Sonnenenergie in Deutschland: Genossenschaften erstmals erfolgreich

Bei der 3. Solar-Ausschreibung kommen erstmals auch Bürgerprojekte zum Zug. Zuvor hatten Kritiker bemängelt, diese hätten kaum Chancen.

Blick auf Solarmodule des neuen 10 Megawatt Solarparks "Alte Kaserne" in Bitterfeld-Wolfen in Sachsen-Anhalt.

Solarmodule in Sachsen-Anhalt Foto: dpa

Berlin taz Bei der Ausschreibung von Freiflächen-Solaranlagen sind erstmals auch Bürgerprojekte zum Zuge gekommen. Wie die Bundesnetzagentur am Mittwoch mitteilte, bekamen von vier Genossenschaften, die sich beworben hatten, zwei einen Zuschlag; daneben waren auch alle vier Gebote von Privatpersonen erfolgreich. Insgesamt erhalten 43 Bieter die Möglichkeit, Solaranlagen auf Freiflächen zu bauen, die Vergütung für den eingespeisten Strom beträgt 8 Cent pro Kilowattstunde.

Solaranlagen im Gelände werden seit 2015 nicht mehr über feste Einspeisetarife gefördert. Stattdessen wird eine bestimmte Leistung ausgeschrieben, um die sich potenzielle Betreiber bewerben müssen. Den Auftrag bekommt, wer die geringste Vergütung für den eingespeisten Strom fordert.

Die Umstellung hatte für viel Kritik gesorgt. Die Grünen und das Bündnis Bürgerenergie befürchteten, dass Genossenschaften und Privatpersonen von vornherein chancenlos sind, weil für sie das Risiko zu groß ist, dass sie auf Planungskosten sitzenbleiben, wenn das Projekt keinen Zuschlag bekommt.

Durch die ersten beiden Ausschreibungsrunden im vergangenen Jahr sahen sich die Kritiker bestätigt: Damals kam kein einziges Bürgerprojekt zum Zug. In der dritten Runde hat sich das nun geändert. „Erfreulich ist, dass sehr unterschiedliche Akteure einen Zuschlag erhalten haben“, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann.

Auch René Mono vom Bündnis Bürgerenergie bewertet das Ergebnis der aktuellen Runde als „positive Entwicklung“. An der grundsätzlichen Kritik, dass Ausschreibungen Bürgerprojekte strukturell benachteiligen, hält er aber fest.

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