Ermächtigungsgesetz in Ungarn: Die EU muss endlich handeln
Viktor Orbán tritt die EU-Regeln zur Rechtstaatlichkeit mit Füßen. Jetzt muss Europa die Demokratie in Ungarn retten.
N icht erst mit seinem Notstandsgesetz zur Selbstermächtigung verstößt Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán gegen die rechtlich verbindlichen Bestimmungen des EU-Vertrags zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Meinungsfreiheit und Menschenrechten – und damit gegen den Kern der „europäischen Wertegemeinschaft“. Verletzt haben Orbán und seine Fidesz-Partei diese europäischen Verträge und Werte bereits 2017 mit der verächtlichen Ablehnung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs sowie mit ihrer üblen antisemitischen Kampagne gegen George Soros, der in der aktuellen Coronakrise von der Regierungspropaganda erneut als „Volksfeind“ diffamiert wird.
Die EU muss jetzt alle verfügbaren Mittel einsetzen, um zu verhindern, dass die Demokratie in Ungarn endgültig beerdigt wird. Sie hat die Verantwortung, die Bürger*innen Ungarns vor der eigenen Regierung zu schützen. Nötig wären eine rasche Klage der Brüsseler Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Orbáns „Ermächtigungsgesetz“ sowie die Suspendierung der großzügigen EU-Strukturhilfen und Subventionen an Budapest. Und: CDU/CSU und die anderen Mitgliedsparteien der Europäischen Volkspartei müssen Fidesz endlich aus ihren Reihen ausschließen.
Möglich, dass sich die Regierung Orbáns unter wachsendem Druck der EU zunächst noch stärker als bislang schon in Richtung Moskau orientiert. Das ist ein Dilemma für die EU, genauso wie die Tatsache, dass die Administration in Washington mit einer Regierung in Polen kooperiert, die in ähnlicher Weise gegen die europäischen Verträge und Werte verstößt wie Orbán.
Doch die Autokraten in Budapest und Warschau weiter gewähren zu lassen beim Umbau ihrer Länder in Quasidiktaturen à la Türkei unter Erdoğan wäre das größere Übel.
Denn dann würden auch in den bislang noch als gefestigt geltenden Demokratien Europas den Feinden von Demokratie, Rechtstaatlichkeit und universell gültigen Menschenrechten – wie der AfD in Deutschland – weiter der Rücken gestärkt.
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