Ermittlungen gegen Verfassungsschützer: Dem Schreddern auf der Spur

Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt doch gegen den Verfassungsschützer, der V-Leute-Akten schreddern ließ. NSU-Opfer hatten Anzeige gestellt.

Vor einer Einfahrt steht ein Schild mit der Aufschrift „Bundesamt für Verfassungsschutz“

Hier wurde geschreddert: das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln Foto: dpa

BERLIN taz | Nun also doch: Die Staatsanwaltschaft Köln bestätigte der taz, dass sie doch noch gegen den Verfassungsschützer „Lothar Lingen“ ermittelt, der kurz nach Bekanntwerden des NSU im November 2011 mehrere V-Mann-Akten schreddern ließ.

„Wir haben am 11. November Ermittlungen aufgenommen“, sagt Ulf Willuhn, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Just an dem Tag war die Schredderaktion von Lingen verjährt. Die Ermittler aber stießen auf eine zweite Vernichtung, die der Verfassungsschützer damals wenige Tage später veranlasst hatte. Und dafür, so Willuhn, könne sich Lingen nach ersten Ermittlungen nicht mehr auf Gutgläubigkeit berufen.

Lingen, so sein Deckname, war 2011 Referatsleiter im Bundesamt für Verfassungsschutz. Am 11. November 2011 – dem Tag, an dem der NSU öffentlich bekannt wurde – hatte er angeordnet, die Akten von sieben V-Männern schreddern zu lassen. Alle Spitzel stammten aus Thüringen, dem Heimatland der Rechtsterroristen.

Lingen behauptet bis heute, ihm seien bei der Durchsicht der Akten nach einem NSU-Bezug Löschfristen aufgefallen. Zu den Rechtsterroristen habe dort nichts gestanden. Die Kölner Staatsanwaltschaft nahm dennoch Ermittlungen auf – und stellte diese wieder ein: Lingens Version sei glaubhaft. Die Vorwürfe verjährten.

„Bitte nicht vernichten“

Dann aber stießen die Ermittler auf die zweite Schredderaktion. Wenige Tage nach der ersten Vernichtung fand eine Mitarbeiterin des Verfassungsschutzes in einem Schrank zufällig noch einen Ordner aus dem Thüringer V-Mann-Komplex. Als sie Lingen fragte, was damit geschehen solle, ordnete er auch hier das Schreddern an. Zuvor allerdings schon hatte der Referatsleiter selbst eine E-Mail an Mitarbeiter verschickt und gebeten, wenn möglich, das Aktenschreddern noch aufzuhalten: „Hallo, ich bitte Dich, die zur Vernichtung anstehenden Akten nicht zu vernichten.“ Der Verfassungsschutzpräsident wünsche eine erneute Prüfung zum NSU-Trio. Da aber waren die Akten schon zerstört.

Dass der danach erfolgte Schredderauftrag richtig war, davon konnte Lingen nun nicht mehr ausgehen, sagte Staatsanwaltschaftssprecher Willuhn. Deshalb werde nun wegen des Verdachts der Urkundenunterdrückung und des Verwahrungsbruchs ermittelt. Dafür wurde Lingen nach taz-Informationen bereits von Ermittlern aufgesucht. Eine ausführliche Befragung steht noch aus.

Sebastian Scharmer, Anwalt von Gamze Kubasik, deren Vater 2006 vom NSU in Dortmund erschossen wurde, lobte die Ermittlungen. „Wir begrüßen das ausdrücklich.“ Gamze Kubasik und ihre Mutter hatten Anzeige gegen Lingen gestellt. Scharmer verwies allerdings auf die Nichtermittlungen der Staatsanwaltschaft zu der ersten, großen Schredder-Aktion. „Es bleibt deshalb abzuwarten, ob es sich diesmal um eine reine Alibi-Ermittlung handelt. Oder ob tatsächlich ernsthafte Ermittlungsschritte ohne Rücksicht auf die Vertuschungsinteressen des Verfassungsschutzes unternommen werden“, so der Anwalt.

Lothar Lingen selbst hatte in einer späteren Vernehmung vor der Bundesanwaltschaft eingeräumt, er habe die Akten auch Schreddern lassen, damit bei der Vielzahl an Thüringer V-Leuten „die Frage, warum das BfV von nichts gewusst hat, vielleicht gar nicht auftaucht“. Der 59-Jährige arbeitet inzwischen im Bundesverwaltungsamt.

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