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Ermittlungen gegen Tatjana FesterlingVerleumdung und Volksverhetzung

Pegida-Frontfrau Tatjana Festerling nennt Flüchtlinge „angreifende Horden“ und „Invasoren“. Nun ist sie ein Fall für die Staatsanwaltschaft.

dpa | Äußerungen der Pegida-Aktivistin Tatjana Festerling beschäftigen die Staatsanwaltschaft. In Dresden wird ein Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung gegen das 51-Jährige Führungsmitglied der fremdenfeindlichen Bewegung geführt.

Außerdem werde eine Anzeige wegen Volksverhetzung geprüft, sagte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase der Deutschen Presse-Agentur. In einem dritten Fall werde der 51-Jährigen der öffentliche Aufruf zu Straftaten vorgeworfen. Alle Anzeigen stammten von Privatpersonen.

„In einem Verfahren wegen Volksverhetzung prüfen wir, ob wir es an die Staatsanwaltschaft Hamburg abgeben“, sagte Hasse. Dort sei Festerling, die im Sommer als Kandidatin der „Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida) bei der Oberbürgermeisterwahl in Dresden angetreten war, nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft noch gemeldet. Die Anzeige wegen Volksverhetzung sei Mitte September in Bochum erstattet worden und beziehe sich pauschal auf Kommentare, die Festerling bei Facebook abgegeben habe.

Auch die Anzeige wegen Verleumdung geht demnach auf Facebook-Postings der früheren Hamburger AfD-Politikerin zurück, die seit Februar bei vielen Kundgebung der Pegida gesprochen hat. So soll sie falsche Angaben zu Übergriffen auf Journalisten während einer Pegida-Demo in Dresden gemacht haben. „Das Verfahren wird bei uns auch noch weiter betrieben“, sagte Haase. Zur dritten Anzeige wegen des Aufrufs zu Straftaten könne er noch keine weiteren Angaben machen.

Gegen Pegida-Chef Lutz Bachmann hat die Staatsanwaltschaft Dresden bereits Anklage wegen Volksverhetzung erhoben. Auch ihm wird der Vorwurf im Zusammenhang mit Facebook-Kommentaren gemacht. So hatte er Ausländer in Postings als „Viehzeug“, „Gelumpe“ und „Dreckspack“ bezeichnet. Festerling sprach mit Blick auf Flüchtlinge von „angreifenden Horden“ und „Invasoren“.

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9 Kommentare

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  • kojiya

    Das Problem ist Ermittlung heißt irgendwer hat eine Anzeige gemacht.

     

    Es ist schon ein Gummiparagraph. Mit solchen Einschüchterungen errreicht man nichts, nur, dass die sich noch weiter vom Establishment distanzieren.

     

    "geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören"

     

    Daran scheitert es sowieso.

  • arizonac

    Dieser schwammige Gummiparagraph passt wohl mehr in eine Zeit deutscher Geschichte, die wir eigentlich längst, nach 1945 und 1989, überwunden haben müssten!

    • Rainer B.

      @arizonac:

      Die Tatsachen sehen da ganz anders aus. Verglichen mit manch anderem Paragraphen ist dieser auch ziemlich klar und eindeutig. Leider wird er so gut wie nie angewendet.

      • arizonac

        @Rainer B.:

        Der Paragraph enthält eine Auflistung weitläufig interpretierbarer Begriffe, die vom Einzelnen je nach Bildung, Lebensumständen, und anderen Faktoren sehr diffenziert aufgefasst werden. Es fehlt eine erforderliche Eindeutigkeit.

        • Rainer B.

          @arizonac:

          Wie bei den meisten anderen Gesetzen ja auch. An der gesetzgeberischen Intention kann aber gar kein Zweifel bestehen, denn sonst gäbe es den Paragraphen gar nicht.

  • Harald Walentin

    Wie sieht es eigentlich aus wenn ein Politiker Teile der Bevölkerung als "Pack" bezeichnet?

     

    Ist das dann auch "Volksverhetzung" oder fällt das dann unter "freie Meinungsäußerung"?

     

    § 130 StGB (Volksverhetzung)

     

    (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

     

    1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

     

    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

     

    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    • Tenedor Alfonso

      @Harald Walentin:

      Pegidisten sind weder Rasse, Volksgruppe oder Religion so dass der Paragraph so nicht anwendbar ist und "pack " ist somit freie Meinungsäußerung

    • Kaboom

      @Harald Walentin:

      Wie sieht es eigentlich aus wenn ein Politiker Teile der Bevölkerung als "Pack" bezeichnet?

      Ist das dann auch "Volksverhetzung" oder fällt das dann unter "freie Meinungsäußerung"?

      _________

      Man nennt das Beschreibung der Realität

    • Rainer B.

      @Harald Walentin:

      Zu spät, werter Revoluzzer! Da diese Teile der Bevölkerung mittlerweile öffentlich bekennen: "Wir sind das Pack!", handelte es sich offensichtlich um eine bloße Tatsachenfeststellung. Fraglich ist auch, inwiefern der "öffentliche Friede" durch eine solche Festellung gestört sein soll. Ich persönlich halte die Bezeichnung "Pack" bei neofaschistischen, rassistischen Aktivisten allerdings für eine unzulässige Verniedlichung.