Erhöhung des Bürgergelds: Ein Plus für Alleinstehende

Das Bürgergeld steigt zum 1. Januar 2024, hierbei wird die Inflation stärker berücksichtigt. Die Anhebung wirkt sich auch auf die Kindergrundsicherung aus.

Ein Mann mit Smiley-Papiertüte auf dem Kopf

Ab Januar 2024 haben Alleinstehende 61 Euro mehr in der Tüte Foto: Andreas Berheide/imago

Berlin epd/taz | Die Regelsätze im Bürgergeld werden zum 1. Januar 2024 steigen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gab am Dienstag die neuen Summen bekannt. Danach steigt der monatliche Betrag für einen alleinlebenden Erwachsenen von 502 auf 563 Euro. Das sei eine deutliche Steigerung, betonte Heil.

Jugendliche von 14 bis 17 Jahren bekommen 51 Euro mehr, der Regelsatz steigt Heil zufolge von 420 auf 471 Euro im Monat. Sechs- bis dreizehnjährige Kinder bekommen 42 Euro mehr, statt 348 Euro künftig 390 Euro. Kleinkinder bis fünf Jahre erhalten 357 Euro statt derzeit 318 Euro.

Die deutliche Anhebung der Regelsätze ist Heil zufolge darauf zurückzuführen, dass mit der Einführung des Bürgergelds die Berechnungsmethode so geändert wurde, dass die Inflation stärker berücksichtigt wird. Die Regelsätze müssen an die Lohn- und Preissteigerungen angepasst werden.

Die staatlichen Ausgaben für das Bürgergeld steigen Heil zufolge im kommenden Jahr um 4,2 Milliarden Euro. Ihm sei wichtig, sagte der SPD-Politiker, dass gerade in Zeiten großer gesellschaftlicher Verunsicherung Deutschland ein solidarisches Land bleibe. Die Menschen müssten sich auf den Sozialstaat verlassen können, dafür stehe das Bürgergeld.

Teilhabe am gesellschaftlichen Leben absichern

Mit Blick auf die Einigung der Ampelkoalition über die Kindergrundsicherung sagte Heil, die neuen Regelsätze bildeten die Grundlage für die angekündigte Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums, was sich wiederum auf die Höhe der Kindergrundsicherung auswirke. Das sozioökonomische Existenzminimum berücksichtigt nicht nur die Mindestausgaben für Nahrung, Kleidung, Wohnung und Gesundheit, sondern soll auch eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben absichern.

Das Bürgergeld hat zum Jahresanfang die Hartz-IV-Leistungen abgelöst. Im Januar 2023 stieg der Erwachsenen-Regelsatz von 449 Euro auf 502 Euro.

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