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Eric Bonse über die EU-Einigung zu Nordstream 2Deutschland zuerst

Deutschland legt bekanntlich großen Wert auf die Einhaltung der EU-Regeln. Nur wenn es um die Energiepolitik geht, drückt die Kanzlerin schon mal ein Auge zu. So auch bei der umstrittenen Gaspipeline Nord Stream 2, die russisches Gas durch die Ostsee nach Deutschland pumpen soll.

Merkel wollte die Röhre in einem rechtsfreien Raum bauen, Brüssel sollte außen vor bleiben. „Es wäre ein schwarzes Loch gewesen“, so der Sprecher von EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker. Doch Brüssel hat es, zusammen mit Frankreich, nun doch noch geschafft, ein wenig für Ordnung zu sorgen.

Nord Stream 2 wird dem EU-Recht unterworfen. Zugleich wird festgeschrieben, dass für alle Pipelines aus Drittstaaten die EU-Regelungen gelten. Der russische Anbieter Gazprom muss die Kontrolle über die Röhre abgeben, was Moskau nicht gefallen dürfte. Brüssel feiert das – gegen eine unsolidarische Politik des „Deutschland zuerst“ habe sich das „Europa zusammen“ behauptet, so Reinhard Bütikofer. Auch die EU-Kommission ist zufrieden – und wehrt kritische Nachfragen nach den Folgen der Einigung ab. Dabei steckt der Teufel im Detail.

Schon jetzt gibt es zwei gegensätzliche Interpretationen der Einigung – eine deutsche und eine französische. Die französische besagt, dass das Projekt ab sofort von der EU beaufsichtigt wird. Die deutsche Haltung: Zuständig sei jenes Land, in dem die Pipeline europäischen Boden erreicht – also Deutschland.

Tatsächlich spricht viel dafür, dass Nord Stream 2 unter deutscher Kon­trolle bleibt. Damit ist das Problem aber nicht gelöst, die Osteuropäer fühlen sich weiter übergangen, die USA machen weiter Druck, um ihr schmutziges Frackinggas nach Europa zu verkaufen.

Auch hier plant die Bundesregierung einen faulen Kompromiss. Sie will neue Terminals für Flüssiggas made in USA bauen, auch wenn dieses Gas noch viel zu teuer ist. Letztlich will Merkel es allen recht machen, aber zugleich den wirtschaftlichen Vorteil behalten. „Deutschland zuerst“ – in der Energiepolitik gilt dies weiter. Leider.

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