Ermittlungen gegen Tatjana Festerling: Verleumdung und Volksverhetzung
Pegida-Frontfrau Tatjana Festerling nennt Flüchtlinge „angreifende Horden“ und „Invasoren“. Nun ist sie ein Fall für die Staatsanwaltschaft.
Außerdem werde eine Anzeige wegen Volksverhetzung geprüft, sagte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase der Deutschen Presse-Agentur. In einem dritten Fall werde der 51-Jährigen der öffentliche Aufruf zu Straftaten vorgeworfen. Alle Anzeigen stammten von Privatpersonen.
„In einem Verfahren wegen Volksverhetzung prüfen wir, ob wir es an die Staatsanwaltschaft Hamburg abgeben“, sagte Hasse. Dort sei Festerling, die im Sommer als Kandidatin der „Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida) bei der Oberbürgermeisterwahl in Dresden angetreten war, nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft noch gemeldet. Die Anzeige wegen Volksverhetzung sei Mitte September in Bochum erstattet worden und beziehe sich pauschal auf Kommentare, die Festerling bei Facebook abgegeben habe.
Auch die Anzeige wegen Verleumdung geht demnach auf Facebook-Postings der früheren Hamburger AfD-Politikerin zurück, die seit Februar bei vielen Kundgebung der Pegida gesprochen hat. So soll sie falsche Angaben zu Übergriffen auf Journalisten während einer Pegida-Demo in Dresden gemacht haben. „Das Verfahren wird bei uns auch noch weiter betrieben“, sagte Haase. Zur dritten Anzeige wegen des Aufrufs zu Straftaten könne er noch keine weiteren Angaben machen.
Gegen Pegida-Chef Lutz Bachmann hat die Staatsanwaltschaft Dresden bereits Anklage wegen Volksverhetzung erhoben. Auch ihm wird der Vorwurf im Zusammenhang mit Facebook-Kommentaren gemacht. So hatte er Ausländer in Postings als „Viehzeug“, „Gelumpe“ und „Dreckspack“ bezeichnet. Festerling sprach mit Blick auf Flüchtlinge von „angreifenden Horden“ und „Invasoren“.
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