Erneuerbare Energien: Hohe Hürden für Bürgerprojekte

Der Zuschlag für Photovoltaik-Anlagen wurde erstmals per Ausschreibung vergeben. Genossenschaften kamen dabei nicht zum Zug.

Werden künftig nur noch per Ausschreibung vergeben: Solarkraftwerke wie hier bei Bitterfeld. Bild: dpa

BERLIN taz | Es ist eine grundlegende Änderung, die sich bei der Förderung erneuerbarer Energien derzeit vollzieht: Für große Solaranlagen gibt es in Zukunft keine feste Vergütung mehr; stattdessen dürfen jene Anbieter eine Anlage bauen, die den geringsten Preis verlangen. Später soll dieses Ausschreibungsverfahren auch auf Windkraftwerke ausgeweitet werden.

Am Mittwoch hat die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der ersten Solarausschreibung vorgestellt: Dabei gingen so viele Angebote ein, dass ein Vielfaches der vorgesehenen 150 Megawatt hätte gebaut werden können. Von 170 Bietern bekamen 25 einen Zuschlag. Der geforderte Preis pro Kilowattstunde liegt im Mittel bei 9,17 Cent.

Wie diese Ergebnisse zu bewerten sind, darüber gingen die Einschätzungen weit auseinander. Der Präsident der Netzagentur, Jochen Homann, sieht die Vielzahl der Angebote als „Zeugnis intensiven Wettbewerbs“. Auch Rainer Baake, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, zeigte sich zufrieden. „Die hohe Beteiligung spricht dafür, dass die Aktuere das neue Instrument annehmen und es keine wesentlichen Hemmnisse im Verfahren gibt“, erklärte er.

Ganz anders die Bewertung von Greenpeace-Sprecher Tobias Austrup: „Die Ausschreibungen sind teurer und schlecht für die Akteursvielfalt“, sagt er. Tatsächlich finden sich auf der Liste der Bundesnetzagentur – neben einer AG – nur Projekte in Form einer „GmbH & Co KG“. Hinter 40 Prozent der Projekte steht dabei ein einziges Unternehmen; Genossenschaften und Einzelpersonen, die sich ebenfalls beworben haben, sind nach Auskunft der Behörde nicht zum Zug gekommen. Theoretisch könnten an einer GmbH auch Bürgerprojekte oder Genossenschaften beteiligt sein. „Das ist aber sehr unwahrscheinlich“, sagte Andreas Wiek von der Bundesgeschäftsstelle der Energiegenossenschaften der taz.

Kosten nicht geringer

Kritik gibt es auch daran, dass der Solarstrom durch die Ausschreibung nicht billiger wird. „Die Kosten für eine Kilowattstunde Solarstrom liegen am Ende sogar über dem Niveau der bisher geltenden EEG-Vergütung“, sagte die Grünen-Abgeordnete Julia Verlinden. Allerdings waren die bisherigen Werte aus der Branche stets als zu niedrig kritisiert worden; Freiflächen-Solaranlagen waren darum zuletzt kaum gebaut worden.

Eine gemischte Bilanz zog der Bundesverband Solarwirtschaft: Die Ausschreibung habe die „große Investitionsbereitschaft“ und das „inzwischen sehr niedrige Preisniveau“ belegt, sagte Geschäftsführer Carsten Körnig. Allerdings sei die ausgeschriebene Menge an Solaranlagen viel zu gering.

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