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Ethikrat für Inzest-LegalisierungFreiheit für Geschwisterliebe

Der Ethikrat rührt an ein Tabu. Er regt an, Sex zwischen volljährigen Geschwistern nicht mehr unter Strafe zu stellen – und nennt dafür gute Gründe.

Geschwisterliebe gab es schon in griechischen Sagen: Kaunos und Byblis, als Skulptur von Laurent Delvaux. Bild: Anagoria:Anagoria CC BY 3.0

BERLIN taz | Es sind herzzerreißende Geschichten: Familien werden auseinandergerissen, Väter landen im Gefängnis, alle leiden. Weil sich zwei gefunden haben, die sich nicht finden durften: Halbgeschwister, die sich erst im Erwachsenenalter kennen- und lieben lernten. In Deutschland ist der Inzest – auch unter Geschwistern – verboten. Verfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte haben dieses Verbot bestätigt. Nun aber will der Ethikrat es reformieren.

In einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme empfiehlt der Rat, den Strafrechtsparagrafen 173 neu zu fassen. Im Moment verbietet dieser den „Beischlaf“ mit „leiblichen Abkömmlingen“ oder „leiblichen Verwandten aufsteigender Linie“. Auch „leibliche Geschwister“ werden bestraft, aber erst, wenn sie über 18 Jahre alt sind.

Die Mehrheit des Ethikrats empfiehlt nun, die Strafbarkeit des Inzests zwischen leiblichen Geschwistern über 18 Jahren aufzuheben. Ist einer der Partner unter 18 und über 14, dann soll die Strafbarkeit nur aufgehoben werden, wenn die beiden nicht „in einem Familienverbund tatsächlich zusammenleben“. Sind beide Teil einer gelebten – nicht einer rein rechtlichen – Familie, dann sollen sie weiterhin bestraft werden.

In Frankreich erlaubt, in den USA verboten

Über den Inzest zwischen Kindern und Eltern spricht der Ethikrat ausdrücklich nicht. Der Inzest wird in etwa der Hälfte der Länder auf der Welt, so etwa in den meisten Staaten der USA, bestraft, in der anderen Hälfte, etwa in Russland und Frankreich, ist er straffrei.

CDU empört

CDU-Politiker kritisieren die Empfehlung des Deutschen Ethikrates, das Inzestverbot für Geschwister aufzuheben. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Mayer, sprach in der Bild-Zeitung von einem „skandalösen“ und untragbaren Votum: „Inzest unter Geschwistern und nahen Verwandten steht nicht ohne Grund unter Strafe.“ Schlimme Erbkrankheiten und Behinderungen der Kinder aus einer solchen Verbindungen seien die Folge. „Der Ethikrat muss sich fragen, ob er seinem Namen und Auftrag mit diesem sittenwidrigen Vorstoß noch gerecht wird“, erklärte Mayer.

Auch Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) lehnt die Empfehlung des Ethikrats ab. „Ich bin im höchsten Maße über diesen Vorschlag irritiert“, sagte sie der Zeitung. „Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat erst vor zwei Jahren das deutsche Inzestverbot bestätigt. Es besteht kein Anlass, hier etwas zu ändern.“

Das Inzestverbot werde unter anderem mit dem Schutz der Familie begründet. Dieser Schutz entfalle aber, wenn die beiden Geschwister in getrennten Familien aufwuchsen, argumentieren die Ratsmitglieder. Diese seien durch eine Beziehung ihrer erwachsenen Kinder nicht gefährdet. Im Gegenteil könnte das Inzestverbot Familien aus Geschwistern erst auseinanderreißen – und gerade nicht schützen.

Als weiteren Grund für das Verbot sah auch das Verfassungsgericht die Tatsache an, dass das Risiko erblich bedingter Krankheiten bei Kindern aus Geschwisterverbindungen erhöht sei. Doch der Rat argumentiert, „dass für andere Paare, die genetisch belastet sind, keineswegs ein Zeugungsverbot ausgesprochen werden dürfte“. Zudem sei es möglich, dass aus dem „Beischlaf“ niemals Kinder gezeugt würden, sei es durch Verhütung, sei es durch das Alter der Beteiligten.

Das Tabu bleibt auch ohne Strafe

Dass ein gesellschaftliches Tabu durch eine Strafnorm aufrechterhalten werden müsse, lehnt die Mehrheit ebenfalls ab. Die Inzestabneigung entstehe laut Wissenschaft durch die Nähe des Aufwachsens von Kindern – und nicht durch ein kulturelles Tabu. „Das Tabu würde auch ohne Strafnorm seine Wirkung behalten“, folgern die AutorInnen. Und ein reiner „Gefühlsschutz“ einer gesellschaftlichen Mehrheit durch das Strafrecht sei nicht gerechtfertigt.

Eine Minderheit des Ethikrats teilt diese Auffassung nicht: Der Inzest zwischen Geschwistern führe zu einer Rollenverdopplung und Rollendiffusion. Das Recht habe die Aufgabe, die Norm im allgemeinen Bewusstsein zu halten. Der Symbolgehalt der teilweisen Aufhebung des Verbots würde ein „irritierendes Signal“ aussenden und könne „Destabilisationsprozesse“ auslösen.

Kritisch äußerte sich die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag Elisabeth Winkelmeier-Becker. „Der Wegfall der Strafandrohung gegenüber inzestuösen Handlungen innerhalb von Familien würde dem Schutz der unbeeinträchtigten Entwicklung von Kindern in ihren Familien zuwiderlaufen.“ Aus der SPD hieß es, derzeit wolle sich niemand zu diesem Thema äußern.

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72 Kommentare

 / 
    • @Eilige Intuition:

      @ Linksnormal :D

  • "Den meisten Leuten hier geht es doch nur darum, die eigene Prüderie anderen Leuten aufzuzwingen - auch eine Art Vergewaltigung. Ebenso problematisch ist es, die eigenen Traumata auf die Allgemeinheit zu projizieren."

     

    Scheint mir auch so.

    • @Eilige Intuition:

      @Linksnormal

       

      Gruß

  • 9G
    90191 (Profil gelöscht)

    "Ab seinem 18. Geburtstag auf jeden Fall erlaubt." Wenn es erlaubt ist, ist es ja OK - oder soll man die Leute jetzt schon für Dinge bestrafen, die gar nicht verboten sind?

     

    Sexuelle Ausbeutung und Vergewaltigung gibt es auch in vielen Ehebetten. Wollen Sie als Konsequenz den ehelichen Sex verbieten?

     

    Lösen Sie doch erst mal Ihre persönlichen Probleme, anstatt anderen Leuten welche zu machen.

    • 9G
      90191 (Profil gelöscht)
      @90191 (Profil gelöscht):

      @ANGELIKA OETKEN

  • Ich habe das Thema heute im Radio auf geschnappt und war recht überrascht, dass es die Geister so sehr scheidet. Oder war ich eher überrascht, dass ich so überrascht `darüber` war?

     

    Faktisch ist das ja so - zwei Menschen möchten/haben eine körperliche Beziehung zueinander. Und nun kommt ein dritter dazu, mischt sich ein, verbietet es - obwohl er kein Recht hat sich in das Leben von Menschen zu wühlen die niemandem Schaden zufügen. Und die sozialen Konsequenzen sind enorm!

     

    Wozu das Ganze? Genetische Mitbringsel sind leider keine Seltenheit. Und die Moral gebietet es den Partner über so etwas zu informieren sobald ein Kinderwunsch entsteht (spätestens). So auch in diesem Fall.

    Ich schätze die meisten in unserem Land sind gut genug aufgeklärt über die Gefahren einer Zeugung aus dem Selben Stammbaum.

    Und dennoch darf sich niemand anmaßen über die Gebärmutter und den Pimmel von anderen zu bestimmen.

     

    Jedes Paar, dass eine Sorge um ihren ungeborenen/ungezeugten Nachwuchs hat kann eine genetische Beratung in Anspruch nehmen. Dazu zählen auch Personen die durch ihren Lebensstil und ihr Alter zur Risikogruppe zählen.

     

    Der Ethikrat hat niemanden gebeten seine Verwandten als mögliche Sexualpartner in Betracht zu ziehen, auch die Kritiker nicht!

     

    Es ist nur ein Schritt in Richtung Freiheit für Menschen die sich in eine Person verliebt haben die sie laut Gesetz SO nicht lieben dürfen. Was daraus entsteht - ist alleine ihre Sache!

  • "Jede Art sexueller Gewalt ist bereits ein eigener Straftatbestand. Damit können Sie also nicht argumentieren."

     

    Beispiel: die ältere Schwester missbraucht den jüngeren Bruder. Sie setzt fort, was schon ihr Vater und ihre Mutter mit ihr gemacht haben.

     

    Sobald der Bruder die Altersgrenze überschritten hätte, wäre das u.U. nicht mal mehr strafbar. Ab seinem 18. Geburtstag auf jeden Fall erlaubt.

     

    Für Familien, in denen systematisch sexuell ausgebeutet wird, ist die von mir beschriebene Konstellation sogar recht typisch.

    • @Angelika Oetken:

      Das Stichwort ist Missbrauch. Missbrauch wäre natürlich weiterhin strafbar. Die Legalisierung bezieht sich nur auf einvernehmliche sexuelle Kontakte.

      • @heinz martensen:

        Wirklich einvernehmliche sexuelle Aktivitäten zwischen direkten Verwandten sind sehr selten. Viel häufiger aber solche, die auf Pathologie oder Kriminalität beruhen. Deshalb werden von der Legalisierung auch nur sehr wenige Menschen profitieren. Wenn überhaupt.

        • 9G
          90191 (Profil gelöscht)
          @Angelika Oetken:

          Und wenn es nur zwei sind, muß ihnen dieses Recht zugestanden werden. Schließlich leben wir in der BRD und nicht mehr im Dritten Reich.

          • @90191 (Profil gelöscht):

            BRD ist doch drittes Reich reloaded.

            Bleiben Sie doch bitte mal bei einer stringenten Linie.

            • 9G
              90191 (Profil gelöscht)
              @Chalchiuhtlatonal:

              Auch wenn mancher schon vom Vierten Reich träumt - so weit ist es noch nicht.

      • 9G
        90191 (Profil gelöscht)
        @heinz martensen:

        Verstehen Sie nicht? Es gibt einfach Leute, die wollen anderen Leuten alle sexuellen Vorlieben verbieten, die sie selbst nicht haben.

  • 9G
    90191 (Profil gelöscht)

    "Das Inzestverbot werde unter anderem mit dem Schutz der Familie begründet."

     

    Dann müßte man vieles verbieten: Alkohol und übermäßige Überstunden etwa, oder die Glotze, oder der Fußballverein, den Stammtisch und was sonst noch so alles Familien kaputt machen kann. Und am besten: Jeden Kontakt verheirateter Menschen mit Menschen des anderen Geschlechts, mit denen sie nicht verheiratet sind, verbieten.

     

    Na, da sieht man doch wieder: Wir brauchen keine Scharia zu importieren, wir haben ja schon eine eigene.

  • Als Einzelkind hatte ich immer nur mich selber lieb.

     

    Somit war ich dann auch nie der Versuchung einer rattenscharfen Schwester ausgesetzt.

     

    (Und ich hab' mir von klein an eine Schwester gewünscht.)

     

    Hatte ich jetzt damit Glück oder Pech?

    • 9G
      90191 (Profil gelöscht)
      @Eilige Intuition:

      Wenigstens sind Sie so automatisch gegen die Sex-Inquisition gefeit gewesen.

      • @90191 (Profil gelöscht):

        Und gegen die spannenden Doktorspiele.

        • @lions:

          Nö, auf gar keine Phall. ;-)))

        • @lions:

          Für Doktorspiele sind ja nun nicht ausschließlich Geschwister zuständig.

           

          Aber doch nicht "im Sandkasten".

           

          Da knirscht es doch im Gekröse.

           

          Nee, dafür gab es schon heimeligere Locations.

          • @Eilige Intuition:

            Ups, da habe ich wohl nur auf mich geschlossen.

            • @lions:

              Soll's ja geben, Frau Doktor.

          • 9G
            90191 (Profil gelöscht)
            @Eilige Intuition:

            Dann laßt uns Kindern verbieten, unbeaufsichtigten Umgang miteinander zu haben!

             

            Mehr staatliche Kontrolle in allen sexuellen Dingen tut Not!

            • @90191 (Profil gelöscht):

              He, ich bin doch voll Ihrer Meinung. ;-)))

              • 9G
                90191 (Profil gelöscht)
                @Eilige Intuition:

                Jaja, das hab ich schon verstanden. Es handelt sich um eine ironische Überspitzung mit zustimmendem Vorzeichen.

            • @90191 (Profil gelöscht):

              Sie sind wohl jeck. ;-)))

               

              Ich bin doch Ihrer Meinung.

  • Ich möchte zu bedenken geben, dass Sex, auch wenn er zwischen erwachsenen Menschen statt findet, nicht automatisch schön, angenehm oder freiwillig ist. Dort wo die Erwachsenen Kinder missbrauchen ist es zum Beispiel häufig so, dass ältere, "stärkere" Kinder die jüngeren schwächeren sexuell ausbeuten. Sie kopieren, was sie von den Eltern bzw. deren Anhang gelernt haben: "Sex" heißt, den anderen nötigen, manipulieren, bedrohen, ausnutzen. Derartige pathologisch-kriminelle Beziehungen setzen sich nicht selten bis weit in das Erwachsenenleben der Opfer fort. Und multiplizieren sich über deren Kinder.

    Sexuelle Aktivitäten zwischen Geschwistern straffrei zu stellen, ist daher das falsche Signal.

     

    Angelika Oetken, Berlin-Köpenick, eine von 9 Millionen Erwachsenen in Deutschland, die in ihrer Kindheit und/oder Jugend Opfer schweren sexuellen Missbrauchs wurden

    • @Angelika Oetken:

      Es ist Lobenswert, dass sie sich um das Wohl anderer sorgen. Was auch immer ihnen passiert ist - sie haben mein Mitgefühl! Das lässt sich leider nicht rückgängig machen.

       

      Doch es hilft niemandem (ihnen am wenigsten) weiter wenn sie in anderen Themen ihre Vergangenheit sehen (wo sie nicht ist).

      Ich weiß, dass Brandwunden für immer bleiben... das heißt jedoch nicht, dass nun jeder auf der Welt mit einem Bunsenbrenner in der Hand rumläuft und nur auf eine Gelegenheit wartet.

       

      Für sie heisst "Sex .., den anderen nötigen, manipulieren, bedrohen, ausnutzen."

      Für mich und andere nicht...

       

      90% der Menschen sind gut und Harmonie bedürftig.

      Die restlichen 10% sind leider resistent gegen Vernunft und Ethik.

      Geben sie den 90% eine Chance und ihnen selbst wird es auch besser gehen.

       

      Und nun stellen sie sich vor, dass der Großteil vom Inzestgesetz betroffenen zu den 90% gehört. Ihnen wird ihr Glück von dritten verwehrt - und das finde ich traurig.

       

      Und Missbrauch wird leider nach wie vor stattfinden - gegen das Gesetz und hinter verschlossenen Türen - egal ob das Gesetz geändert wird oder nicht.

    • 9G
      90191 (Profil gelöscht)
      @Angelika Oetken:

      "Ich möchte zu bedenken geben, dass Sex, auch wenn er zwischen erwachsenen Menschen statt findet, nicht automatisch schön, angenehm oder freiwillig ist."

       

      Nennen Sie mir doch bitte ein Ding, das automatisch schön, angenhem oder freiwillig ist. Arbeiten etwa? Gammelfleisch fressen? U-Bahn fahren, morgens um 7:00, umgeben von hässlichen Fratzen?

       

      Jede Art sexueller Gewalt ist bereits ein eigener Straftatbestand. Damit können Sie also nicht argumentieren.

       

      Es gibt Menschen, die leiden bis heute darunter, daß ihnen von prüden, doppelmoralischen Eltern jeglicher natürliche Umgang mit Sexualität von klein auf verboten wurde. Sie sind Opfer einer spießigen, übervorsichtigen und hysterischen Sexualparanoia, unter der der ganze christliche Kulturkreis leidet.

       

      Den meisten Leuten hier geht es doch nur darum, die eigene Prüderie anderen Leuten aufzuzwingen - auch eine Art Vergewaltigung. Ebenso problematisch ist es, die eigenen Traumata auf die Allgemeinheit zu projizieren.

  • Inzest - Ein Spiel für die ganze familie.

  • Nach Grimm, Humangenetiker, focus 29.4.2008, sind die Risiken für Behinderung wie folgt:

    3 %; Cousin/Cousine: 6%;

    Geschwister: 30-50%.

    Das Geschwisterpaar, das 2008 erfolglos geklagt hatte, hat neben 2 gesunden auch 2 behinderte Kinder.

    Man sollte auch bedenken, dass Behinderungen durch Gendefekte auch in späteren Generationen auftreten können.

    • @Tupaq:

      Wetten, daß 99,9 % der Behinderten kein Ergebnis einer Inzest-Beziehung zwischen Geschwister sind?!

    • @Tupaq:

      Darum darf es doch gar nicht gehen, wie im Artikel schon erwähnt. Dann müssten Sie andere Personengruppen, die angeboren genetisch oder später radioakt./chem Erbgut-geschädigt usw. betroffenen sind, mit einbeziehen. Hier hat zum einen das gleiche Recht und zum anderen die Zubilligung der Eigenverantwortung zur sicheren Verhütung höchste rechtsstaatl. Priorität.

      • @lions:

        Das Argument mit den anderen Personengruppen kenne ich- dort kann man aber schwer eingreifen. Beim Inzest unter Geschwistern ist die Sache aber eindeutig. Soll die Gemeinschaft dann für die behinderten Kinder (und die aus folgenden Generationen) aus dem Inzest aufkommen?

        Ich denke, der Fall des Inzestverbotes ist Ausdruck des ständigen Werteverfalls in unserer Gesellschaft- der Zerfall des Römischen Reiches hat auch mit dem moralischen Niedergang begonnen.

        • D
          D.J.
          @Tupaq:

          Zu viele schlechte historische Filme gesehen? Das Römische Reich ging lange nach seiner Chrisianisierung unter, die in einigen Punkten eine strengere Moralgesetzgebung hatte als das heidnische.

          Zum Thema: Warum dann Verbot selbst nach der Menopause? Das zeigt doch, dass es in erster Linie um ein diffuses Moralgefühl geht.

          • D
            D.J.
            @D.J.:

            Korrektur.:

            " ... Christianisierung unter, als es eine in einigen Punkten strengere Moralgesetzgebung gab als in heidnischer Zeit."

        • @Tupaq:

          Achso, nach Ihnen kann man bei Geschwistern eingreifen und bei einem Down-S.- Paar könnte man es nicht. Wie meinen Sie denn das ?

      • 9G
        90191 (Profil gelöscht)
        @lions:

        Leute wie Herr Tupaq ziehen dann die Grenze immer genau da, wo sie selbst noch nicht betroffen sind.

    • @Tupaq:

      Wen kümmern schon lächerliche Krankheiten, wenn es um gesellschaftlichen Fortschritt geht! Hoch lebe der Ethikrat. Er hat allerdings noch viel Arbeit. Denn es gibt noch andere ungerechtfertigte Tabus, die es zu schleifen lohnt: z. B. Lebenspartnerschaft (eingetragen) mit Tieren (warum eigentlich nicht?); Ehen zu zehnt (verteilt die Konflikte in altmodischen Paar-Ehen auf mehrere Schultern).

      • D
        D.J.
        @aigispotamoi:

        Naja, die Mehrehe steht nicht nur im Koran, sondern wurde auch von mehreren alttestamentlichen "Helden" gepflegt. Als Atheist lehne ich das allerdings ab. Wenn man natürlich gleichzeitig mit zehn vögeln will, geht das niemanden was an.

      • 9G
        90191 (Profil gelöscht)
        @aigispotamoi:

        Was geht es Sie an, wo andere Leute ihre Penisse weiden lassen?

  • D
    D.J.

    Die Argumentation des Ethikrates ist in sich völlig schlüssig. Ob ein Srafrecht bzw. ein öffentliches Bewusstsein liberal ist oder eher das Gegenteil, zeigt sich daran, ob opferlose Vorgänge als Straftaten gewertet werden. Letztlich kein großer Unterschied zu § 175..

    Die Gefahr von Behinderungen ist zwar gegeben, aber damit ist aus den genannten Grünen nicht logisch zu argumentieren.

    • @D.J.:

      Kein großer Unterschied zum §175??? Wie würden Sie das denn begründen?

      • D
        D.J.
        @Jean Noire:

        Ich dachte, das liegt auf der Hand. Moralstraftat ohne Geschädigte. Dass Kinder gezeugt werden können, ist ein Unterschied, aber dazu hat der Ethikrat ja ebenfalls schlüssig argumentiert.

    • 9G
      90191 (Profil gelöscht)
      @D.J.:

      Völlig richtig.

       

      Würde man Inzest aus dem Eugenik-Grund verbieten, müßte man auch allen anderen mit Risikofaktoren behafteten Personen Sex verbieten.

       

      Es sind ohnehin hauptsächlich nur christliche Fanatiker, die hier wieder mal all denen, die weniger verklemmt sind, als sie selbst, ihre sexuelle Selbstbestimmung rauben wollen.

       

      Auch die Opferschutz-Argumentation zieht nicht, denn sonst müßte man mit derselben Logik pauschal den Kirchen den Zugiff auf Kinder (Religionsunterricht / Ministranten) verbieten.

       

      Kurzum: Christentum und Islam schenken sich nichts, wenn es um verquere und unnatürliche Ansichten über Sexualität geht.

      • D
        D.J.
        @90191 (Profil gelöscht):

        Hey, @Linksnormal - nicht das erste Mal: In einigen Fragen sind wir uns ja doch einig ;)

        • 9G
          90191 (Profil gelöscht)
          @D.J.:

          Geben Sie´s zu: Mein gute Einfluß macht sich langsam bei Ihnen bemerkbar ;)

    • D
      D.J.
      @D.J.:

      Grünen > Gründen

      • @D.J.:

        Bei Verbots-Themen muss ich auch sofort an die Grünen denken. Kann ja mal passieren.

        • 9G
          90191 (Profil gelöscht)
          @DasNiveau:

          Na, wenigstens verbieten die Grünen anderen Leuten nicht gleich das Leben, nur weil sie Juden, Kommunisten, Muslime, Zigeuner, Behinderte Homosexuelle sind. Meinen Sie nicht auch, Herr DASNIVEAU, daß man sich Schlimmeres vorstellen kann?

          • @90191 (Profil gelöscht):

            Schlimmer gehts immer. Die Grünen sind in der Beziehung keine Extremisten.

             

            Hierzulande muss man sich zum Glück kaum was schlimmeres als grüne Verbote vorstellen. Und das muss auch so bleiben.

  • 9G
    970 (Profil gelöscht)

    Kann man im Zuge dessen dann auch gleich den Song "Geschwisterliebe" der Band "Die Ärzte" vom Index nehmen?

    • 9G
      90191 (Profil gelöscht)
      @970 (Profil gelöscht):

      Besser man läßt ihn auf dem Index - nicht wegen dem Text, sondern weil auch sonst er so grottenschlecht ist, daß er halbwegs emfindsame Ohren beleidigt. Wie überhaupt das ganze Deutschrock- und Deutschpunkgedudel mit seinen immer gleichen 2,5 Akkorden.

      • 9G
        970 (Profil gelöscht)
        @90191 (Profil gelöscht):

        Ein Pennälerscherz ist nicht unbedingt gleich schlechte Musik - die Zielgruppe war bei Erscheinen eben nicht unbedingt volljährig.

  • Es muss nicht gleich ein Kind dabei herauskommen, wenn sich zwei Erwachsene zueinander angezogen fühlen. Zwei erwachsene Geschwister, die genügenden emotionalen Abstand zueinander haben, weil sie nicht oder nur wenig gemeinsam aufgewachsen sind, oder Vater bzw. Mutter mit Sohn bzw. Tochter, die sie selten oder nie gesehen haben... da kann sich spontan eine sexuelle Beziehung entwickeln, die nach dem Gesetz illegal wäre, auch wenn die beiden gar kein Kind bekommen. Warum sollten sie nicht Spass miteinander haben? Oder eine verantwortungsvolle Lebenspartnerschaft eingehen können?

  • Beruflich habe ich mit unschöner Regelmäßigkeit mit Kindern zu tun, die aufgrund von Erbschäden Behinderungen aufweisen und deren Eltern verwandt sind, meistens Cousin und Cousine. Das ist nicht schön. Im Prinzip ist die Situation bei Verwandten, die Kinder zeugen, ähnlich (nicht identisch) mit nichtverwandten Eltern, wo eines der beiden Elternteile eine vererbliche Krankheit hat. Solche Kinder sehe ich auch immer wieder.

    Mir fällt aber leider auch keine Lösung ein. Wahrscheinlich kann man weder Verwandten noch Menschen mit Erbschäden verbieten, Kinder zu zeugen. Auf der anderen Seite halte ich dies jedoch für grob fahrlässig, wenn sie dies tun. Es kann doch kein Recht darauf geben, behinderte Kinder in die Welt zu setzen, oder wie ist das?

    • 9G
      90191 (Profil gelöscht)
      @Der_Peter:

      "Auf der anderen Seite halte ich dies jedoch für grob fahrlässig, wenn sie dies tun. Es kann doch kein Recht darauf geben, behinderte Kinder in die Welt zu setzen, oder wie ist das?"

       

      Das hat sich der Hitler auch gefragt. Nun, wenn Sie Euthanasie und Zwangssterilisation gut finden, frage ich mich, was zum Teufel Sie in einem Job verloren haben, wo Sie mit betroffenen Menschen arbeiten. Vielleicht schulen Sie um auf Maurer, da kann man weniger ideologischen Schaden nehmen & anrichten.

      • @90191 (Profil gelöscht):

        Da die taz offensichtlich meine Antwort geschluckt hat, versuche ich es mit einer anderen Wortwahl noch mal.

        Also, "Linksnormal", ich muß mich zum Glück vor Ihnen nicht rechtfertigen, betone aber dennoch, daß meine Kollegen und ich alles in unseren (begrenzten) Kräften stehende für die betroffenen Kinder tun. Meine Kommentare richten sich NICHT gegen die Kinder, die nichts für die Leichtfertigkeit ihrer Eltern können.

        Und für Ihre sonstigen ausfallenden Unterstellungen suchen Sie sich gefälligst jemand anderen aus und nicht mich, dem seinerzeit Verwandte von der SS umgebracht wurden.

        • 9G
          90191 (Profil gelöscht)
          @Der_Peter:

          Wer in solch verantwortungsvollen und belastenden Berufen arbeitet, sollte charakterlich so weit gefestigt sein, daß er ideologischen Versuchungen standhält. Immerhin sind Sie schon so weit abgedriftet, daß sie den Lebenswert solcher Kinder in Frage stellen.

           

          Es gab mal den unseligen Begriff vom "lebensunwerten Leben". Die ihn propagierten, hatten durchaus plausibel klingende, wenn auch ethisch völlig inakzeptable und wo human scheinende, da zynische Erklärungen vorgebracht.

    • @Der_Peter:

      In welchen Kreisen kommt die Heirat zwischen Cousin und Cousine denn häufiger vor?

      • @Chalchiuhtlatonal:

        DAS zu schreiben verbietet heutzutage leider die political correctness...

    • @Der_Peter:

      Aus Sicht dieser Kinder wäre die Alternative zur Erbkrankheit Nichtexistenz. Ich denke nicht, dass ihnen damit geholfen wäre. Zu sagen, dass diese Menschen lieber gar nicht auf die Welt gekommen sein sollten, anstatt mit einer Erbkrankheit zu leben... nun, das hat für mich den faulen Beigeschmack von "lebensunwerten Leben".

      • @Pascal:

        "die Alternative zur Erbkrankheit Nichtexistenz."

        Ist das der Schutz des ungezeugten Lebens? Von Ihnen kann ja sogar der Papst noch was lernen.

      • @Pascal:

        Ich würde Sex generell unter Geschwistern freigeben. Er findet doch sowieso statt. Möchte nicht wissen, wie viele Geschwister sich bei ähnlichem Alter gegenseitig mit Freude untersucht haben und auch herumexperimentiert haben dürften. Das Problem ist, das Kinder kriegen. Wenn es eine Trennung von beiden geben würde, wäre die Sache ohnehin kein Problem. Wenn die Leute so verantwortungsvoll wären und auf Kinder verzichten würden, wäre alles in Ordnung. Die Frage nach nicht gelebtem Leben stellt sich nicht. Etwas was es nicht gibt, gibt es nicht. Ein Kind das gar nicht erst gezeugt wird macht sich keine Gedanken über eine Erbkrankheit. Und nicht gezeugten Kindern braucht man nicht zu helfen.

      • @Pascal:

        Es ist halt wirklich eine schwierige Frage. "Mit einer Erbkrankheit zu leben", das ist für die Kinder nicht einfach so, als wie sie einen unvorteilhaften Pickel im Gesicht hätten, das kann wirkliche geistige und körperliche Gebrechen inklusive einer geringen Lebenserwartung, Blindheit und Taubheit bedeuten.

        Ich rede ja keiner Euthanasie das Wort, sondern kann nur an das Verantwortungsbewußtsein der potentiellen Eltern appellieren. Und redet man mit ihnen, hat man schon zuweilen das Gefühl einer gewissen Leichtfertigkeit bei ihnen, mit einer Mischung aus "warum sollte es gerade unser Kind treffen" und "die moderne Medizin wird es schon richten". Zum ersteren fällt mir nur "Russisch Roulette" ein, zum zweiten "Nein, wird sie nicht". Zumindest nicht, solange es keine wirksamen und sicheren Eingriffe in die Keimbahn gibt und solange diese gesellschaftlich ohnehin geächtet sind. Natürlich gibt es schon beträchtliche Fortschritte bei einigen erblichen Krankheiten. Die Lebensqualität und Lebenserwartung von Mukoviszidose-Patienten z.B. konnte schon beträchtlich verbessert werden. Wäre es aber nicht besser, von dieser Krankheit gänzlich verschont zu bleiben?

        • 9G
          90191 (Profil gelöscht)
          @Der_Peter:

          >>>"Mit einer Erbkrankheit zu leben", das ist für die Kinder nicht einfach so, als wie sie einen unvorteilhaften Pickel im Gesicht hätten,...

        • @Der_Peter:

          Ich kann Ihre Bedenken gut nachvollziehen, die Frage ist nur, was das Strafrecht hier soll? Auch anderen Paaren ist es erlaubt Sex trotz erhöhtem Risikos einer Behinderung der Kinder zu haben. Die Forderung der Staat sollte eingreifen, um Leben mit Behinderung zu verhindern ist mehr als fragwürdig.

          Davon abgesehen stellt sich die Frage, was die Bestrafung bewirkt? Die Familie wird ggf. durch Gefängnis gerissen, zumindest aber wird sie noch stärker stigmatisiert. Eine Abschaffung der Strafe hingegen könnte dazu führen das Stigma zu überwinden und betroffenen einen leichteren Zugang zu Beratung zu schaffen.

          • @DennTyl:

            Ja, natürlich. Ich habe es jetzt nicht ausdrücklich erwähnt, aber das Strafrecht hilft hier nicht weiter. Ich stimme Ihnen vollkommen zu.

            Beratung ist wichtig, und Menschen, bei denen eine erbliche Krankheit festgestellt wird, erhalten eine solche auch, wenn sie es wünschen (manche wollen keine Beratung). Menschen, die verwandt sind, sollten ebenfalls über das Risiko für ihre eventuellen Kinder aufgeklärt werden.

            Mag sein, daß ich ein etwas zu weiches Herz habe, aber mich nimmt es jedes mal immer wieder auf's neue stark mit, wenn ich Kinder sehe, die unter einem erblichen Schaden leiden (ja, leiden!), obwohl es die Eltern aufgrund ihrer Vorbelastung oder Verwandtschaft hätten wissen müssen.