Ermittlungen gegen Zuckerberg: Beihilfe zur Volksverhetzung
Schon lange wird Facebook dafür kritisiert, nicht genug gegen Hasskommentare zu tun. Bald könnten deshalb Ermittlungen gegen den Konzern eingeleitet werden.
„Es ist nunmehr zu prüfen, ob die Staatsanwaltschaft München I örtlich zuständig ist und ob ein strafrechtlich relevantes Verhalten gegeben ist“, erklärte die Staatsanwaltschaft. Es werde „auch geprüft, ob deutsches Strafrecht Anwendung findet“. Ausgangspunkt sei die Anzeige eines Anwalts gegen Zuckerberg und andere. Eine Facebook-Sprecherin hatte die Vorwürfe bereits am Freitag zurückgewiesen.
Jun hatte in den vergangenen Monaten bereits vergleichbare Anzeigen bei der Hamburger Staatsanwaltschaft eingereicht. Auch diese leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren ein, stellte dieses allerdings Anfang 2016 wieder ein. Hintergrund des Falls sind die Diskussionen um den Umgang mit Hassbotschaften, die Nutzer über Facebook verbreiten.
Jun begründete seine Anzeige damit, dass die darin benannten Facebook-Manager von ihm im vergangenen Jahr von 438 Nutzerbeiträgen „mit strafrechtlicher Relevanz“ informiert worden seien. Darunter seien Fälle von Volksverhetzung, Unterstützung terroristischer Vereinigungen und Gewaltdarstellungen gewesen. Sie hätten aber nicht darauf reagiert.
„Hass hat keinen Platz auf Facebook“
„Die verantwortlichen Mitarbeiter verstießen daraufhin gegen deutsches Recht, indem sie die illegalen Inhalte auf Facebook nach Kenntnisnahme nicht vom Netz nahmen und weiter öffentlich zugänglich machten“, erklärte der Anwalt. Ihm zufolge richten sich die Ermittlungen neben Zuckerberg gegen Facebook-Geschäftsführerin Sheryl Sandberg sowie den Europa-Cheflobbyisten Richard Allan und dessen Berliner Kollegin Eva-Maria Kirschsieper. Insgesamt sind demnach zehn ranghohe Firmenvertreter im Visier.
Der Internetkonzern wollte die Ermittlungen am Freitag nach Bekanntwerden des Vorgangs nicht kommentieren, wies die Vorwürfe des Würzburger Juristen inhaltlich aber zurück. „Facebook oder seine Mitarbeiter haben nicht gegen deutsches Recht verstoßen“, teilte ein Sprecher des US-Unternehmens dazu mit. „Hass hat keinen Platz auf Facebook.“
Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte ihr Ermittlungsverfahren gegen Zuckerberg und andere Manager des international tätigen Facebook-Mutterkonzerns im Frühjahr mit der Begründung eingestellt, deutsches Recht sei in diesen Fällen nicht anzuwenden. Die Ermittlungen gegen in Deutschland ansässige Facebook-Manager stellte sie ebenfalls ein, weil diese ihrer Auffassung nach für das deutsche Facebook-Tochterunternehmen tätig sind, das lediglich Werbeakquise und ähnliche unterstützende Aufgaben wahrnimmt.
Die Verwaltung der Profile aller europäischen Nutzer und des damit zusammenhängenden Datenverkehrs erledigt Facebook dagegen über Server in Irland, die von einer dortigen Tochterfirma betrieben werden. Dieser Umstand sorgt auch in anderen Zusammenhängen für Konflikte über die Anwendbarkeit deutschen Rechts, etwa bei Fragen des Datenschutzes. Die Entscheidung der Hamburger Staatsanwaltschaft kritisierte Jun als „juristisch unsinnig“.
Facebook wird seit längerem kritisiert, nicht genug gegen Hasskommentare vorzugehen. Das Bundesjustizministerium hatte 2015 eine Arbeitsgruppe mit Internetunternehmen wie Facebook und Google gebildet. Sie verständigten sich darauf, dass deutschsprachige Mitarbeiter der Unternehmen juristisch geschult und Inhalte mit Hasskriminalität im Regelfall binnen 24 Stunden entfernt werden sollen. Justizminister Heiko Maas (SPD) warf den Anbietern aber Anfang Oktober vor, nicht konsequent genug vorzugehen.
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