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Ermittlungen im Neukölln-KomplexEin ganz anderes Gewicht

Innensenator Andreas Geisel unternimmt einen erneuten Anlauf für die Übernahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt.

Innensenator Andreas Geisel fordert, dass der Generalbundesanwalt übernehmen soll Foto: dpa

Innensenator Andreas Geisel (SPD) will den Generalbundesanwalt erneut bitten, die Ermittlungen zur mutmaßlich rechtsextremen Anschlagserie in Neukölln zu übernehmen. Wie die Innenverwaltung am Mittwoch auf taz-Anfrage mitteilte, sei ein entsprechender Brief vorbereitet worden, der in den nächsten Tagen das Haus verlassen werde. Neben der Übernahme der Ermittlungen rege Geisel darin auch an, die Straftaten als Rechtsterrorismus einzustufen.

Beides sind Forderungen, die die Betroffenen der Anschläge schon lange erheben. Der Generalbundesanwalt hatte zuletzt im Januar abgelehnt, die Ermittlungen an sich zu ziehen. In Fällen rechtsextremer Straftatenkomplexe in anderen Bundesländern, etwa bei der Gruppe Freital oder der Rechtsterrorgruppe Revolution Chemnitz, hatte die Übernahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt zu schnellen Erfolgen geführt.

„Anders als bei den sächsischen Behörden hat der Generalbundesanwalt bei Berlin offenbar das Vertrauen, dass die Landesbehörden die Ermittlungen selbst führen können“, sagte der Anwalt Sven Richwin, der mehrere der Neuköllner Opfer vertritt, am Dienstagabend bei einer Podiumsdiskussion zum Thema. Angesichts der zahlreichen Ungereimtheiten der Berliner Ermittlungen, insbesondere seitens der Polizei, sei dieser Eindruck aber offensichtlich nicht gerechtfertigt.

Staatsanwaltschaft wollte sich nicht äußern

Gegenüber der taz erklärte ein Sprecher der Innenverwaltung am Mittwoch, die Forderung des Innensenators sei keine Misstrauenserklärung gegen die eigenen Behörden. „Es geht einfach darum, dass die Sache noch mal ein anderes Gewicht bekommt, wenn der Generalbundesanwalt das übernimmt.“ Die Staatsanwaltschaft Berlin wollte sich auf Anfrage nicht zu der Forderung Geisels äußern.

Bei der Veranstaltung am Dienstagabend im SO36 diskutierten neben Sven Richwin auch die Thüringer Linken-Politikerin Katharina König-Preuß und der Neuköllner Lokalpolitiker Ferat Kocak, der selbst von einem Brandanschlag betroffen war. Neben der Übernahme der Ermittlungen fordern die Betroffenen auch die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses, der in den Blick nehmen soll, ob es auch in Berlin Verstrickungen zwischen den Ermittlungsbehörden und der rechten Szene gibt.

Innensenator Geisel regt dazu an, die Straftaten als Rechtsterrorismus einzustufen

Das Bündnis Neukölln lädt für den 26. September zu einer Veranstaltung zum Thema in die Fritz-Karlsen-Schule in Britz ein. Dort sollen unter anderem Mitglieder der Initiative Basta, die momentan jeden Donnerstagmorgen vor dem Berliner Landeskriminalamt protestiert, mit dem Grünen-Politiker Benedikt Lux und weiteren Gästen diskutieren.

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3 Kommentare

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  • Taz-Zitat: „(…) In Fällen rechtsextremer Straftatenkomplexe in anderen Bundesländern, etwa bei der Gruppe Freital oder der Rechtsterrorgruppe Revolution Chemnitz, hatte die Übernahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt zu schnellen Erfolgen geführt. (…) 'Anders als bei den sächsischen Behörden hat der Generalbundesanwalt bei Berlin offenbar das Vertrauen, dass die Landesbehörden die Ermittlungen selbst führen können'...(...)“

    Lese ich das richtig? Der Generalbundesanwalt hat bezüglich der Aufklärung rechter/ rechtsextremer Straftaten kein Vertrauen zu sächsischen (Ermittlungs-)Behörden, sprich zu Polizei und Staatsanwaltschaften des Landes?!; hier liegt ja der Schluss nahe - bzw. es wird m. E. unterstellt - die sächsischen Ermittlungsbehörden könnten diesbezüglich "Strafvereitelung im Amt" begehen. Das lässt in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland tief blicken...

    • @Thomas Brunst:

      Das ist die Aussage eines Opferanwalts - also einer interessierten Partei.



      Sie können den Adrenalinspiegel wieder senken :-).

      Mir zumindest ist es im Artikel nicht klar, inwieweit diese Auslassung des Anwalts sogar politisch bzw. ironisch gemeint ist.

      Immerhin macht er sehr prägnant die formale Diskussionsebene deutlich und daher wurde er wohl auch als Meinungsäußerung, nicht als Fakt zitiert.

      • @Sonntagssegler:

        Mag sein, dass die von mir beschriebenen Zitate einer behördenexternen Person, einem Opferanwalt, zuzurechnen sind – doch dürfte es sich hierbei um Tatsachen handeln (welche auch belegbar sind), denn: es gab diesbezüglich ein Engagement des GBA im Bundesland Sachsen, welches – in ähnlichen Sachverhalten - offensichtlich für Berlin als nicht notwendig erachtet wird. Und dafür dürfte es Gründe geben.



        Ich möchte für das Bundesland Sachsen, i. V. m. rechtsextremistischen Straftaten, auch nicht generell “Strafvereitelung im Amt“ durch die strafverfolgenden BeamtInnen unterstellen; ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass der GBA sich gesorgt hat das in Sachsen hierbei “mit angezogener Handbremse“ ermittelt werden könnte und zudem Strafverfahren zu schnell eingestellt werden könnten; also aus Sicht des GBA diese Möglichkeiten bestand. Das ist meine Interpretation dieser Angelegenheit.