Ermittlungen wegen Terrorverdachts: Verfahren gegen 300 IS-Unterstützer
Deutschlandweit wird gegen 300 mutmaßliche Unterstützer des „Islamischen Staats“ ermittelt. Justizminister Maas will das Strafrecht nicht weiter verschärfen.
BERLIN rtr | Im Kampf gegen die extremistische Miliz „Islamischer Staat“ schließt Justizminister Heiko Maas (SPD) weitere Verschärfungen des Strafrechts aus. „Der Generalbundesanwalt und die Staatsanwaltschaften der Länder führen derzeit Verfahren gegen knapp 300 Beschuldigte - wohlgemerkt bereits auf Grundlage der geltenden Rechtslage“, sagte Maas der Welt am Sonntag. Das belege: „Unser Terrorismusstrafrecht wirkt. Wer den IS-Terror unterstützt, der kann auch schon nach geltendem Recht verfolgt werden.“
Die Forderung aus Reihen der Union, die Sympathiewerbung für die IS-Miliz wieder unter Strafe zu stellen, lehnte Maas ab. „Das ist ein untauglicher Versuch, weder nötig noch sinnvoll. ISIS ist bei uns vereinsrechtlich verboten, deshalb können Werbemaßnahmen oder Sympathiebekundungen für diese Organisation schon jetzt mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.“ Außerdem halte er den Tatbestand „verfassungsrechtlich für nicht unproblematisch“.
Umsetzen will Maas lediglich die Vorgaben aus einer Resolution des UN-Sicherheitsrates. „Künftig wird sich strafbar machen, wer Deutschland verlassen will, um sich an schweren staatsgefährdenden Gewalttaten im Ausland zu beteiligen oder um sich für die Teilnahme an solchen Taten ausbilden zu lassen“, sagte Maas der Zeitung.
„Wenn wir Terrororganisationen wie ISIS im Kern treffen wollen, müssen wir ihre Finanzquellen trocken legen.“ Einen entsprechenden Gesetzentwurf wird Maas bis Jahresende vorlegen. Weitere Verschärfungen seien nicht notwendig: „Allein mit den Mitteln des Strafrechts werden wir den Kampf gegen den Terror nicht gewinnen können. Dafür sollten wir bereits präventiv alles tun, um zu verhindern, dass sich noch mehr Menschen ISIS anschließen.“
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