Erneuter Prozess gegen Islamisten: Geldstrafe für „Scharia-Polizei“
Für den Auftritt der „Scharia-Polizei“ sind die Verantwortlichen zu Geldstrafen verurteilt worden. Der Initiator kommt straffrei davon.
Ihre Aktion sei dazu geeignet gewesen, einen „suggestiv-militanten Effekt“ zu erzielen. Die Männer seien sich dessen auch bewusst gewesen. Sie hätten den Bezug zur Scharia-Polizei bewusst hergestellt, einer aus dem Nahen Osten bekannten militanten Gruppierung, die Gewalttaten ausübt.
Vor fünf Jahren waren Islamisten unangemeldet und in Warnwesten mit dem Aufdruck „Shariah Police“ nachts durch Wuppertal gezogen. Das hatte bundesweit für Aufsehen und Empörung gesorgt.
Den Angeklagten wurde in dem Verfahren ein Verstoß gegen das Uniformverbot oder Beihilfe dazu vorgeworfen. Der Prozess war als Neuauflage vom Bundesgerichtshof angeordnet worden, der die Freisprüche der ersten Instanz aufgehoben hatte.
Das Landgericht hatte zu prüfen, ob die Aktion grundsätzlich dazu geeignet war, jemanden einzuschüchtern und dieses bejaht. Die Islamisten hatten ihren Auftritt gefilmt und ins Internet gestellt. Gegen das Urteil kann erneut Revision eingelegt werden. Einige Verteidiger kündigten dies bereits an.
Der geständige Initiator der Scharia-Polizei, Ex-Islamistenführer Sven L., ist nicht unter den Verurteilten. Das Verfahren gegen ihn war eingestellt worden.
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