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EuGH-Anordnung zu Polens JustizreformZwangspensionierung muss aufhören

Warschau wollte mit einem neuen Gesetz viele Richter in den Ruhestand zwingen. Laut EuGH muss Polen dies ab sofort bis zum Erlass eines Urteils aussetzen.

AFP | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den sofortigen Stopp der Zwangspensionierungen von Richtern an Polens Oberstem Gericht angeordnet. Die rechtsnationale Regierung in Warschau müsse die Senkung des Ruhestandsalters für die Richter bis zum Erlass eines Urteils aussetzen, teilte der EuGH am Freitag in Luxemburg in einer einstweiligen Anordnung mit.

Die EU-Kommission hatte gegen das im Juli in Kraft getretene Gesetz zur Senkung des Ruhestandsalters von 70 auf 65 Jahre geklagt. Die Anordnung gelte auch rückwirkend für die bereits pensionierten Richter, teilte der EuGH nun mit. Die Regierung in Warschau müsse nun dafür sorgen, dass die betroffenen Richter ihre Aufgaben wieder wie vor dem umstrittenen Gesetz ausüben können.

Überdies dürfe die Regierung zunächst keine neuen Juristen als Nachfolger für die zwangspensionierten Richter ernennen. Auch der Posten der Gerichtspräsidentin darf laut EuGH einstweilig nicht neu besetzt werden.

Polen könnte 27 Richter zu Ruhestand zwingen

Die polnische Regierung müsse überdies der Kommission über die Umsetzung der Anordnung regelmäßig Bericht erstatten. Das Luxemburger Gericht erließ die Anordnung nach eigenen Angaben noch bevor Polen Stellung zu dem Antrag der Kommission bezogen hatte. Der EuGH begründete dies mit einer „unmittelbaren Gefahr eines schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens“.

Mit dem Gesetz der Warschauer Regierung können 27 der 72 Richter zwangsweise in den Ruhestand geschickt werden. Kritiker sehen in den Zwangspensionierungen einen weiteren Versuch der rechtsnationalistischen Regierungspartei PiS, die polnische Justiz auf Linie zu bringen.

Nach Ansicht der EU-Kommission verstößt das Gesetz über das Oberste Gericht unter anderem „gegen den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit“. Brüssel liegt mit Warschau wegen einer ganzen Reihe umstrittener Gesetze zum Umbau der Justiz im Streit.

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8 Kommentare

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  • Vordenker112

    In jedem Staat gibt es Altersregelungen - Begrenzung des Höchstalters. Z.b. Bei Ärzten, bei Polizeibeamten, Lehrern, bei Arbeitnehmern bis zum gesetzl. Rentenbeginn, Bürgermeistern.

    § 48 - Deutsches Richtergesetz (DRiG k.a.Abk.)



    (1) 1Richter auf Lebenszeit treten mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie die für sie geltende Altersgrenze erreichen. 2Sie erreichen die Altersgrenze in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres (Regelaltersgrenze).



    (2) Der Eintritt in den Ruhestand kann nicht hinausgeschoben werden.



    (3) 1Richter auf Lebenszeit, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. 2Für Richter auf Lebenszeit, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Regelaltersgrenze wie folgt angehoben..............

  • danny schneider

    Zwangspensionierung muss aufhören... Sonst?

    • LesMankov

      @danny schneider:

      Geldstrafen, Einbehaltung von Fördermitteln, keine Auszahlung des EU-Finanzausgleichs, vorläufiger Entzug von Mitgliedsrechten. In der Abstufung , zumindest rein theoretisch

    • LesMankov

      @danny schneider:

      Geldstrafen, Einbehaltung von Fördermitteln, keine Auszahlung des EU-Finanzausgleichs, vorläufiger Entzug von Mitgliedsrechten. In der Abstufung , zumindest rein theoretisch

  • agerwiese

    Hmm, wie wird denn der Ruhestand der Richter in Deutschland bestimmt?



    Richtig, per Gesetz:



    www.gesetze-im-int....de/drig/__48.html

    • LesMankov

      @agerwiese:

      Joa, weil eine Anhebung des Ruhestandsalters (Deutschland) gleichbedeutend mit einer Senkung des Ruhestandsalters ist. Es handelt sich um einen quasi erzwungenen Vorruhestand und das ist etwas anderes als ein höheres Rentenalter. Abgesehen davon, dass in Polen die Pensionierung politisch missliebiger Richter erklärtes Ziel ist

  • Achtsamer

    Und wenn die PIS es doch tut? Wie will der EuGH das sanktionieren?

    • jhwh

      @Achtsamer:

      Polen ist im EU-Haushalt mit Abstand der größte Nettoempfänger (in 2016 ca. 7 Mrd. EUR)