Erschossener Geflüchteter Mouhamed Dramé: Revision gegen Freisprüche
Staatsanwaltschaft und Nebenklage akzeptieren nicht, dass niemand für den Tod Mouhamed Dramés bestraft werden soll. Sie legen Revision ein.
Anwältin Lisa Grüter, die Dramés Familie als Nebenklägerin vertritt, kündigte an, ebenfalls in Revision gehen zu wollen. „Ich tendiere allerdings dazu, gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund in Gänze vorzugehen“, sagte die Juristin der taz. Damit habe der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe „die Möglichkeit, den Blick auf die Rolle aller einzelnen Angeklagten zu richten“.
Der als suizidgefährdet geltende Dramé war am 8. August 2022 in der migrantisch geprägten Dortmunder Nordstadt durch sechs Schüsse aus einer Maschinenpistole der Polizei getötet worden. Zuvor war der Plan des Einsatzleiters Thorsten H., den Geflüchteten aus dem Senegal durch den massiven Gebrauch von Pfefferspray zu überwältigen, katastrophal gescheitert: Der in einer Hofecke einer Jugendeinrichtung hockende Dramé sollte durch das Reizgas dazu gebracht werden, sich an die Augen zu fassen und ein Messer, das er gegen seinen eigenen Bauch gerichtet hatte, fallenzulassen.
Schüsse nur 0,8 Sekunden später
Doch das Gas traf den jungen Mann nicht effektiv. Eingehüllt in einen diffusen Pfefferspraynebel, nutzte Dramé die einzige Fluchtmöglichkeit, die ihm blieb – in Richtung der Polizeibeamten. Die beschossen ihn daraufhin mit zwei Elektroschockgeräten. Nur 0,771 Sekunden später zog auch Fabian S. sechs Mal den Abzug seiner Maschinenpistole.
Dennoch hatte das Landgericht Dortmund alle Angeklagten am Donnerstag freigesprochen. Vor Ort hätten die Beamt:innen davon ausgehen dürfen, sich in einer „Notwehrsituation“ zu befinden, so der Vorsitzende Richter Thomas Kelm. Einsatzleiter Thorsten H. habe schnellstmöglich eingreifen müssen, um einen Suizid zu verhindern – andernfalls habe er sich sogar strafbar machen können.
Im Publikum hatte das Urteil Entsetzen ausgelöst. „Das war Mord“, wurde noch im Gerichtssaal skandiert. Zwar habe der Prozess „keine konkreten Anhaltspunkte“ für eine rassistische Motivation der angeklagten Polizist:innen erbracht, sagt Nebenklage-Vertreterin Grüter – und fragt dennoch: „Wäre die Polizei gegen einen weißen deutschen Leon aus dem reichen Dortmunder Süden genauso schnell und genauso gewalttätig vorgegangen?“
13 Wochen Zeit zur Begründung
Unklar bleibt, wann der BGH den Dortmunder Richterspruch prüft. Allein für die schriftliche Urteilsbegründung hat Richter Kelm 13 Wochen Zeit. Danach stehen Staatsanwaltschaft und Nebenklage weitere vier Wochen zu, um ihre Revisionen zu begründen.
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