Ermittlungen zu Gaza-Flottille: Delikte nicht schwerwiegend genug
Israel hat beim Sturm der „Mavi Marmara“ 2010 keine Kriegsverbrechen begangen. Der Internationale Gerichtshof konnte keine Beweise dafür vorlegen.
DEN HAAG ap | Beim Sturm der „Mavi Marmara“ im Mai 2010 durch israelische Sicherheitskräfte waren acht Türken und ein türkisch-amerikanischer Mann ums Leben gekommen; mehrere propalästinensische Aktivisten erlitten Verletzungen.
Doch mögliche Delikte die in den Bereich der Kriegsverbrechen fallen könnten seien nicht schwer genug, um strafrechtlich verfolgt zu werden, teilte die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs, Fatou Bensouda, am Donnerstag in Den Haag mit. Bensouda sagte in einer Erklärung, sie habe Grund zur Annahme, dass Kriegsverbrechen nach dem Rechtsverständnis des ICC begangen wurden.
Allerdings wäre jeglicher Fall, der mit dem Entern des Schiffs in Verbindung stehe, „nicht von ausreichender Schwere, um eine künftige Aktion des ICC zu rechtfertigen“.
Zu den mutmaßlichen Kriegsverbrechen sollen laut dem Ermittlungsbericht absichtliches Töten und Verletzen von Menschen gehören. Die ICC-Ermittler sammelten dabei nicht selbst Beweise, sondern stützten sich auf „verfügbare Informationen“.
Bensouda hatte 2013 auf Initiative der Komoren, einem kleinen afrikanischen Staat und ICC-Mitglied, vorläufige Ermittlungen eingleitet. Das geenterte Schiff war unter der Flagge der Komoren gefahren. Der türkische Anwalt der Komoren sagte, er werde den Fall nicht aufgeben. „Dies ist ein moralischer Kampf, den wir auf eigene Faust weiter verfolgen werden“, sagte Ramazan Ariturk. "Es ist ein Kampf im Namen der Humanität."
Weder Israel noch die Türkei gehören dem ICC an. Das Gericht kann Urteile nur für Mitgliedsstaaten verkünden.
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