auch für neue Verfahren wie das Genome Editing gilt.

Der Fall, der den Richtern vorliegt, kommt aus Frankreich. Dort streitet der linksalternative Bauernverband Confédération Paysanne gegen die Mutagenese-Ausnahme, die sich auch im französischen Umweltgesetzbuch findet. Dem Bauernverband haben sich acht französische Umweltverbände angeschlossen, unter anderen Les Amis de la Terre France. Sie fordern ein Moratorium für herbizidtolerante Pflanzensorten, die durch Mutagenese erzeugt wurden. Die Mutagenese-Ausnahme verstoße gegen das Vorsorgeprinzip, das in der französischen Verfassung verankert ist.

Genome Editing war 2001 noch nicht bekannt

Der damit befasste französische Conseil d’Etat, eine Art oberstes Verwaltungsgericht, legte den Streit dem EuGH vor. Denn letztlich gehe das französische Mutagenese-Ausnahme auf die EU-Richtlinie zurück. Deshalb müsse vorab die EU-Richtlinie ausgelegt werden.

Wie am EuGH bei wichtigen Verfahren üblich, hat sich zunächst ein unabhängiger Generalanwalt mit der Frage beschäftigt und einen Lösungvorschlag erarbeitet. Im konkreten Fall ist der Tscheche Michal Bobek zuständig. Er hat seinen „Schlussantrag“ bereits am 18. Januar vorgelegt.

Bobek kommt dabei zu drei grundlegenden Erkenntnissen: Erstens seien Pflanzen, die durch Mutagenese entstanden sind, durchaus „genetisch veränderte Oranismen“, denn sonst wäre die Mutagenese-Ausnahme in der Richtlinie überflüssig.

Zweitens nimmt Bobek an, dass die Mutagenese-Ausnahme für alle Formen der Mutagenese gelte, also auch für das neuartige Genome Editing, das 2001 noch nicht bekannt war. Der Wortlaut der Richtlinie sei eindeutig. Auch das Vorsorgeprinzip ermögliche keine Auslegung der Richtlinie gegen ihren Wortlaut.

Nationaler Gesetzgeber nicht durch EU-Richtlinie gebunden

Die dritte Annahme von Bobek ist die weitreichendste: Die Mutagenese-Ausnahme in der EU-Richtlinie binde nicht den nationalen Gesetzgeber. Die EU habe keine generelle Aussage über die Sicherheit der Mutagenese machen wollen, sondern diese gar nicht regeln wollen. Deshalb könnten auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten durchaus eigene strenge Regeln hierfür eingeführt werden.

Falls der EuGH dieser Lösung folgt, könnte zum Beispiel der französische Conseil d’État selbstständig prüfen, ob das französische Mutagenese-Ausnahme mit dem Vorsorgeprinzip der französischen Verfassung vereinbar ist. Der EuGH folgt überwiegend den Anträgen der Generalanwälte, in hochpolitischen Fragen oft aber auch nicht.

Den Artikel zum Urteil finden Sie hier: Neue Gentechnik vor dem EuGH: Crispr-Cas unterliegt Auflagen

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

3 Kommentare

 / 
  • "Der EuGH folgt überwiegend den Anträgen der Generalanwälte, in hochpolitischen Fragen oft aber auch nicht."

    Also ist m. E. damit zu rechnen, dass es "wirtschaftlich" entschieden wird – zugunsten der großen Patenthalter und Konzerne.

    Da kann ein Herr Bobek dann leider sagen was er will, Gewinnmaximierung zählt, und zwar so lange, bis gar nichts mehr auf natürliche Weise wächst. (Siehe auch wachsende Ertragsminderung DURCH Glyphosat-Anwendung).

    Wieso hinterfragt niemand, warum die Natur Jahrmillionen "gebraucht" hat, um die derzeitigen Pflanzen hervorzubringen, die m. E. durch rein natürliche Anpassung im eigenen Tempo und traditionelle Züchtung die Herausforderung einer "natürlich basierten Mutation" meistern würden.

    Aber "der" Mensch, und besonders Konzerne, glauben ja, die Natur mit|durch Technik verbessern zu können.



    Was für eine Hybris.

    Die Welt ist heute auf natürliche Weise zu ernähren, nur will das keiner hören, denn das wäre ja "fortschrittfeindlich" – was für ein Schwachsinn.

    Fortschritt wäre es m. E., wenn erst einmal die vorhandene Natur geschützt und so weit erforscht werden würde, bis auch der letzte sog. Fortschrittsgläubige kapiert hat, dass es nur MIT der Natur und auf natürliche Weise geht, aber nicht GEGEN die Natur. Jeder Eingriff des Menschen stört das natürliche Gleichgewicht…

    Und wir "kleinen Lichter"?



    Schauen zu und lassen zu. Wie paralysiert.



    Armselig.

    Es geht nicht um ein Stück vom Kuchen, es geht um die ganze Bäckerei.



    Um das zu verstehen muss niemensch ein Experte sein.



    Lassen wir uns nicht länger anlügen und für dumm verkaufen.



    Es wäre höchste Eisenbahn.

    Permakultur für biologische Lebensmittel für alle:



    www.arte.tv/de/vid...-fuer-die-zukunft/

    BGE für Freiheit – auch die Freiheit nicht mehr für jeden Natur-Vernichter arbeiten zu müssen. Wir könnten weltweit gut und befreit leben, ohne Zwänge und Elend. Und das beste: es ist machbar. Und die Macht der Reichen wäre gebrochen (wenn wir uns die Medien "zurückholen"!).

    • @Frau Kirschgrün:

      Tja, und nun kam es anders. Ich empfinde jetzt klammheimliche Freude. Aber das Dilemma, das Bayer und Co die Ausrichtung unserer Landwirtschaft bestimmen und das die Mehrheit meint mit der Digitalisierung würden wir nachhaltig werden....das ist leider nicht vom Tisch. Daher keine wirkliche Freude...



      Aber...versuchen wir weiter unser Anliegen zu verbreiten. Habe gute Erfahrung mit Schülergruppen, die durchaus offen sind für ökologische Zusammenhänge.

      • @Heiner Petersen:

        Ich freu' mich, dass meine Befürchtung nicht eingetreten ist.



        Aber es gibt noch viel zu tun, wie Sie schon sagen.