EuGH-Urteil zu Dieselskandal: Teure Fahrlässigkeit
Viel mehr Dieselfahrer:innen als bislang können laut EuGH auf Schadensersatz hoffen. Das Urteil ist auch ein Dienst an der Umwelt.
I m achten Jahr nach dem Auffliegen eines der größten Betrugsskandale der Wirtschaftsgeschichte hat der Europäische Gerichtshof ein wohl epochales und für die Konzerne wahrscheinlich sehr teures Urteil gefällt. Danach steht dem Eigentümer eines Mercedes Diesel Schadenersatz wegen ungenügender Abgasreinigung zu, auch wenn das Auto diese nicht „vorsätzlich“ mit betrügerischer Absicht abgeschaltet hat, sondern aus „fahrlässigem“ Grund.
Der Unterschied klingt läppisch, dürfte aber für Millionen Dieselfahrer:innen in Europa bares Geld wert sein. Das Urteil bezieht sich auf einen Skandal im Dieselskandal. Bei dem im September 2015 bekannt gewordenen systematischen Betrug von Volkswagen ging es darum, dass hohe Stickoxidwerte aus dem Auspuff nur zur Typgenehmigung für die Behörden auf dem Prüfstand eingehalten wurden, nicht aber auf der Straße.
Dafür musste Volkswagen bereits 32 Milliarden Euro an Strafen und Entschädigungen bezahlen. Das aktuelle Vergehen ist aber noch umfassender: Die „Thermofenster“ – also eine Abgassoftware – sorgen dafür, dass die Reinigung der Emissionen nur bei einer Temperatur von zum Beispiel zwischen 15 und 33 Grad stattfindet, um Motorenteile vor zu großer Hitze zu schützen. Bei den in diesem Fall betroffenen Volkswagen funktionieren die Thermofenster in kühleren bis kalten Jahreszeiten hingegen nicht.
Ob fahrlässig oder vorsätzlich, macht also nun keinen Unterschied. Zehntausende Schadenersatzklagen gegen Mercedes scheiterten, weil bislang vor deutschen Gerichten die Linie galt: Nur bei Vorsatz, also gezielter Täuschung des Käufers, nicht aber bei Fahrlässigkeit besteht Anspruch auf Wiedergutmachung durch die Konzerne. Da setzt das aktuelle Urteil aus Luxemburg neue Maßstäbe.
Fest steht: Die Konzerne haben Kund:innen und Aufsicht jahrelang mit infamer Dreistigkeit für noch mehr Profite betrogen. Wichtig ist nun, dass das Urteil schnell und gründlich zugunsten der irregeführten Eigentümer und vor allem zugunsten der Umwelt auf nationaler Ebene umgesetzt wird.
Links lesen, Rechts bekämpfen
Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Krise bei VW
Massiver Gewinneinbruch bei Volkswagen
VW-Vorstand droht mit Werksschließungen
Musterknabe der Unsozialen Marktwirtschaft
Verfassungsgericht entscheidet
Kein persönlicher Anspruch auf höheres Bafög
Kamala Harris’ „Abschlussplädoyer“
Ihr bestes Argument
Zu viel Methan in der Atmosphäre
Rätsel um gefährliches Klimagas gelöst
Nahostkonflikt in der Literatur
Literarischer Israel-Boykott